Hallo Verbrannt,
wenn man arbeitsrechtlich so gar keine Ahnung hat, sollte man vielleicht einfach mal die Tastatur meiden und im vorliegenden Fall einfach mal § 9a TzBfG genau lesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9a.htmlZitat:Du hast ein Recht auf Teilzeitarbeit.
so pauschal falsch - gilt nur zeitlich begrenzt für max. 12 Monate.
Zitat:Mindestens 15 Mitarbeiter müssen im Betrieb sein.
Falsch, die Schwelle liegt bei 45 AN
Zitat:Der Arbeitnehmer darf es nur unter "Betriebsgefährdend" ablehnen.
Falls Du meinst, daß der Arbeitgeber ablehnen kann, ist das falsch. Den Begriff "betriebsgefährdend" gibt es so nicht im Arbeitsrecht. Es gibt "betriebliche Gründe" oder "dringende betriebliche Gründe". Und der AG kann bereits bei "betrieblichen Gründen" ablehnen. Du solltest Dich mal mit diesem Begriff beschäftigen, um zu merken, mit was für Ausreden der AG aus der Verpflichtung 'rauskommt.
Zitat:Ansonsten bist du ja nun mal sehr wichtig....Das bedeutet wohl deutlich mehr Geld für dich....
Völliger Quatsch
Zitat:Erkrankt oder nicht spielt hier keine Rolle.
Falsch. Es spielt für Dauer des Umfangs und der Dauer von Teilzeit sehr wohl eine Rolle, ob man schwerbehindert/gleichgestellt ist oder nicht.
Zitat:Fazit: Jeder Mensch in Deutschland hat ein Recht auf Teilzeit. Erkrankt oder nicht spielt hier keine Rolle.
Wird durch Wiederholung nicht richtiger
Zitat:Der Antrag kann recht formlos erfolgen.
Falsch, mindestens Textform ist gesetzlich vorgeschrieben in § 8 TzBfG
Zitat:ab in die Verdi
Fast das einzig nützliche an Deinem Beitrag. Gewerkschaftsmitgliedschaft schadet nie.