Zusammenarbeit Integrationsamt bzgl Arbeitsplatz

T

Teller
Mitglied

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Hallo liebes Forum,

Ich hoffe das Thema ist hier in Ordnung, weil es speziell um den Arbeitsplatz geht. Sonst einfach gerne verschieben Smile

Frage: Wie lief bei euch mit einer psychischen Erkrankung die Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt? Wie hat sich euer Arbeitsplatz dadurch verändert und wurde das auch vom Arbeitgeber akzeptiert?

Auch wenn ich aktuell keine Gleichstellung habe (GdB von 30 unbefristet vorhanden wg seelische Erkrankung), hat mir unser Personalamt nahegelegt mich an das Integrationsamt zu wenden (und auch zwecks Gleichstellung beraten zu lassen) um einen weiteren Akteur in die Gestaltung meines Arbeitsplatzes einzubinden. Betriebsarzt und Dienststelle wissen nämlich nicht mehr weiter, was noch geändert werden könnte um mir zu helfen.

Hat das Integrationsamt nur Vorteile für mich oder macht es das alles nur komplizierter? Ich habe Sorge, dass mein Arbeitsplatz nacher soweit heruntergebrochen wird, dass ich von den Aufgaben von niemandem mehr für "voll" genommen werde oder gar in eine Werkstatt für behinderte Menschen komme, um hauptsache weiter im Berufsleben zu sein. Das möchte ich überhaupt nicht, da sollten sie mich lieber in den Ruhestand versetzen (bin Beamter).

Hilft das Integrationsamt auch weiter, wenn man gerne von einer Behörde zur anderen abgeordnet/versetzt werden möchte?

LG Grillmeister

#1


3 Antworten ↓

Marylu
Hallo,
ich kann dir leider nicht weiter helfen, hab noch nie von einem Integrationsamt gehört

#2


A


Hallo Teller,

Zusammenarbeit Integrationsamt bzgl Arbeitsplatz

x 3#3


bones
Er meint mit Sicherheit die BEM. Ja habe Erfahrung gemacht. Da ich aber nix verbessern könnte, war die Sache auch schnell erledigt. Würde aber irgendwas geben, war der Arbeitsgeber bereit da zu helfen .

#3


T
Ah, dann ergänze ich das noch:

Meine laienhafte Erklärung:
Das Integrationsamt ist eine öffentliche Stelle, die Schwerbehindertenangelegenheiten / Angelegenheiten von schwerbehinderten gleichgestellten Personen bearbeitet und darauf hinwirken soll, dass diese am Arbeitsleben teilhaben können. Dafür können Arbeitgeber/Beschäftigte mit bestimmten Maßnahmen unterstützt werden.

Viele kennen auch das Erfordernis, dass das Integrationsamt z.B. einer Kündigung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten zustimmen muss, damit diese wirksam wird.

Das BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) dagegen ist das Angebot des Arbeitgebers an den Beschäftigten zu schauen, wie der Arbeitsplatz besser gestaltet werden kann, um die Beschäftigung zu erhalten. Dieses anzubieten, ist ab einer gewissen Fehlzeit Pflicht.

BEM und Integrationsamt sind erstmal unabhängig voneinander. Das Integrationsamt kann jedoch auf Wunsch im BEM mit der eigenen Fachkenntnis beratend zur Seite stehen.

#4

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