Wurde aus der Reha als gesund entlassen

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W
wurde aus der Reha als gesund Entlassen hatte aber am nächsten Tag wieder starke schmerzen mit dem selben leiden war nicht arbeitsunfähig vor der reha?
Da ich 5 wochen in Reha war und jetzt bis zum 24.1 noch Krangeschrieben wurde allso mehr als sech wochen von der Arbeit weg.Und auf der Krankmeldung steht erstbescheinigung wurde vom Arzt Krankgeschrieben bekomme ich trotzdem krankengeld
16.01.2021 10:39 •

sinje
Hallo Wolfgang, ich würde Reha und Arbeitsunfähigkeit trennen. Während der Reha müsstest du Übergangsgeld erhalten. Mit der Erstbescheinigung sollten fängt die Lohnfortzahlung an. So habe ich dich auf jeden Fall verstanden. Aber bitte sofort mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse abklären! LG Sinje
16.01.2021 19:48 •
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A
Hallo wolfgang58,

Wurde aus der Reha als gesund entlassen
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Experte
Albarracin
Hallo,

die Antwort von Sintje
Zitat:
ich würde Reha und Arbeitsunfähigkeit trennen

ist leider falsch.
Auch Reha ist eine Form der Arbeitsunfähigkeit und wird seit ca. 2005 bei allen relevanten AU-Zeiten mitberücksichtigt - das gilt auch für die der Reha zugrundeliegenden Diagnosen.
17.01.2021 13:31 •
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A
Hallo,

darf ich fragen, weswegen du zur Reha warst und wer dich bis zum 24.01. arbeitsunfähig geschrieben hat? Also Ärzte in der Rehaklinik oder einer deiner behandelnden Ärzte?
17.01.2021 14:04 •

Experte
Albarracin
Hallo Anette,

auch Deine Frage

Zitat:
wer dich bis zum 24.01. arbeitsunfähig geschrieben hat?


ist für die Lohnfortzahlung, um die es ja geht, völlig bedeutungslos. Wenn es dieselbe Diagnose bei Reha und anschließender Folge-AU ist, wird die Zeit zusammengezählt. Auch ob ein Arzt Erstbescheinigung draufschreibt, spielt dann keine Rolle.
17.01.2021 16:51 •
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sinje
Ok, wieder was gelernt. Ist das auch so bei einer Reha zur Erhaltung der Arbeitskraft von der Rentenversicherung wenn man vorher nicht arbeitsunfähig war? Das wäre dann doch auch ein anderer Leistungsträger? Lg Sinje
17.01.2021 17:47 •
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Experte
Albarracin
Hallo,

eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - LTA hat nichts mit AU-Zeiten zu tun.
17.01.2021 18:22 •
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W
Erstmal danke für die Antwort. Nun ich habe wärend der Rhea noch Lohnfortzahlung bekommen die läuft bis16.01,21
In die reha bin ich ohne Krankmeldung gekommen war 5 Wochen dort,und wurde obwohl ich dem Reha Arzt sagte das ich noch schmerzen hätte als gesund Entlassen,Am nächsten Tag nach der Reha am 7.1.21 wollte ich wieder zur Arbeit gehn hatte aber wieder schmerzen im Rücken das gleiche warum ich auch in Reha war, Bin dann zu meinem Orto der hat mich dann Krankgeschrieben ab 7,1,21 bis Vorsichtlich 24.1,21.Die von der Krankenkasse hat mich auch schon angerufen und sagte ich solle den Reha bericht bitte vorlegen und ob ich Krankengeld bekomme weiß sie noch nicht sie müsse es alles am Dienstag einem Arzt von der Krankenkasse vorlegen sie würde sich dann melden.Ich sagte das es wegen der selben Krankheit sei darauf sagte sie es sei halt etwas schwierig weil die Reha mich gesund entlassen hätte jetzt weis ich nicht ob ich Krankengeld bekomme da ab 18,1 normal die Krankenkasse einspringen müsste.Das dumme ist halt das auf der ersten Krankmeldung erstbescheinigung steht. Nun steht mir doch aber normal Krangengeld zu zumal es sich auch noch um die selbe Krankheit handelt ich Arbeite schon mehr als 20 jahre in der selben Firma und habe noch nie Krankengeld bezogen.
17.01.2021 19:43 •

W
Ja ist die selbe Krankheit und mein Orto hat mich krangeschrieben
17.01.2021 19:50 •

W
Mich hat mein Orto krankgeschrieben
17.01.2021 19:55 •

W
Erstmal Danke für die Antwort.nun ich habe mit der Krankenkasse Tel die Frau sagte ich Bräuchte ein Artest vom Arzt und den Reha Entlassungsbrief sollte ich einreichen sie würde es am Dienstag einem Entscheidenden vorlegen und dann mal schaun hoiffe das alles gut geht
17.01.2021 19:57 •

W
Erstmal danke für deine info, Nun ich war nicht Krankgeschrieben als ich in Reha bin.Meine Firma hat mir noch Lohn Bezahlt.Ich war vom 8.12.20 bis 6.1,21 In Reha als ich am 7.1.21 zur Arbeit wollte hatte ich wieder so starke schmerzen im Rücken gin zum Arzt der schrieb mich krank aber auf der Krankmeldung steht Erstbescheinigung,
Meine Firma muste mir noch Lohn bis 18.1.21 bezahlen aber der arzt hat mich bis 24.1.21 Vorerst Krankgeschrieben ,Die Krankenkasse hatte mich angerufen und wollte den Bericht von Reha und vom Artzt ein artest,
Da ich von der Reha als Gesund entlassen wurde obwohl ich der Ärtztin sagte das ich noch schmerzen hätte.
Nun weis ich nicht ob ich krangengeld bekomme obwohl es ja wegen der kleichen schmerzen ist
20.01.2021 07:25 •

Experte
Albarracin
Hallo Wolfgang,

Du bist leider im Irrtum.

Zitat:
Nun ich war nicht Krankgeschrieben als ich in Reha bin.

Die Aufenthaltsbescheinigung für eine medizinische Reha hat dieselbe rechtliche Wirkung wie eine AU-Bescheinigung.
Zitat von wolfgang58:Meine Firma hat mir noch Lohn Bezahlt.

Deine Firma hat Lohnfortzahlung geleistet.
Und deswegen darf natürlich die Reha-Zeit auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet werden.

Zitat von wolfgang58:Die Krankenkasse ... wollte den Bericht von Reha

Der komplette Bericht geht die Krankenkasse nichts an, wenn sie kein Kostenträger war. Die Krankenkasse hat lediglich Anspruch auf den vorläufigen (Kurz-) Bericht bei Entlassung.

Und auch in diesem Fall gilt, daß
Zitat von wolfgang58:Die Krankenkasse hatte mich angerufen und wollte ... vom Artzt ein artest,

daß solche Dinge mangels rechtlicher Gültigkeit nicht per Telefon besprochen werden sollte, sondern die Krankenkasse ihren anspruch auf Überlassung eines Berichtes schriftlich geltend macht.
20.01.2021 11:04 •
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W
Danke für deine Antworten aber die Frau von der Krankenkasse sagte heute am Tel das erst der Medezinischedienst sein ok geben müsste bevor sie mir Krangengeld Gehnemigen.Hatte sie heute angerufen da meine Firma nur bis 18.1 bezahlt Lohn und ich noch bis 24.1 aber Krangeschrieben bin.Denn Rehabericht und Arzt Atest vom Arzt bräuchte sie für den Medezinischendiens und der muss erst sein ok geben das Problem wäre weil ich als gesund von der Reha entlassen wurde aber am nächsten Tag schmerzen und eine Krankmeldung als Erstbescheinigung.Ich sagte Ihr ich bräuchte das Geld da ich end vom Monat Finaziel verpflichtungen habe Miete und so weiter daruf sagte sie falls genehmigt wird schaffe sie es nicht vorm 31.1
20.01.2021 13:31 •

A
Hallo wolfgang58,

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Experte
Albarracin
Hallo,

die Dame von der Krankenkasse hat indirekt verraten, daß die Krankenkasse Deine Folge-AU anzweifelt.
Aber auch hier ist die telefonische kommunikation suboptimal, denn wenn die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit nicht akzeptiert, ist ein bestimmtes formales Verfahren einzuhalten. So gehört dazu zB eine schriftliche Befragung des Arztes, der die Bescheinigung ausgestellt hat und am Ende, wie sonst auch bei allen Leistungen, ein sog. rechtsmittelfähiger Bescheid der ggfs. auch rechtlich geprüft wird.
Krankengeld wird im Übrigen regelmäßig im Nachhinein für einen vollen Monatszeitraum (nicht für den Kalendermonat) bzw. nach Ende der Arbeitsunfähigkeit bezahlt.

P.S.: Es wäre nett, wenn Du Deine Postings vor dem Absenden mal in Ruhe gegenlesen würdest. Die Ansammlung von Rechtschreibfehlern in Zusammenhang mit fehlenden Satzzeichen macht das Lesen und insbesondere das Erfassen komplizierter rechtlicher Sachverhalte sehr schwierig.
20.01.2021 14:28 •
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