Teilhabe am Arbeitsleben nach Reha - wer ist zuständig?

T
hallo,
leider bin ich gerade total durcheinander.
morgen muss ich aufs arbeitsamt und zur arbeitsvermittlerin.
dort soll ich auch den gesundheitsbogen ausgefüllt mitbringen.

wahrscheinlich wird mein rehabericht ja jetzt doch nicht geändert, und so soll ich teilhabe am arbeitsleben erhalten, wenn ich stabilisiert bin.
soll dann vollschichtig arbeiten können.

nun meine frage, ist das arbeitsamt auch nach § 125 SGB zuständig?

weil, einen antrag auf teil-eu-rente brauch ich jetzt gar nicht mehr stellen, da dieser mit sicherheit abgelehnt wird.
die reha-klinik war von der drv!

vielen dank für eure mühe
tinerl

31.05.2010 20:24 • #1


M
Hallo tinerl,
Zitat:
und so soll ich teilhabe am arbeitsleben erhalten, wenn ich stabilisiert bin.
WENN du stabilisiert bist und das kann ja schließlich keiner im voraus sagen, wie lange das dauert.

Du solltest auf jeden Fall einen Rentenantrag stellen, denn man spricht doch schon von einem halben Jahr Stabilisierung.

Ob jetzt noch der § 125 greift, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich sende dir mal eine PN.

31.05.2010 20:52 • #2


A


Hallo tinerl60,

Teilhabe am Arbeitsleben nach Reha - wer ist zuständig?

x 3#3


S
Liebe tinerl,

Zitat von tinerl60:
wahrscheinlich wird mein rehabericht ja jetzt doch nicht geändert,


Warum denn das? Du hattest doch mit Deiner Therapeutin gesprochen und den von Dir berichtigten Teil hingefaxt?
Was ist passiert?

Verwirrte Grüße vom Sonnenblümchen

31.05.2010 22:34 • #3


Albarracin
Experte

01.06.2010 19:50 • #4

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag