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Tagesklinik und Rente beantragt

A
Hallo Zusammen!
Ich komme direkt mit dem Nächstem Thema, was ich hier eben im Forum gelesen habe und was in Kürze dann auch auf mich zukommen dürfte.
Und zwar habe ich hier im Forum eben gelesen, dass man beim Vorgespräch in einer Tagesklinik nicht den Rentenantrag erwähnen sollte. Ansonsten kann es passieren, dass man in der Tagesklink abgewimmelt wird.

Ich habe im September einen Antrag auf die EM-Rente gestellt und warte jetzt eigentlich nur noch auf den Termin beim Gutachter. Dieser Termin könnte sich noch etwas ziehen.

Nächste Woche habe ich dann endlich auch meinen Termin zum Vorgespräch in der Tagesklinik.
Falls die mich aufnehmen, könnte sich das nochmal ziehen.
Jetzt dachte ich mir, dass ich mir von der Tagesklinik so einen Art Nachweis ausstellen lasse und diesen dann den Gutachter vorlege. So sieht der Gutachter dann, dass ich nicht nur über eine Aufnahme in der Tagesklinik rede.
Oder habt ihr eine bessere Idee wie ich das angehen sollte.
Danke vorab!

14.11.2021 00:50 • #1


sundancere20j
Zitat von Andi1962:
Und zwar habe ich hier im Forum eben gelesen, dass man beim Vorgespräch in einer Tagesklinik nicht den Rentenantrag erwähnen sollte. Ansonsten kann es passieren, dass man in der Tagesklink abgewimmelt wird.

So ein Schwachsinn.

Welche Art von Nachweis hast Du Dir denn da so vorgestellt, den Dir die Klinik ausstellen soll?

Zitat:
Herr X war heute zum Vorgespräch in unserer teilstationären, psychiatrischen Einrichtung. Er hat uns versichert, dass er unser Angebot der Behandlung in jedem Fall in Anspruch nehmen wird, sobald wir ihm einen Platz anbieten können. Voraussichtliche Wartezeit beträgt 6 - 9 Monate. Wir sind fest davon überzeugt, dass eine Behandlung selbst dann stattfinden wird, auch wenn in der Zwischenzeit eine Erwerbsminderungsrente durch die DRV bewilligt wird.

Dies versicherte Herr X uns ausdrücklich auf unsere Nachfrage.


Was soll ein Gutachter damit anfangen? Und woher weißt Du, dass die DRV Dir keine Reha empfiehlt, bevor Sie über den Rentenantrag entscheiden kann? Ggf. lehnt die DRV den Rentenantrag aber auch einfach nur ab.

15.11.2021 05:56 • #2


A


Hallo Andi1962,

Tagesklinik und Rente beantragt

x 3#3


ZeroOne
Hallo @Andi1962 ,

Zitat von Andi1962:
Und zwar habe ich hier im Forum eben gelesen, dass man beim Vorgespräch in einer Tagesklinik nicht den Rentenantrag erwähnen sollte. Ansonsten kann es passieren, dass man in der Tagesklink abgewimmelt wird.


Ist tatsächlich so - vielleicht nicht überall.
Man wird nicht abgewimmelt, aber es wird darauf hingewiesen, dass eine Behandlung erst nach Abschluss des Verfahrens erfolgen kann. Bei mir stand das sogar explizit so in den Behandlungsverträgen, bzw. Anhängen mit Hausregeln, die ich unterschreiben musste.

Zitat von Andi1962:
Jetzt dachte ich mir, dass ich mir von der Tagesklinik so einen Art Nachweis ausstellen lasse und diesen dann den Gutachter vorlege.


Ich denke nicht, dass die dir sowas ausstellen werden.
Aber üblicherweise wird zu dem Vorgespräch ein Arztbrief erstellt. Für den kannst du dich in den Verteiler nehmen lassen, oder dir später eine Kopie beim überweisenden Arzt holen.

Ob dir das bei dem Rentenverfahren, bzw. Gutachter weiter hilft, würde ich eher anzweifeln. Wobei es immer besser ist, wenn man die DRV mit einer Fülle von Befunden fluten kann, als wenn man gar nichts, oder nur eine Diagnose vom Dorfarzt, oder -psychiater hat.

LG
ZeroOne

15.11.2021 12:11 • #3


sundancere20j
Zitat von ZeroOne:
Ist tatsächlich so - vielleicht nicht überall.
Man wird nicht abgewimmelt, aber es wird darauf hingewiesen, dass eine Behandlung erst nach Abschluss des Verfahrens erfolgen kann. Bei mir stand das sogar explizit so in den Behandlungsverträgen, bzw. Anhängen mit Hausregeln, die ich unterschreiben musste.

Kann sich aber auch nur um Einzelfälle handeln.

Wahrscheinlich vor dem Hintergrund, dass ich mich in Behandlung zu Lasten der Krankenkasse ins Krankenhaus begebe für eine Linderung meiner Leiden und zur Wiederherstellung meiner Arbeitsfähigkeit. Bei drohender Erwerbsfähigkeit ist ohnehin der Rentenversicherungsträger zuständig mit seinen Rehabilitationseinrichtungen.

15.11.2021 14:47 • #4


ZeroOne
Hallo @sundancere20j ,

bei mir wurde das seitens der Klinik nicht über die Zuordnung der Kosten auf den richtigen Träger erklärt, sondern rein auf den Patienten und die Therapie bezogen.

Die Erfahrung ist wohl, dass viele Patienten, die einen EU-Rentenantrag laufen haben, wenig Interesse an einem Therapieerfolg haben und eher auf einen negativen Therapiebericht hinarbeiten, der bei der Bewilligung der Rente unterstützend wirkt, als einen wohlwollenden Abschlussbericht, der eine schnelle Wiedereingliederung ins Berufsleben befürwortet.

Ich war in den letzten 10 Jahren 3x in (teil)stationärer Therapie in Kliniken und das war jedes Mal Thema. Insofern gehe ich nicht davon aus, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Aber natürlich hat jede Klinik - insbesondere bei Psychotherapie - ihre ganz besonderen Eigenheiten und meine Erfahrungen können daher sicherlich nicht pauschal gelten.

LG
ZeroOne

15.11.2021 16:58 • x 1 #5

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