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Unbefristete Erwerbsminderung - Kündigung rechtens?

Alexandra2

Alexandra2
Mitglied

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Eines habe ich bis heute nicht verstanden. Und es fällt mir außerordentlich schwer, diese Kröte zu schlucken.
Ich war unbefristet beschäftigt seit 23 Jahren beim selben Arbeitgeber. Dann wurde ich krank, blieb krank, erhalte volle Erwerbsminderungsrente. Sofort nachdem die Erwerbsminderung unbefristet attestiert wurde, erhielt ich die Kündigung. Niemand warnte mich, rief an oder sprach sein Bedauern aus.
Die Erkundigungen bei der Gewerkschaft und Antidiskriminierungsstelle (hatte da schon GdB 50) ergab, das Alles rechtens ist. Dadurch steht mir keine Abfindung zu! Oh hat mich das geärgert. nein, der Ärger hält noch an. Ich fühle mich diskriminiert und kann nichts dagegen tun.
Vielleicht kann mir jemand die Zusammenhänge erklären. ? Danke

#1


Driver64
Erkundige dich mal beim VDK !

x 1 #2


A


Hallo Alexandra2,

Unbefristete Erwerbsminderung - Kündigung rechtens?

x 3#3


E
Woher weiß der AG das du eine unbefristete EMR bekamst?

x 1 #3


Alexandra2
Das muss man mitteilen, damit in der befristeten EM das Arbeitsverhältnis ruhen kam

#4


E
Okay, wie kommst du überhaupt zur Überlegung das dir eine Abfindung zusteht? Solange die Firma keine Arbeitsplätze abbauen muss und kein Sozialplan existiert, gibt es nur auf freiwilliger Basis durch den AG eine gesetzliche Abfindung aber deine Kündigung war doch eigentlich krankheitsbedingt und nicht wegen eines betriebsbedingten Verschulden des AG?
Ich denke ein versierter Arbeitsrechtler würde dies ebenso betrachten.

x 1 #5


E
Ganz dumm gefragt - könntest du denn irgendwann dort mal wieder arbeiten?
In Teilzeit z.B.
Oder wirst du durch die unbefristete EM nie wieder dort arbeiten können?

x 1 #6


Alexandra2
Hallo recovery
Ich dachte daß Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit, die gekündigt werden, die Möglichkeit haben, eine Abfindung zu bekommen. Ich bin auch unfreiwillig gegangen. Die Krankheit hat quasi diese Möglichkeit genommen und das habe ich als diskriminierend empfunden. Schließlich landet man bei 50% Einkommensverlust durch die Rente. Wäre mir gesund gekündigt worden, wäre es keine Frage gewesen.
Sachlich scheint es klar: Arbeitsleistung nicht möglich= Vertrag lösen
Moralisch unklar: Gesunde können auf Abfindung hoffen, dauerhaft Kranke nicht= Diskriminierung.
Nach Aussage von Ärzten/ Therapeuten werde ich nie wieder arbeiten können, höchstens irgendwann vereinzelte Stunden.

#7


E
Hallo Alexandra2,
das ist durchaus legitim aber eine Möglichkeit gäbe es noch... Sollte deine Erkrankung direkt oder indirekt mit der Firma zusammenhängen, dann bestünde die Möglichkeit einer arbeitsrechtlichen Klage aber ob dies zutrifft, kannst nur du selbst wissen. Ich weiß ja nicht was bei dir konkret vorgefallen ist was zur unbegrenzten EMR führte.

#8


Alexandra2
Danke für Deine Antwort.
Als ich krank wurde, hatte ich überlegt den AG wegen wissender Überlastung anzuzeigen. Jedoch hatte ich dafür keine Kraft.
Wir haben mit 20facher Überlastung gearbeitet. Es gab diverse Anfragen, ein Teamgespräch, in dem die Probleme nur verharmlost wurden.

#9


Driver64
Zitat von Alexandra2:
Gesunde können auf Abfindung hoffen......

Das ist so nicht Korrekt.
Abfindung gibt es nur bei unzulässiger Kündigung.
Bei normalen Ausscheiden steht dir keine Abfindung zu.
Das du jetzt schon in Rente gehst kann der Arbeitgeber ja nichts für !

#10


E
20facher Überlastung? Wie kann man sich deine frühere Tätigkeit im Detail vorstellen?
Sollte es Zeugen dafür geben, wäre das von Vorteil.

#11


Alexandra2
Ja, für mich war das ungeplant. Ich empfinde die Kündigung als Ohrfeige. Daß eine unbefristete EMRente eine Kündigung rechtfertigt, die Behinderung keine Rolle spielt, ist doch diskriminierend und schickt all diese Rentner sofort in die Armut. Das BAG verweist auf die jeweiligen Tarifverträge, wo das geregelt ist. Sie sind normalerweise für Verbesserungen Arbeitsbedingungen da, nicht zur Verschlechterung. Oh das ärgert mich so sehr
Ich kenne Einige aus dem Betrieb, die eine Abfindung bekamen, wenn sie eine lange Betriebszugehörigkeit hatten und gekündigt wurden.
Inhaltlich ist das wohl eine Grauzone und wird mich mind. eine Therapiestunde kosten...

#12


Alexandra2
Hallo Recovery, personengebundene Dienstleistung mit unregelmäßiger Arbeitszeit bis 50 St/ Wo (auch Tz kräfte!) auch abgesichert vom BR, der wegen einzelner Worte in den Dienstvereinbarungen vors Gericht musste mit der AG Vertretung.
Der Personalmangel ist eine Katastrophe, und kein Interesse Abhilfe zu schaffen... grauenvoll

#13


E
Liest sich schwer nach einer Tätigkeit in der Pflege? Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben die auch Arbeitsrecht abdeckt, wäre es ein Versuch wert.
Relevant wären Zeugen, je mehr umso besser und natürlich ein versierter Arbeitsrechtler.

x 1 #14


A


Hallo Alexandra2,

x 4#15


Funnycat
Liebe Alexandra,

mir wurde dazu folgendes erklärt:
Ist die EM-Rente befristet, ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.
Wird die Rente dauerhaft gezahlt, endet das Arbeitsverhältnis automatisch.
Also wird es nicht gekündigt, sondern regulär beendet.
Das wiederum heißt, dass alle noch bestehenden Ansprüche, wie Urlaub oder Überstunden abgegolten werden. Heißt, du bekommst das ausgezahlt.
Aber einen Anspruch auf Abfindung ergibt sich daraus nicht.

Wie das ist wenn du nachweisen kannst, dass deine Erkrankung durch die Arbeit entstanden ist, weiß ich leider nicht.

Sei lieb gegrüßt

x 1 #15

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