mehr als nochmals nachfragen kann ich Dir auch nicht empfehlen. Die Bearbeitungszeit ist ungewöhnlich lang.
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x 1#31
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blossom79 Mitglied
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Hallo in die Runde,
endlich habe ich tatsächlich Post von der DRV bekommen! Ich wurde jetzt von denen vom 01.10.22-30.05.23 voll erwerbsgemindert berentet. 😱 Jetzt muss ich die nächste Woche mal anrufen, wie das mit LTA und so ist - ob ich das trotzdem bekomme, weil ich ja nach der Zeit wieder wenigstens Teilzeit arbeiten gehen möchte…
ab dem Zeitpunkt, an dem klar ist, daß die Rente nicht verlängert wird, hast Du wieder grundsätzlich Anspruch auf LTA. Ob du bereits jetzt schon "vorsichtshalber" einen Antrag stellen kannst, mußt Du in der Tat konkret mit der DRV klären. Bei einer Regional-DRV wurde das so gehandhabt, die KBS hat das bei einem meiner "Klienten" aber auch schon abgelehnt.
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x 2#33
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blossom79 Mitglied
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Hallo @Albarracin,
vielen Dank für deinen Tipp! Was ist denn die KBS?
KBS=Knappschaft Bahn/See. Das ist ebenfalls ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung.
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#35
sundancere20j Mitglied
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@blossom79
Herzlichen Glückwunsch zur Rente.
Vergiss bitte nicht, dass Dein Beschäftigungsverhältnis lediglich ruht, während der befristeten Rente. Das verschafft Dir die Gewissheit, dass Du entweder zurückkehren kannst zu Deinem Arbeitgeber. Oder es spielt Dir in die Karten, wenn es um die Auflösung Deines Beschäftigungsverhältnisses geht, in Bezug auf eine mögliche einvernehmliche Aufhebung, inkl. Abfindung. Sollte Dein Arbeitgeber also diesbezüglich auf Dich zukommen, vergiss bitte nicht Dir einen fachkundigen Arbeitsrechtsexperten an die Seite zu holen.
Du solltest nach Möglichkeit rund ein halbes Jahr vor Auslaufen der Rente einen Antrag auf Verlängerung stellen, um so schnellstmöglich Gewissheit zu bekommen, ob die Rente entsprechend verlängert wird, oder aber nicht. Für gewöhnlich prüft die Rentenversicherung in dem Zusammenhang auch erneut, welche alternativen/weiteren Maßnahmen (Reha/LTA) in Frage kommen. Somit also rund um den November aktiv werden.
Und dann, dass meine ich jetzt nicht böse, solltest Du diese Gelegenheit ergreifen und versuchen Dein Leben zu sortieren, bevor Du Dich in weitere Abenteuer (LTA) stürzt. Ich würde da jetzt mal einen Schritt nach dem anderen und die Pferde nicht scheu machen, weil Dir in drei Monaten im Zweifel die Luft ausgeht und Du dann ggf. die Aussicht auf eine (bspw.) LTA nach Auslaufen der Rente hast, Dich in Wirklichkeit aber doch eher nicht in der Lage dazu fühlst. Noch mal, dass meine ich nicht böse. Vielmehr ist es eine Aussage, bezogen auf die Tatsache, wie ich Dich hier wahrgenommen habe.
Ich wünsche Dir jedoch nur das Beste und viel Erfolg.
leider sind Deine Ausführungen zu LTA nicht hilfreich, da Du offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgehst.
Denn LTA werden idR in einem zweistufigen Verfahren bewilligt. Im ersten Schritt/Antrag wird erst mal nur der grundsätzliche Bedarf des Antragstellers/der Antragstellerin an beruflicher Reha bewertet. Dieser Bedarf wird dann ggfs. "dem Grunde nach" bewilligt und diese grundsätzliche Bewilligung gilt idR 3 Jahre. Erst in einem zweiten Schritt/Antrag können dann konkrete Maßnahmen beantragt werden. Ggfs. werden zur Feststellung von Eignung und Leistungsfähigkeit auch Maßnahmen gem. § 49 Abs. 4 SGB IX https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html "vorgeschaltet".
