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Fragen zur Umschulung durch Rentenversicherung Arbeitsunfähigkeit

denkzettel
Hallo Zusammen,

entschuldigt bitte den etwas nicht ganz grammatikalischen korrekten Titel.

Es geht um folgendes, ich arbeite in einem sozialen Beruf und bin seit drei Wochen krank geschrieben und habe Mitte Oktober einen ersten Termin bei einem Therapeuten. Wahrscheinlich werde ich auch noch weiter krank geschrieben sein.
Ich fühle mich nicht mehr in der Lage, meiner Tätigkeit so nachzukommen, dass den Menschen tatsächlich geholfen ist. Vor meiner Arbeitsunfähigkeit war es häufig dann auch nur absitzen der Arbeitszeit mit so wenig tun wie möglich - also nur das Nötigste.
Damit werde ich aber der Arbeit natürlich nicht gerecht. Aber ich schaffe es einfach nicht mehr, für andere Menschen da zu sein.
Erste Signale dazu, hatte ich bereits vor etwas mehr als einem Jahr, da war ich auch aufgrund einer depressiven Phase 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Es wäre auch länger gegangen, aber aus finanziellen Gründen habe ich mich überwunden, wieder Arbeit zu gehen.
Ich denke nicht, dass ich das noch einmal schaffe.

Ich beschäftige mich schon länger damit aus meinem aktuellen Beruf auszuscheiden und in einen neuen, komplett anderen Bereich zu wechseln, bei dem ich nicht mehr mit den persönlichen Problemen fremder Menschen belastet werde.
Evtl. schaffe ich einen Einstieg ohne Umschulung.

Allerdings befasse ich mich auch mit einer möglichen Umschulung, um ausgebildete Fachkraft zu sein. In einem Berufsfeld herrscht auf jeden Fall Fachkräftemangel und hat mit meiner derzeitigen Tätigkeit gar nichts zu tun.

Nun stellen sich mir zwei Fragen, zu einem:

- Wie lange muss ich Arbeitsunfähigkeit sein, um eine Chance auf eine Umschulung durch die Rentenversicherung zu bekommen?
- Wenn der neue Wunschberuf eine komplett andere Tätigkeit ist und zudem Fachkräftemangel herrscht, sind die Chancen dann besser, die Umschulung bewilligt zu bekommen?

Vielen Dank.

Viele Grüße

Florian

27.09.2021 11:24 • #1


bones
Ich möchte dir nix Falsches sagen über wie lang man krankgeschrieben sein muss. Aber bei mir war es so, dass ich Kontakt mit Arbeitsamt aufgenommen hab und dort kommt man sich der ärztlichen Dienst in Kontakt. Dieser beurteilt das dann. Bei Bestätigung der Einschränkung im Berufsleben bzw. nicht mehr im Beruf arbeiten zu können, wird die Akte dann der DRV weitergeleitet. Auch sie überprüfen das dann. Wenn dieser Arzt der selben Meinung ist, dann kannste eine Umschulung machen. Aber vor diese Umschulung wird meist ein Test gemacht, welche Berufe für dich in frage kommen und erst wenn das rum ist und befürwortet wird. Steht eine Umschulung nix mehr im Wege.

27.09.2021 17:19 • x 1 #2


A


Hallo denkzettel,

Fragen zur Umschulung durch Rentenversicherung Arbeitsunfähigkeit

x 3#3


denkzettel
Ich habe immer einen Hang dazu, alles planen zu müssen. Spontanität und einfach mal was auf mich zukommen lassen, ist in vielen Bereichen nicht so meine Stärke.
Ich muss mich anscheinend hier mal ausbremsen und die Sache erst einmal auf mich zukommen lassen.

Schwierig, schwierig.

28.09.2021 23:24 • x 1 #3


sundancere20j
@denkzettel
Zitat von denkzettel:
- Wie lange muss ich Arbeitsunfähigkeit sein, um eine Chance auf eine Umschulung durch die Rentenversicherung zu bekommen?

Leistungen durch die Rentenversicherung haben nichts mit der Dauer einer Arbeitsunfähigkeit zu tun.

Diese muss man schon beantragen, damit das auch geprüft werden kann. Hierzu sollte man sich zweifelsohne Rückendeckung von den behandelnden Ärzten holen, weil diese gegenüber der Rentenversicherung schließlich eine erste Einschätzung abgeben. Hausarzt/Facharzt (Psychotherapeut ist übrigens kein Arzt).

Natürlich kannst Du auch so lange warten, bis die Krankenkasse Dich auffordert einen Antrag auf Reha/LTA zu stellen, weil sie Deine Erwerbsfähigkeit als gefährdet ansieht. Es könnte Dir aber auch passieren, dass man Dich zum MDK einlädt und dieser schlimmstenfalls eine Arbeitsfähigkeit feststellt, weil warten auf Leistungen eins Sozialversicherungsträgers allein keine Arbeitsunfähigkeit begründet, ebenso wenig wie das Warten auf den Termin beim Psychotherapeuten.

Ebenfalls musst Du die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um entsprechende Leistungen zu beziehen. Das kann ebenfalls nur geprüft werden, wenn ein Antrag vorliegt.

Auszug Rentenversicherung


Zitat:
- Ihre Arbeitsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) ist gefährdet oder gemindert

- Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht. Je nach Reha-Leistung können dies 5 oder 15 Jahre Wartezeit sein, in anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.

- Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)

- Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen (s. unten, z.B. haben Beamte auf Lebenszeit keinen Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen durch die Rentenversicherung)

- Reha für Kinder und Jugendliche


Dann ist das auch nicht wie auf dem Markt, wo man am Obst- und Gemüsestand aus den schönsten Früchten aussuchen kann, sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein und man tatsächlich Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben.

Mal ein Auszug aus der Broschüre der Rentenversicherung:


Zitat:
Das Leistungsspektrum, das der Rentenversicherung bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung steht, ist breit. Bedroht eine gesundheitsbedingte Einschränkung die Erwerbsfähigkeit einer oder eines Versicherten und damit den Arbeitsplatz, kann der Arbeitsplatz oft durch Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes erhalten werden. Die Leistungen können aber auch darauf ausgerichtet sein, einen neuen, behinderungsgerechten Arbeitsplatz zu erlangen. Vor allem durch Leistungen der beruflichen Bildung erhalten
die Versicherten das theoretische und praktische Rüstzeug für den Start in einen neuen Beruf, wenn sie ihren alten aufgrund ihrer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit nicht mehr ausüben können. Arbeitgeber können von der Rentenversicherung Zuschüsse erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen und beschäftigen. Ferner unterstützt die
Rentenversicherung die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch so genannte Gründungszuschüsse.


FAZIT: Warten ist keine Option! Schon gar nicht, wenn Du die letzte Arbeitsunfähigkeit allein wegen finanzieller Gründe wieder unterbrochen hast, um nicht ins Krankengeld zu rutschen.

29.09.2021 05:44 • x 1 #4


Albarracin
Experte

29.09.2021 15:41 • x 3 #5


denkzettel
Danke @Albarracin.

Das hilft mir schon einmal etwas weiter. Ich werde das mit meinem Arzt besprechen.

30.09.2021 00:14 • x 1 #6


denkzettel
So, ich habe heute den Reha-Antrag online gestellt. Mal sehen, was passiert. Ich hoffe, das funktioniert.

06.10.2021 22:55 • #7


denkzettel
Eine andere Frage hierzu fällt mir noch ein.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, der Widerspruch evtl. auch und ich nicht vor dem Sozialgericht klagen würde. Wie oft kann man einen Antrag stellen?

Ich habe schon das Gefühl, den Antrag etwas verfrüht gestellt zu haben - nicht, dass ich das nicht will, sondern vielmehr war er überstürzt und wenig präzise.
Berichte von Ärzten kann ich noch nicht nachweisen. Klar, mein Hausarzt kann schon mal was schreiben, in Therapie bin ich aber noch nicht. Ich hatte nur ein Erstgespräch, die Therapeutin sagte, Umschulung ist ne gute Idee bei mir und ich solle mich an die örtliche Psychiatrie wenden.
Habe ich getan, aber erst Ende November einen Termin.

Somit habe ich noch gar keine Diagnosen oder Berichte, die eine Umschulung untermauern würden.

Ist das schlimm? Ich meine viel konnte man bei dem Online-Formular eh nicht eingeben - hakt die Sachbearbeitung dann noch mal nach? Oder lehnen die dann gleich ab?

Das beunruhigt mich nämlich irgendwie.

13.10.2021 22:33 • #8


A


Hallo denkzettel,

x 4#9


denkzettel
Heute kam ein Brief der Rentenversicherung.

Sie wollen eine Stellungnahme vom Hausarzt - Facharzt habe ich ja noch nicht. Ich werde Montag beim Arzt anrufen und fragen, wann wir das ausfüllen können.
Ob nun die Psychiaterin noch einen Kurzbericht aufschreiben kann, weiß ich nicht. Fragen kostet ja nichts. Wäre zumindestens wahrscheinlich hilfreich.

Mehr habe ich ja noch nicht. Ich kann dann nur auf den Termin in der Klinik verweisen - aber das dauert ja noch bis Ende November.

Aus Erfahrung: weiß jemand, ob der Rentenversicherung der Bericht vom Hausarzt reicht oder wollen die mehr?

Mehr kann ich ja momentan noch nicht liefern.

16.10.2021 23:38 • #9

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