Rente befristet - obwohl im Gutachten dauerhaft steht

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E
Hallo!

Ich habe mal eine Frage:

Der Rentenbescheid ist gekommen und die Rente für 3 Jahre befristet.
Nun habe ich das Gutachten angefordert und darin steht, Leistungsvermögen ist dauerhaft aufgehoben und eine Besserung ist unwahrscheinlich.

Die Rentenkasse hat den Bescheid befristet, mit der Begründung, dass es nach der Untersuchung möglich ist, die volle Erwerbsminderung wieder herzustellen.

Dies steht aber im Widerspruch zum Gutachten.

Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs ist abgelaufen.

Kann ich mich im Nachhinein noch auf dieses Gutachten berufen, welches ich jetzt nach vielem Drängeln bekommen habe?

Würd mich über Antworten sehr freuen.

LG von Eini
15.10.2015 16:29 •

Experte
Albarracin
hallo eini,

wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, ist ein weiteres Vorgehen zwar theoretisch möglich, aber die Erfolgsaussichten höchstwahrscheinlich minimal.

Die Rentenversicherung würde argumentieren, daß unwahrscheinlich nicht ausgeschlossen bedeutet.

Zukünftig solltest Du bei Zweifeln an Bescheiden Widerspruch erst mal ohne Begründung einlegen und Akteneinsicht verlangen. Nach der Akteneinsicht besteht erneut eine Frist für die Begründung von 1 Monat.
18.10.2015 21:25 •

A
Hallo Eini95,

Rente befristet - obwohl im Gutachten dauerhaft steht
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E
Hallo Wolfgang!

Vielen Dank für deine Antwort !!!

Nur noch eine kurze Frage dazu: Würdest du an die Rentenkasse einen Brief schreiben und bitten um Änderung des Bescheides?
Oder würdest du es eher lassen?

Rente wurde für 3 Jahre befristet.

LG von Eini
26.10.2015 18:42 •

Experte
Albarracin
Hallo eini,

es gibt zwar die Möglichkeit des § 44 SGB X
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

das halte ich aber in deinem Fall für relativ aussichtslos, solange es nur um die Befristung geht.
28.10.2015 17:57 •


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