Krankengeld nach Entlassung aus der Reha

R
Hallo zusammen,

ich bin auf Grund meiner Depression seit Oktober letzten Jahres krank geschrieben und mache eine ambulante Langzeit Therapie die die Krankenkasse genehmigt hat.
Vor ca 6 Wochen hat mich mein AG zum 30.04.2010 gekündigt. Am Kündigungstag selber habe ich mal vorsichtshalber mich telefonisch beim Arbeitsamt gemeldet. Die sagten, ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, bekomme Krankengeld und somit hat das Arbeitsamt erst einmal damit nichts zu tun. Soweit ok.
Die Krankenkasse wird sicherlich schon die Abmeldung des Arbeitgebers bekommen haben. Nur komischerweise hat sich die Krankenkasse bei mir bis jetzt nicht gemeldet, weder per Telefon noch per Schreiben.
Muß ich jetzt hier tätig werden?
Ich gehe mal davon aus das ich weiterhin normal versichert bin. Oder?
Auf der Website der Krankenkasse habe ich nichts zu einem solchen Fall gefunden.
Mir kommt das alles einigermaßen komisch vor, das die Krankenkasse sich nicht meldet. Machen die sonst alle 3-4 Wochen telefonisch.

Ich würde mich über infos sehr freuen.

Viele Grüße

07.05.2010 18:36 • #1


Albarracin
Experte

08.05.2010 17:23 • #2


A


Hallo Ralf2010,

Krankengeld nach Entlassung aus der Reha

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R
Lieben Dank für deine Antwort Albarracin,

ich habe gerade mal in meinen Unterlagen nach gesehen. Ich habe einen Entgeltnachweis zur Sozialversicherung nach §25 ... vom AG erhalten. Hier ist die Abmeldung angegeben zum 30.04. und es steht auch die Krankenkasse drauf. Ich denke, dann hat die Krankenkasse auch die Info erhalten. Ich werde aber trotzdem deinen Ratschlag beherzigen und Montag bei der Krankenkasse mal anrufen.

Aber wie ist es denn in einem solchen fall wie bei mir?
Während langfristiger Krankschreibung kommt die Kündigung. Krankenversicherung bleibt doch bestehen. Oder? Ich beziehe ja auch seit ca Mitte 12.2009 Krankengeld. Oder fällt dieses Krankengeld dann plötzlich weg?
Solche Fälle wie bei mir gibt es doch sicherlich sehr viele. Ist nur blöde das die auf der Website dazu nichts schreiben.

Viele Grüße

ralf

Habe gerade gesehen, die Abmeldung erfolgte schon am 20.04.2010 zum 30.04.2010

08.05.2010 18:12 • #3


Albarracin
Experte

08.05.2010 19:59 • #4


R
Guten Morgen,

mal eine kleine Rückmeldung.
Ich habe mit meiner Krankenkasse gerade gesprochen. Service Telefon ist immer ab 07:00.

Es ist alles ok.
Ich bin weiterhin krankenversichert und Beitragsfrei gestellt. Krankengeld läuft auch weiter. Die Abmeldung vom Arbeitgeber haben die erhalten. Ich brauch im Moment nichts zu machen.
Das gilt grundsätzlich wenn während der Krankheit der Arbeitgeber kündigt und die Krankheit während einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eingetreten ist.
Bei mir gibt es noch die Besonderheit, das ich seit jahren ein freiwillig verischerter bin da ich die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hatte. Aber auch hier gilt das genauso.
Nur wenn ich wieder arbeitsfähig bin, muß ich mich gleich am nächsten Tag darauf persönlich beim Arbeitsamt melden.

Ich wünsche allen einen guten Tag.

Viele Grüße und vielen Dank für die Unterstützung.

Ralf

10.05.2010 07:27 • #5

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