Ambulante Behandlung in Tagesklinik - was ist mit Rente

J
Hallo,da bin ich mal wieder.
Ich habe heute-3 Monate nach meinem Gutachtertermin-Bescheid von der drv bekommen.Keine Reha,keine Leistungen zur Reha sondern es wird eine ambulante Behandlung ev.eine Tagesklinik empfohlen.Der Antrag wird jetzt zur Fachabteilung zurück geschickt.Kein Wort über eine Rente!Was muß ich denn jetzt tun?Soweit ich informiert bin hat der Gutachter den Antrag doch in einen Rentenantrag umgewandelt.Ich bin ratlos.

Vielen Dank an Euch

Jodokus

15.12.2007 17:37 • #1


L
Du hast eine Mirkungspflicht, wenn die Dich in eine Tagesklinik schicken (war ich selbst schon, ist ganz okay), mußt Du dort hin ansonsten kann man Dir die Rente verweigern.

15.12.2007 22:56 • #2


A


Hallo jodokus,

Ambulante Behandlung in Tagesklinik - was ist mit Rente

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J
Hallo Libelle,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich möchte ja meiner Mitwirkungspflicht gern nach kommen und ich würde auch in eine Tagesklink gehen.
Mir ging es jetzt eher um den bürokratischen TeilIst also mein Rehaantrag doch nicht in einen Rentenantrag umgewandelt worden?
Muß ich jetzt einen Antrag stellen?Dauert das wieder 3 monate?Kennt sich jemand damit aus?
Danke an Euch
Jodokus

16.12.2007 14:47 • #3


L
Über die Rente wird dann nach dem Klinikaufenthalt entschieden. Einen Antrag stellen muß Du jetzt nicht, warte ab, in welche Klinik die Dich schicken, mach den Aufenthalt und dann geht es weiter. Was den Zeitrahmen betrifft kann ich nur sagen, ich kämpfe mittlerweile 2 Jahre um meine Rente durch 3 Gutachten usw, Geduld ist also gefragt

16.12.2007 15:36 • #4

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