Fragen zum Ausfüllen des Rehabilitationsantrags

N
Hallo,

ich habe jetzt von meiner Krankenkasse einen Rehabilitationsantrag zugeschickt bekommen. Ich war 2009 in einer Klinik, damals lief das Ganze über die Krankenkasse. Heute ist der Rentenversicherungsträger zuständig.

Man sagte mir, dass in Ausnahmen auch unterhalb der 4Jahre Wartezeit eine Reha erneut stattfinden kann.

Nun liegt der Antrag vor mir.
Kann mir jemand sagen was der Unterschied zwischen
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

und

2. Medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit

ist? Welches soll/musas ich beantragen?

Vielen Dank.

14.02.2012 16:58 • #1


Albarracin
Experte

15.02.2012 14:04 • #2


A


Hallo Nani,

Fragen zum Ausfüllen des Rehabilitationsantrags

x 3#3


N
Danke. Antrag ist gestellt.

11.05.2012 11:01 • #3


N
Hallo,
mein Antrag auf Reha wurde vom Rentenversicherungsträger abgelehnt mit folgender Begründung:

-eine Fortsetzung der regelmäßigen ambulanten nervenärztlichen Mitbehandlung /Richtlinienpsychotherapie /Entspannungstherapie ist erforderlich

Ich war mehrere Jahtre bis 2011 in psychotherapeutischer Behandlung, ebenfalls nehme ich seit mehreren Jahren Antidepressivum und bin seit vielen Jahren beim selben Neurologen.

2009 war ich bereits in einer Reha, damals wurde das noch über die Krankenkasse gezahlt.
Ich habe viel Stress auf der Arbeit, werde gemobbt und fehle des öfteren. Es liegt nicht nur an den Depressionen, ich werde immer wieder krank (Erkältung, Magen -Darm)

Nun dachte ich eine Reha/Kur kann mir helfen wieder richtig auf die Beine zu kommen.

Was ist nun zu tun?

11.05.2012 11:09 • #4


Albarracin
Experte

17.05.2012 20:51 • #5


N
Vielen Dank, ich habe Widerspruch eingelegt.

25.06.2012 14:29 • #6

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