EU Rente genehmigt. Hab ich noch Urlaubsanspruch?

M
Hallo,
ich wüsste gerne mal, wie es mit dem Arbeitsverhältnis ist, wenn die EU Rente genehmigt wird.
Gelesen habe ich schon, dass es ruht, aber ich kann definitiv nicht zurück an diesen Arbeitsplatz und eine Umsetzung ist auch vom AG ausgeschlossen.
Wie sieht es mit meinem Urlaub aus, den ich wegen Krankschreibung nicht nehmen konnte und der mir noch zusteht, plus 5 Tage wegen Schwerbehinderung.
Besteht den so ein Arbeitsverhältnis ewig, wenn keine Seite kündigt?

14.05.2010 11:09 • #1


Albarracin
Experte

14.05.2010 12:37 • #2


A


Hallo maja43,

EU Rente genehmigt. Hab ich noch Urlaubsanspruch?

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M
Hallo Wolfgang,

danke schon mal für deine Antwort. Also ich würde, wenn ich einen neue AG hätte, dann schon kündigen. Wenn ich aber die EU Rente bekomme lasse ich einfach das Verhältnis ruhen.

Wichtig wäre jetzt erstmal, dass ich dem AG mitteile, dass ich den Urlaubsanspruch geltent mache.
Wie schreibe ich da am besten? Soll ich solange warten, bis ich ausgesteuert bin und AlG1 bekomme, oder bis der rentenbescheid da ist?
Bin da wieder etwas unbeholfen und habe einfach ein großes Problem mit der Entscheidung alles richtig machen zu wollen

14.05.2010 14:33 • #3


Albarracin
Experte

15.05.2010 09:18 • #4


M
Hallo,

habe gerade noch etwas Interessantes entdeckt für EU Rentner, die auch während des Rentenbezuges ihren krankheitsbedingten Urlaubsanspruch beim AG noch geltend machen können.

http://www.faktenundtipps.de/?softlinkID=13740

15.05.2010 11:17 • #5

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