Und Betroffene haben auch für sich selbst die Möglichkeit, sich durch die "ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung" -EUTB- gem. § 32 SGB IX beraten zu lassen. https://www.teilhabeberatung.de/
Deswegen macht es durchaus Sinn, sich bereits vor Ablauf einer Rente wegen Erwerbsminderung mit dem Thema zu beschäftigen und ggfs. frühzeitig Anträge zu stellen. Das hat absolut nichts mit "die Pferde scheu machen" zu tun.
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x 1#37
sundancere20j Mitglied
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Lieber Albarracin,
die Voraussetzungen von den ich ausgehe, sind die in der jüngeren Vergangenheit immer wieder eröffneten Themen der Fragestellerin, blossom79.
Und daraus schließe ich Unschlüssigkeit in Bezug auf das ein oder andere Thema.
Betone noch mal, dass ich es nicht böse meine.
Deswegen war meine Empfehlung eher die Vollrente in die Verlängerung zu bringen, damit sie ausreichend Gelegenheit hat zur Ruhe zu kommen und erst einmal zu sortieren und aufzuräumen. Diesbezüglich sollte sie „die Pferde“ nun mal nicht „scheu“ machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass so kurz nach Bewilligung durchzubekommen halte ich für eher wahrscheinlich.
Man könnte auch dazu raten, nicht eine neue Baustelle zu eröffnen, oder ein weiteres Feld zu beackern, soweit man mit der Arbeit auf den anderen Baustellen oder Feldern schon jetzt nicht fertig wird.
Außerdem könnte hinderlich sein, dass blossom79 sich kürzlich erst in einer medizinischen Rehabilitation befand und dort als erwerbsunfähig entlassen wurde. War der Rente vorgeschaltet.
Somit wären zeitlich weniger als vier Jahre zwischen den Maßnahmen vergangen und in so einem Fall ist eine kurzfristige positive Gesundheitsprognose wohl auch nicht zu erwarten. Kann zur Ablehnung führen.
Das wäre aus meiner Sicht bei den zu beachtenden Voraussetzungen ebenfalls in Betracht zu ziehen.
Einen schönen Abend noch und viele Grüße 🖖
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blossom79 Mitglied
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Hallo ihr beiden,
jetzt bin ich endgültig verwirrt und weiß gar nicht mehr, was ich alles machen kann/soll/muss.
Ich hab jetzt erstmal demnächst ein Telefonat mit meiner BEM Betreuerin….
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#39
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ermenegildo Mitglied
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moin, moin,
" Ich wurde jetzt von denen vom 01.10.22-30.05.23 voll erwerbsgemindert berentet".
nur für 8 monate ? dachte eig. das geht in jahren ( war jedenfalls 2012 bei mir so ).
gruss
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blossom79 Mitglied
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Hallo @ermenegildo,
die Rehaklinik meinte im Frühjahr, dass ich nach Entlassung 1/2 Jahr gar nicht arbeitsfähig sei und dann wenigstens teilweise noch könnte…Daher war ich immer davon überzeugt, teilberentet zu werden. Weil mein AG aber keine Teilzeitstelle für mich hat, wurde ich jetzt voll berentet. Daher sind die 8 Monate für mich ok. Ich will ja wieder ins Arbeitsleben zurück, aber eben nicht mehr voll sondern nur so viel, wie ich auch wirklich schaffe.
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#41
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blossom79 Mitglied
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Hallo ihr,
ich hab da jetzt noch eine Frage - zum 31.5. endet die befristete Voll-EM-Rente.
Ich will einen Antrag auf weitere EM-Rente stellen. Kann es sein, dass die DRV mich dann nochmal zur Reha schickt?