Unbezahltes Praktikum während Krankengeldbezug?

L
Ich will im Herbst eine zweite Ausbildung zur Logopädin oder Ergotherapeutin machen.
Nun habe ich das Problem, dass die Schulen natürlich gern Praktika sehen, ich aber bisher keine vorweisen kann.

Noch beziehe ich ja Krankengeld.
Wäre es theoretisch möglich, ein Praktikum zu machen, also unbezahlt, und weiter Krankengeld zu beziehen?

Die Krankenkasse würde mir vermutlich den Vogel zeigen, aber ich weiß nicht, was ich machen soll.

27.01.2010 13:38 • #1


M
Hallo LaMorena,
Zitat:
Die Krankenkasse würde mir vermutlich den Vogel zeigen
du gibst dir die Antwort schon selbst.
Du erhälst doch Krankengeld, weil du nicht arbeitsfähig bist und ein Praktikum
ist ja gleichzusetzen mit Arbeitsfähigkeit.

Schöne Grüße
mag

27.01.2010 13:51 • #2


A


Hallo LaMorena,

Unbezahltes Praktikum während Krankengeldbezug?

x 3#3


L
Das Problem ist halt, dass ich die brauche, um evtl. im Herbst meine Ausbildung zu kriegen, also es steigert die Chancen.
In meinen jetzigen Beruf will ich nie wieder zurück.

Es ist zum Verrücktwerden...

02.02.2010 17:33 • #3


L
Nun ist der Fall echt eingetreten - ich habe meine Ausbildung zur Ergotherapeutin bekommen, die Schule war sehr begeistert von mir, deswegen wurde ich auch ohne Vorpraktika angenommen, muss diese allerdings nachholen.
In der Pädiatrie sowie in der Geriatrie oder Neurologie.
Ich habe zwar noch bis Ende September Zeit, würde aber doch ganz gern bald mit den Praktika anfangen.

Ich hab allerdings Angst, dass ich mich überfordere oder so...

Mein größtes Problem ist: was passiert, wenn ich beispielsweise für ein Praktikum angenommen werde? Wo werde ich vom Krankenhaus versichtert? Ist es sicher, dass die Krankenkasse das mitkriegt?

11.02.2010 15:57 • #4


S
Hallo La Morena,

ich an Deiner Stelle wäre sehr vorsichtig und würde während des Krankengeldbezuges kein Praktikum absolvieren.
Es könnte Dir als Betrug ausgelegt werden und würde großen Ärger bringen.

Wie hier ja schon beschrieben worden ist, bist Du z.Z. arbeitsunfähig und wenn Du ein Praktikum absolvierst, wärest Du wieder arbeitsfähig. Schließlich würdest Du über einen längeren Zeitraum jeden Tag arbeiten.Das passt natürlich überhaupt nicht zusammen.

Auch wenn ich mich in der Materie nicht genau auskenne: Wenn du Dich fähig fühlst, ein Praktikum zu machen, dann lass Dich wieder gesund schreiben. So bekommst Du keinen Ärger und es ist legal, was Du machst!

Ich rate Dir dringed davon ab, im Krankengeldbezug dieses Praktikum zu absolvieren!

L.G.

Sonnenblume20

11.02.2010 23:20 • #5


L
Hmm, da hast du vermutlich Recht.
Ich will lieber noch ein wenig warten, ich werde das Ganze wohl im März / April in Angriff nehmen.

12.02.2010 20:41 • #6

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