EM-Rente und Rückzahlungsansprüche von Krankenkasse und Arbeitsamt

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Hallo,
bin neu hier und brauche mal eure Hilfe. Ich habe in den letzten Tagen meinen Bewilligungsbescheid auf volle Erwerbsminderungsrente erhalten. In dem Bescheid steht, dass ich seit Januar 2006 die Anspruchsvoraussetzungen erfülle. Ich bin seit Ende Januar 2006 krankgeschrieben. Den Rentenantrag habe ich aber erst im September 2007 gestellt, nachdem der Gutachter des Arbeitsamts in seinem Gutachten feststellte, dass ich nicht erwerbsfähig bin. Die Rente wird rückwirkend ab dem 01.09.2007 gewährt. Zwischen Januar 2006 und September 2007 erhielt ich nacheinander mir noch zustehendes Gehalt (sechs Wochen bis zum Krankengeld), dann Krankengeld und nach Ablauf der 78 Wochen Anspruchsdauer Arbeitslosengeld im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung.
Meine Frage klingt für euch vielleicht total bescheuert, aber ich bitte trotzdem um Antwort. Also nun meine Frage: Kann die Krankenkasse und das Arbeitsamt von mir alle erbrachten Leistungen (Krankengeld und Arbeitslosengeld) zurückfordern, da ich ja seit Januar 2006 Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gehabt hätte?
Danke für eure Antworten, soraja
03.11.2007 17:23 •

Experte
Albarracin
Hallo Soraja,

nur keine Panik, Aufrechnungen sind erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Rentengewährung möglich. Da Krankenkasse und AA die selber die Möglichkeit gehabt hätten, für Dich einen Antrag zu stellen bzw. dich dazu aufzufordern, sind sie auch selbst dafür verantwortlich, wenn sie das nicht getan haben.
03.11.2007 17:43 •


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