2

Arbeitsplatz nach Krankheit besetzt 40 GDB - was tun?

Reiner

Reiner
Mitglied

5
1
Hallo
nach über einjähriger Krankheit kommt nun die Wierdereingliederung.
Jedoch ist mein Arbeitsplatz durch einen neu eingestellten Mitarbeiter besetzt und mein Chef möchte mir den Arbeitsplatz nicht zurück geben.
Obwohl mein Arbeitsplatz nur 3 min entfernt ist soll ich nun 40 km zum Hauptsitz der Firma fahren.
Ich habe einen GDB von 40% und bin Gleichgestellt.
Was kann ich tun? Ist mein Chef im Recht?
Vielen Dank für eure Hilfe.

#1


Alexandra2
Hallo Reiner,
Dein Arbeitgeber hat Direktionsrecht, darf anweisen.
Er darf Arbeitnehmer aber nicht ungleich behandeln. Und hier sehe ich das Problem: er benachteiligt Dich, wenn er nur Dir diese Arbeitsveränderung abverlangt,
und es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht: Berufsbezeichnung oder vager Begriff wie z. B. Angestellter. Der Arbeitsplatz muss übereinstimmen mit Deiner Berufszeichnung und diese impliziert spezifische Tätigkeiten, die vielleicht nur am alten Arbeitsplatz erbracht werden kann.
Und dann ist noch offen, ob es ein BEM gegeben hat, was die Schwerbehindertenvertretung dazu sagt. Beim Amt, das den GdB bescheinigt hat, gibt es auch Sprechstunden für arbeitsbezogene Fragen.
Es gibt viele Unwägberkeiten, ein Betriebsrat, eine Gewerkschaft bzw. VdK/ SoVD kann genaueres dazu sagen.

#2


A


Hallo Reiner,

Arbeitsplatz nach Krankheit besetzt 40 GDB - was tun?

x 3#3


E
Gruezi,
auf der bisherigen Stelle warst du als Fahrer eingesetzt und in der neuen Stelle nicht mehr? Ein generelles Anrecht auf genau die selbe Tätigkeit nach einer längeren Erkrankung ist rechtlich nicht bindend sofern im Arbeitsvertrag nicht klar definiert, nur das der AG dich weiterbeschäftigen muss, darf, kann obwohl das natürlich viel aussagt, wenn die dich 40km entfernt einsetzen wollen. Du bist beim ÖD beschäftigt?

#3


Reiner
Moin
Danke für eure Antworten. Ja im Arbeitsvertrag steht der allgemeine Begriff Kraftfahrer und es steht auch drin das er mich woanders einsetzen darf. Aber das steht auch bei den anderen Mitarbeiter drin. Bleibt mir wohl nichts anderes übrig. Mein Chef will mich los werden. Die LVA würde eine Umschulung für das Büro bezahlen aber das will mein Chef nicht.

#4


Alexandra2
Hallo Reiner, nicht so schnell aufgeben. Geh zur Gewerkschaft und zur Beratung beim Amt, das die Behinderung bescheinigt hat. Vielleicht lässt sich noch was machen.
Viel Glück

#5


Reiner
Okay Danke für eure Hilfe ich werde es versuchen bei 1700 Mitarbeiter in ganz Deutschland wird doch wohl was zu machen sein
LG Reiner Völke

#6


Alexandra2
Hallo Reiner,
Meldest Du Dich, um zu berichten, wie es ausging? Ich glaubt dafür interessieren sich einige. Vielen Dank!

#7


Reiner
Ja kein Problem mache ich Montag werde ich erst einmal alle Ämter befragen. Euch nochmal vielen Dank und schönes Wochenende.
LG Reiner

#8


Driver64
Sozialverband VDK Beitreten, die kümmern sich um sowas.

#9


Albarracin
Experte

#10


Alexandra2
Hallo Albarracin,
Wen/ was meinst Du ohne arbeitsrechtliche Erfahrungen? Ich fühle mich angesprochen.
Das Integrationsamt war gemeint.
Alle Äußerungen von mir habe ich genauso erlebt. Dazu gehörte eine spezielle rechtsanwaltliche Beratung für Behinderte, bezahlt von der Antidiskriminierungsstelle und Beratung von Juristen (Gewerkschaft) sowie Betriebsrat.
Weil dies hier eine Laienplattform ist, kann inhaltlich mal etwas quer laufen. Daß das korrigiert wird, versteht sich von selbst.
Aber gehe bitte davon aus, dass es sich um Erfahrungen handelt. Die genauso abgelaufen sind.
Danke

x 1 #11


A


Hallo Reiner,

x 4#12


Reiner
Hallo vielen Dank für eure Ratschläge und Tipps. Ich werde wohl ein Anwalt einschalten müssen. Dafür habe ich ja meine Rechtschutzversicherung. Vorher werde ich aber noch beim Integrationsamt anrufen. Danke euch ich werde euch auf den Laufenden halten.
LG Reiner

#12

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag