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Hallo Wolfgang,
Du bist leider im Irrtum.
Zitat:Nun ich war nicht Krankgeschrieben als ich in Reha bin.
Die Aufenthaltsbescheinigung für eine medizinische Reha hat dieselbe rechtliche Wirkung wie eine AU-Bescheinigung.
Zitat von wolfgang58:Meine Firma hat mir noch Lohn Bezahlt.
Deine Firma hat Lohnfortzahlung geleistet.
Und deswegen darf natürlich die Reha-Zeit auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet werden.
Zitat von wolfgang58:Die Krankenkasse ... wollte den Bericht von Reha
Der komplette Bericht geht die Krankenkasse nichts an, wenn sie kein Kostenträger war. Die Krankenkasse hat lediglich Anspruch auf den vorläufigen (Kurz-) Bericht bei Entlassung.
Und auch in diesem Fall gilt, daß
Zitat von wolfgang58:Die Krankenkasse hatte mich angerufen und wollte ... vom Artzt ein artest,
daß solche Dinge mangels rechtlicher Gültigkeit nicht per Telefon besprochen werden sollte, sondern die Krankenkasse ihren anspruch auf Überlassung eines Berichtes schriftlich geltend macht.
20.01.2021 11:04 •
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