Wohnortwechsel: Muss ich Antrag auf OEG neu stellen?

Eilan
Hallo,
ich habe vor 2,5 Jahren einen Antrag auf Opferentschädigung gestellt und meine Psychiaterin meinte, weil noch Adhs,Borderline, die Depression nicht mehr mittelschwer( wurde vom Klinikarzt von schwer auf mittel gesetzt weil ich meine Umschulung versuchen wollte zu beenden, sagte aber ich bin aber eigentlich noch als schwer einzustufen) ist sondern wieder schwer und über ein halbes Jahr und ich habe auch sehr arge Schwankungen von 2011 und seit März arbeite( 400 Euro) gar nichts, weil mir alles zuviel ist schon das Einkaufen und manchen Tage kann ich nur in Begleitung weil die soziale Phobie(oder laufe in ein Auto und solche Sachen nicht gewollt) überhand nimmt und nahm.Nachdem meine KIds ausgezogen sind , sind meine Kids zu meiner Mutter und gesagt haben Mama kann an manchen Tagen nicht alleine raus und macht sich nichts zum Essen. Also bin ich von Freiburg nach Lörrach gezogen, in das Haus meiner Eltern, in eine eigenen Wohnung.
Nun macht das Versorgungsamt Freiburg mir das Leben gerade schwer, weil die Sagen der Antrag des OEG und der Erhöhung des Behindertenausweis müsse nach Lörrach geschickt werden und ich müsste ein neues Gutachten von Lörrach über mich ergehen lassen. Das von der Psychiaterin in Freiburg ging 4 h ohne Paus und trinken, ich war danach völlig durch dem Wind , ich erkannte die Häuser nicht mehr, wusste nicht mehr den Weg zum Bahnhof obwohl ich dort 5 Jahre in Freiburg gewohnt habe und jeden Tag dort vorbei bin.
Nun noch mal das Ganze kann doch nicht sein oder?! Der von Versorgungsamt meinte doch und weil ich noch nicht von Freiburg umgemeldet, bin meinte er, er lese noch mal im Gesetz nach und rief nochmal an und meinte der Aufenthaltsort = Bearbeitungsort ist da wo ich mich am meisten aufhalte( Lörrach) und nicht die Meldeadresse stimmt das?

Viele Grüße
Eilan

11.08.2013 22:54 • #1


Albarracin
Experte

12.08.2013 10:57 • #2


Eilan
ok danke

12.08.2013 17:41 • #3

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