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Verschiedene ärztliche Gutachter

Sifu

Sifu
Mitglied

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Können sich eigentlich die medizinischen Gutachter vom medizinischen Dienst (Pflegeversicherung), Sozialamt (Schwerbehinderung) und Deutsche Rentenversicherung (Erwerbsminderung ?) gegenseitig widersprechen ?

Oder bedient (begutachtet) jeder diese Ärzte/Innen nur das Fachgebiet ihres Auftragsgebers ?

#1


Albarracin
Experte

x 2 #2


A


Hallo Sifu,

Verschiedene ärztliche Gutachter

x 3#3


Sifu
Zitat von Albarracin:
Hallo, da sie nach unterschiedlichen Kriterien und für unterschiedliche Sachverhalte bewerten, können sie zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. by the way: Schwerbehinderung wird nicht vom bewertet, sondern vom Versorgungsamt.

Danke, hatte Dich gerade eben angschrieben.

#3


Sifu
Zitat von Albarracin:
Hallo, da sie nach unterschiedlichen Kriterien und für unterschiedliche Sachverhalte bewerten, können sie zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. by the way: Schwerbehinderung wird nicht vom bewertet, sondern vom Versorgungsamt.

Heißt das konkret das durch eine andere Begutachtung meine vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung und meine volle Erwerbsminderung in Frage gestellt werden können ?

#4


Albarracin
Experte

x 2 #5


Sifu
Das sagt KI:

Ja, medizinische Gutachter vom Medizinischen Dienst (Pflege), Sozialamt (Schwerbehinderung) und der Deutschen Rentenversicherung (Erwerbsminderung) können sich widersprechen
. Obwohl alle Gutachten auf sozialmedizinischen Leitlinien basieren, fokussieren sie sich auf unterschiedliche gesetzliche Definitionen (Pflegebedürftigkeit vs. Behinderung vs. Arbeitsfähigkeit) und bewerten den Gesundheitszustand oft isoliert nach Auftraggeber.
Deutsche Rentenversicherung +4
Hier sind die wichtigsten Aspekte:
Unterschiedliche Maßstäbe: Der Medizinische Dienst prüft den Pflegebedarf im Alltag, das Sozialamt den Grad der Behinderung (GdB) und die Rentenversicherung die Restleistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Ein Gutachter kann Sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt als erwerbsfähig einstufen, während ein anderer Sie aufgrund desselben Zustands als pflegebedürftig einstuft.
«Jeder Gutachter ist sein eigener Herr»: Jeder Träger beauftragt eigene Ärzte, die oft nur Aktenlage oder eine kurze persönliche Begutachtung durchführen, ohne Rücksprache mit anderen Stellen.
Widerspruch ist möglich: Es ist keine Seltenheit, dass ein Bescheid (z.B. Ablehnung der Erwerbsminderungsrente) im Widerspruch zu einem anderen (z.B. anerkannter Pflegegrad) steht.
Qualitätssicherung: Zwar gibt es interne Qualitätsprüfungen (Peer Review) bei der Rentenversicherung, diese garantieren jedoch keine Übereinstimmung zwischen verschiedenen Behörden.
Deutsche Rentenversicherung +5

Bei Widersprüchen ist es entscheidend, die medizinischen Befunde der verschiedenen Gutachten zu vergleichen und fachärztliche Stellungnahmen einzuholen, die die Gesamtsituation bewerten.
Sozialrecht Siegen +2

#6


Albarracin
Experte

x 2 #7


Sifu
Dann gehe ich also kein Risiko ein von der Pflegeversicherung begutachtet zu werden ? Meine vorgezogene Altersente und meine Schwerbehinderung bleiben. ?

#8


Dys
Zitat von Sifu:
Dann gehe ich also kein Risiko ein von der Pflegeversicherung begutachtet zu werden ? Meine vorgezogene Altersente und meine Schwerbehinderung bleiben. ?

Die Altersrente, die Du jetzt bekommst bleibt Dir natürlich erhalten. Das Du sie vorgezogen bekamst, lag daran dass Du einen GdB von 50 oder höher hattest, als sie beantragt und dann bewilligt wurde. Du bist nun in Altersrente und selbst wenn Dir der GdB aberkannt würde, bleibst Du trotzdem in Altersrente. Was zusätzliche Leistungen von anderen Stellen betrifft, so müssen deren Kriterien erfüllt sein, um sie zu bekommen. Beantragen kannst Du ohnehin alles, ob es bewilligt wird, wirst Du dann sehen. Die Altersrente wird dadurch auch nicht aberkannt. Denn sie wird ja auch gesunden Rentnern nicht mehr aberkannt, wenn sie einmal bewilligt wurde. Vielleicht hast Du ja mal Lust und liest Dir die dementsprechenden Informationen auf der Website der DRV durch, die es ja dort auch für Rentner gibt.

x 1 #9


A


Hallo Sifu,

x 4#10


Sifu
Zitat von Dys:
Die Altersrente, die Du jetzt bekommst bleibt Dir natürlich erhalten. Das Du sie vorgezogen bekamst, lag daran dass Du einen GdB von 50 oder höher hattest, als sie beantragt und dann bewilligt wurde. Du bist nun in Altersrente und selbst wenn Dir der GdB aberkannt würde, bleibst Du trotzdem in Altersrente. Was ...

Vielen Dank Dys ! Das wollte ich wissen.

#10

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