danke für die Verlinkung. Nach meinen Kenntnissen bereiten die Sozialverbände und die Gewerkschaften bereits gemeinsame Kampagnen gegen die "Reform"-Absichten vor. Viele Vorhaben dürften vor dem Bundesverfassungsgericht landen, weil sie nicht nur allgemein gegen die BRRK als völkerrechtlich bindendes Abkommen verstossen, sondern auch gegen die in den letzten Jahrzehnten entwickelte Rechtsprechung des BVerfG zum Recht auf Teilhabe behinderter Menschen.
Allerdings zeigen allein schon die Planspiele, daß es nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft für behinderte Menschen unabdingbar ist, Rechtsschutz im Sozialrecht zu haben, um Ansprüche nicht nur zu haben, sondern sie auch durchsetzen zu können.