Reha oder ein ein Krankenhaus gehen bei Depressionen?

T
Hallo,

meine Frau ist seit 4 Wochen in einem Krankenhaus (Allg. Psychatrie, 15KM von zuhause entfernt) wegen Depression, Zählzwang und Angstzuständen in Behandlung.
90 Minten Gruppentherapie mit 11 Patieneten und insgesamt 3 Std. sonstige Therapie pro Woche ist alles was dort gemacht wird. Zur allg. Zustandsvebesserung ist das OK, aber richtig weiterbringen tut das nicht.

Jetzt gibt es ein wirrwarr an Begriffen, wo meine Frau noch hin Könnte. REHA, Krankenhaus, REHA-KUR etc. Teilweise bieten die gleichen Häuser, sowohl einen Krankenhausaufenthalt als auch einen REHA-aufenthalt an. Die Behandlung ist die Gleiche. Ein Antrag beim Rentenversicherungsträger ist gestellt.

Welches wäre die richtige Behandlung meiner Frau, wenn man von einer mittelschweren bis schweren Depression ohne konkreten Suizidgedanken ausgeht ?

Wie lange kann eine REHA bei diesem Krankheitsbild maximal dauern ?

Ist ein KH-aufenthalt (in einer guten Klinik)bei gleicher Behandlung wie bei der REHA nicht der einfacherer Weg (Einweisung - fertig) ?

Meine Frau ist selbständig hatte aber seit ihrer Ausbildung jahrelang ununterbrochen in ihrem Beruf gearbeitet. Sie ist jetzt freiwillig in der gesetzl Krankenkasse versichert. Hat Sie eigentlich Anspruch auf eine REHA und wer ist Kostenträger ? Deutschen Rentenvers. oder die Krankenkasse ?

08.11.2010 23:09 • #1


M
Hallo t802003,

Zitat:
Welches wäre die richtige Behandlung meiner Frau, wenn man von einer mittelschweren bis schweren Depression ohne konkreten Suizidgedanken ausgeht ?
was für deine Frau die richtige Behandlungsmethode wäre, müßten doch eigentlich die behandelnden Ärzte vorschlagen. Das solltet ihr mit denen besprechen.

Zitat:
Wie lange kann eine REHA bei diesem Krankheitsbild maximal dauern ?
Das können einige Wochen sein. Es kommt immer darauf an, wie die Behandlung anschlägt.

Zitat:
Ist ein KH-aufenthalt (in einer guten Klinik)bei gleicher Behandlung wie bei der REHA nicht der einfacherer Weg (Einweisung - fertig) ?
Na ja, ich weiß nicht, Einweisung ist Einweisung. In einer Reha ist man als Patient doch irgendwie freier.

Zitat:
Meine Frau ist selbständig hatte aber seit ihrer Ausbildung jahrelang ununterbrochen in ihrem Beruf gearbeitet. Sie ist jetzt freiwillig in der gesetzl Krankenkasse versichert. Hat Sie eigentlich Anspruch auf eine REHA und wer ist Kostenträger ? Deutschen Rentenvers. oder die Krankenkasse ?
Hierüber müßte dir die Krankenkasse eigentlich Auskunft geben können, dann wärst du auf der sicheren Seite, wer die Kosten übernimmt.

08.11.2010 23:26 • #2


A


Hallo t802003,

Reha oder ein ein Krankenhaus gehen bei Depressionen?

x 3#3


S
Hallo t802003,

Zitat von t802003:
Ist ein KH-aufenthalt (in einer guten Klinik)bei gleicher Behandlung wie bei der REHA nicht der einfacherer Weg (Einweisung - fertig) ?

Es gibt auch medizinisch gesehen schon einen Unterschied zwischen stationärem Aufenthalt in einer Klinik und einer Reha.

Eine Reha hat den Sinn, dass die Erwerbsfähigkeit, die im Moment nicht vorhanden ist, wieder hergestellt werden kann oder dass eine durch die Erkankung drohende Erwerbsunfähigkeit abgewendet werden kann.

Die DRV berücksichtigt diese Aspekte bei einer Rehagenehmigung.
Es gibt aber Patienten, die so instabil sind, dass sie gar nicht rehafähig sind, dass also zu befürchten ist, dass die Reha nicht den gewünschten Erfolg, dass sie hinterher wieder arbeitsfähig werden, bringt.

Aus dem Grund wird hier dann eher ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik bevorzugt bzw empfohlen, um erst einmal beim Patienten eine gewisse Stabilität zu erreichen.

Dass hierbei eben unterschieden wird, hat sicherlich auch finanzielle Gründe. Eine Reha ist sehr teuer und die DRV genehmigt nicht mal so jedem eine solche, wenn nicht die positive Prognose besteht, dass eine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.

Ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik wird von der DRV kostenmäßig nicht getragen, da wäre wiederrum die Krankenkasse zuständig.

Hat denn Deine Frau in den letzten Jahren während ihrer selbstständigen Arbeit auch Beiträge in die Rentenkasse bezahlt?
Das wäre wahrscheinlich die Voraussetzung dafür, dass die DRV die Kosten einer Reha übernehmen würde.

Wie mag schon geschrieben hat, wäre es sehr sinnvoll, diese Punkte mit der Krankenkasse zu erörtern.

08.11.2010 23:47 • #3


T
Danke für die Antworten !

Nach Euren Ausführungen ist mir klar, dass meine Frau eigentlich in eine REHA gehen müßte. Verwirrend ist nur, dass es Kliniken gibt, die sich Krankenhaus nennen, aber gleichzetig auch REHA-Behandlungen anbieten. Dann gibt es auch noch regionale Kliniken(Krankenhäuser) mit Stationen wie Allg. Psychatrie etc.

Ich glaube folgendes Verstanden zu haben. Es gibt im groben 2 Ebenen

- Das regionale Krankenhaus (mit Allgm Psychatrie o.ä.) für die Ersthilfe und Stabilisierung

- Die REHA, die auch manchmal gleichzeitig Krankenhaus sein kann für die lanfristige und tiefergehende Behandlung
= Ich weiss Unterschiedlich Kostenträge und anderer Zweck wie erhaltung der Erwerbsfähigkeit.

Mir geht es aber erst mal darum die Unterschiede zu verstehen, welche Behandlung inhaltlich wofür geeignet ist.

Ich hoffe das so richtig verstanden zu haben ?

09.11.2010 09:57 • #4


S
Hallo t802003,

im groben gesehen hast Du das richtig verstanden.

Wie gesagt, ist es das beste, die weiteren Behandlungsmöglichkeiten mit den Ärzten Deiner Frau zu besprechen und dann entsprechende Anträge zu stellen, entweder bei der Krankenkasse oder auch der DRV (wie ja bereits schon geschehen).

09.11.2010 15:25 • #5


C
Zitat von Sonnenblume20:
Dass hierbei eben unterschieden wird, hat sicherlich auch finanzielle Gründe. Eine Reha ist sehr teuer und die DRV genehmigt nicht mal so jedem eine solche, wenn nicht die positive Prognose besteht, dass eine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
Eine Rente wäre aber teurer, daher gilt immer der GRundsatz: Reha vor Rente! Also ist die Reha sowohl für Leute, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet oder schon weg ist, wie auch für Leute, bei denen ein Rentenantrag gestellt wurde und noch nicht alle therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Zitat:
Wie mag schon geschrieben hat, wäre es sehr sinnvoll, diese Punkte mit der Krankenkasse zu erörtern.
Ich finde einen Rehaberater der Deutschen Rentenversicherung (findest du auf der Seite: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html) sinnvoller.

15.11.2010 15:32 • #6


C
Zitat von t802003:
Mir geht es aber erst mal darum die Unterschiede zu verstehen, welche Behandlung inhaltlich wofür geeignet ist.
Im psychiatrischen Krankenhaus wird hauptsächlich medikamentös und nebenbei auch therapeutisch behandelt. Ziel ist die Stabilisierung des Patienten (z.B. Abwendung eines Suizidgefahr oder Linderung der depressiven Symptomatik). Bei einer Reha spielt die Therapie (Psychotherapie, Ergotherapie, Sporttherapie z.B.) eine große Rolle. Natürlich wird auch medikamentös behandelt, wenn nötig.
Die meisten psychosomatischen und psychiatrischen Reha's finden weiter weg von zu Hause statt, damit die Problemfelder auch weiter entfernt sind.

Ich fände zweiteres für deine Frau sinnvoller - von der Ferne her...

15.11.2010 15:36 • #7


M
Hallo t802003 ,
Ich weiß leider nicht aus welchem Bundesland ihr kommt, und ich weiß auch nicht ob man eine Klinik hier nennen darf, aber ein Verwandter von uns war vor zwei Jahren in dieser klinik.

http://www.felsenlandklinik.com/joom/

Er war begeistert von dem guten Therapieangebot. Dieses Jahr war er zur Nachbehandlung mit kurzem Aufenthalt dort und kam auch wieder begeistert zurück. begeistert heißt nicht,dass es easy war,er musste hart mitarbeiten.
Aber es geht ihm jetzt gut.
In diese Klinik geht man mit einer Krankenhauseinweisung, aber man muss sich vorher zu einem amb. Aufnahmegespräch einfinden.
Die Klinik entscheidet dabei ob man aufgenommmen wird.
L.g. Marh

27.11.2010 08:44 • #8

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