Berechnung der Beiträge der Renteninformation

Torsten1000
... in der Renteninformation wird ja eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgewiesen ~ wie ist das eigentlich mit der Höhe dieses Betrages ~ einmal erreicht wird der Betrag nicht weniger, auch wenn ich ab sofort einen weniger qualifizierten Job ausübe und dadurch weniger Abgaben abführe ~ oder ist es letztendlich so, dass es irgend ein Durchschnitt oder Mittelwert aus all meinen Abgaben ist.

Das würde dann heißen, dass wenn ich künftig weniger verdiene auch die EU-Rente im Falle eines Falles immer weniger werden würde ~ hoffentlich doch nicht.

Denn ich möchte nichts unversucht lassen um im Arbeitsleben zu bleiben, auch wenn ich einen Job ausübe der weit unter meinem Bisherigen ist und ich dadurch selbstverständlich auch weit weniger verdiene.

Für den Fall, dass ich doch irgendwann die EU-Rente beantragen muss kann ich doch auf jeden Fall mindestens auf die Höhe meiner jetzigen Renteninformation hoffen, ist das so?

Sorry für die komplizierten Absätze ~ aber irgendwie bekomme ich meinen Kopf im Moment nicht klar ~ aber vielleicht versteht Ihr ja dennoch was ich meine.

Gruß Torsten

09.06.2008 17:39 • #1


Albarracin
Experte

09.06.2008 20:40 • #2


Torsten1000
Hallo Wolfgang,

das kann ich mir gut vorstellen ~ für die im Moment noch sehr theoretische Frage von mir reicht mir Deine Antwort auf jeden Fall ... Danke.

Gruß Torsten

09.06.2008 22:03 • #3

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