EU-Rente für Beamte? Entscheidet der Amtsarzt?

C
Ich bin seit einem Jahr aufgrund eines depressiv gefärbten psychovegetativen Erschöpfungssyndroms (also Burnout mit Depressionen) krankgeschrieben. Bin sowohl in psychatrischer, als auch psychotherapeutischer Behandlung.

Mein Arbeitgeber hat sich bislang noch nicht einmal gerührt, um mich zum Beispiel zumAmtsarzt/Betriebsarzt zu zitieren. Somit wurde auch von Arbeitgeberseite weder eine Reha oder Kur angeordnet, wie es normalerweise nach einer solch langen Dienstunfähigkeit üblich wäre.
Bei meinem letzten Besuch beim behandelnden Psychater hat dieser mir geraten, von meiner Seite aus eine Reha zu beantragen - damit ich vorweisen kann, nicht untätig zu Hause gesessen, sondern von mir aus Sämtliches für meine Gesundung getan zu haben. So bin ich gerade auf der Suche nach einer geeigneten Kurklinik und freue mich auch schon auf eine intensive Therapie.

Ich bin mit meinem jetzigen Zustand nicht glücklich, wäre gerne wieder die Alte - so, wie früher. Selbstbewußt, alles in die Hand nehmend, fröhlich, kontaktfreudig, aktiv. Ich habe immer gerne gearbeitet, war flexibel und belastbar - jetzt bin ich nichts mehr von alledem. Ich freue mich über Kleinigkeiten, die ich erledige, die ich schaffe, die ich möchte und im nächsten Moment bin ich wieder ganz unten. Denke ich an die Arbeit, legt sich mir ein Panzer um die Brust , mein Tinnitus dröhnt mir in den Ohren, ich leide an chronischem Schlafmangel. Meine Arbeit ist der Grund für meine Erkrankung, was definitiv sicher ist.

Als Angestellte oder Arbeiter (so habe ich es hier nachlesen können) hat man die Möglichkeit, die EU-Rente zu beantragen - wie sieht das jedoch als Beamtin aus?
Ich weiß, dass bei Beamten der Amtsarzt die Entscheidung trifft, dass man zu ihm mehrfach vorgeladen wird und der letzendlich entscheidet, ob man dienstfähig oder dienstunfähig ist. Was jedoch, wenn der Arbeitgeber nicht aktiv wird?

Wär schön, wenn sich hiermit jemand auskennen würde....

Liebe Grüße

05.11.2007 10:01 • #1


U
Hallo,

die Regelungen in den BundesLändern bzw. für Beamte des Bundes sind
etwas unterschiedlich, insofern musst du dich einfach mal kundig machen, wie es bei Euch aussieht.
Hier in BW kann man von sich aus bei der zuständigen Dienststelle einen formlosen Antrag stellen auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Dann geht von dort die Meldung an den Amtsarzt, von dem man dann eine Einladung zu Untersuchung erhält.

An deiner Stelle wäürde ich aber abwarten, bis der Arbeitgeber von sich aus aktiv wird - wundert mich eigentlich, dass dies noch nicht geschehen ist - bei meinem Mann war dies schon nach 6 Monaten der Fall.!
Aber solange du krank geschrieben bist, erhältst du doch deine vollen Bezüge und volle Anrechnung auf die für die spätere Pensionszahlung berücksichtigungsfähige Zeit.

LG
uhu

05.11.2007 10:45 • #2


A


Hallo Cakes,

EU-Rente für Beamte? Entscheidet der Amtsarzt?

x 3#3


ritschi
Nach deinen Angaben in einem anderen Thread (Klinik) vermute ich, dass du aus NRW kommst. Der Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist in den §§ 45 bis 48 im Landesbeamtengesetz NRW geregelt. http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_ ... fgehoben=N ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das die aktuellste Fassung ist. Danach kann der Arbeitgeber deinen Ruhestand betreiben, muss aber nicht. Du kannst jedoch den Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beantragen.
Ansonsten bin ich der gleichen Ansicht wie uhu. Solange der Dienstherr nichts tut, hast du ja noch die vollen Bezüge und erwirbst Versorgungsansprüche: Allerdings kann ich auch verstehen, wenn du lieber Pensionär als krankgeschrieben bist.
Deine Versorgungsbezüge kannst du überschlägig unter http://www.beamtenversorgung.nrw.de/ berechnen.

Bist du in einer Gewerkschaft? Da bekommst du Auskunft.

05.11.2007 11:55 • #3


C
Vielen Dank für eure Mühen.
In der Gewerkschaft bin ich nicht und ich bin Bundesbeamtin in NRW
Mehr als die Mindestversorgung werde ich als Ruheständlerin nicht bekommen und mir persönlich ist wichtig, dass dieser ewige Druck der Krankschreibung erst einmal von mir genommen wird.
Ich habe schon von einigen Fällen gehört, die wegen Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand versetzt wurden und nach 3 Jahren zur nochmaligen Überprüfung zum Amtsarzt vorgeladen wurden. Gerade DAS finde ich persönlich sehr gut - man hat die Zeit, wirklich alles für seine Genesung zu tun und hat trotzdem wieder die Möglichkeit, nach der Gesundung wieder zu arbeiten - gerade weil ich noch recht jung bin.

Ich habe ganz schön Angst, von mir aus selbst die Versetzung in den Ruhestand zu beantragen - wirkliche Angst, aber fragt mich nicht, warum , ich kanns nicht erklären.

Bisher habe ich nämlich auch von noch niemandem gehört, der innerhalb eines ganzen Jahres nicht zum Amtsarzt geladen wurde - das ist wirklich sehr verwunderlich.

Entschuldigt, wenn ich etwas wirr geschrieben haben - bin heute etwas neben der Spur. Ich danke euch trotzdem.

05.11.2007 14:13 • #4


S
...dann müsste für dich das Bundesbeamtengesetz zuständig sein; auch dort gibt es entsprechende Regelungen...

Eine so lange Dienstunfähigkeit ohne amtsärztliche Untersuchung scheint mir in der Tat auch ein Versäumnis des zuständigen Amtsarztes zu sein (aber den Schuh musst du dir ja nicht anziehen). Wenn du dir eine Regelung wie die angesprochene leisten kannst, würde ich auch raten, von selbst aktiv zu werden (aber vielleicht einen Berater hinzuzuziehen; es gibt ja nicht nur Gewerkschaften, sondern auch den beamtenbund u.a. Organisationen).
Die Dienstunfähigkeit bei Beamten ist leider ein Rechtsgebiet mit Tücken
http://www.bu-financial.de/du-einstieg.html

05.11.2007 16:45 • #5


ritschi
[quote] ...dann müsste für dich das Bundesbeamtengesetz zuständig sein; auch dort gibt es entsprechende Regelungen... [/quote]

ja, es lebe der Föderalismus! Im Grunde steht das gleiche drin. Der link ist interessant.
Für mich ist der Beamtenbund (m)eine Gewerkschaft.

@ cakes
Auch der Personalrat müsste dir weiterhelfen können. Verstehst du dich vielleich mit einem PR-Mitglied gut? Wenn nicht, dann gibt es auch den Bezirks- bzw. Hauptpersonalrat.

Wer mir zur Zeit sehr hilft, ist der Schwerbehindertenvertreter. Ich bin zwar nicht schwerbehindert, könnte es ja aber werden.

05.11.2007 19:58 • #6


S
Der Beamtenbund ist eine Ständeorganisation, keine Gewerkschaft - aber egal...

05.11.2007 20:11 • #7


ritschi
Ich mache mal den Besserwisser. Aus Wikipedia:

Der DBB Beamtenbund und Tarifunion (früher: Deutscher Beamtenbund, eigene Schreibweise: dbb beamtenbund und tarifunion) ist ein gewerkschaftlicher Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Diensts und des privaten Dienstleistungssektors mit 40 Fachgewerkschaften und Berufsverbänden mit Sitz in Berlin.

Ich bin definiv in einer Gewerkschaft, die dem Beamtenbund angehört. Die zur Zeit so berühmte GdL ist auch im DBB.
Irgendwie haben wir also beide recht. Friede.

cake hilft das natürlich nicht weiter.

05.11.2007 20:50 • #8


A


Hallo Cakes,

x 4#9


S
...Wikipedia hat nicht immer Recht... - aber, wie schon gesagt, egal...

06.11.2007 06:57 • #9

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