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Mit einer Depression in Urlaub fahren obwohl krankgeschrieben?

Aita
Hallo,

ich bin seit August letzten Jahres wegen Depressionen krankgeschrieben.
Ihr wisst bestimmt aus eigener Erfahrung, dass der Partner bei so einer Diagnose auch sehr mit leidet.
Meine Frau hat Ende März 2 Wochen Urlaub und ich möchte gerne, dass wir da ein paar Tage wegfahren.
Es wäre an einen Ort wo wir bestimmt schon 20 mal waren und wo wir immer sehr glücklich waren.
Wie sind eure Erfahrungen mit den Krankenkassen? Genehmigen sie so eine Reise?

Mir wäre es wirklich sehr wichtig, dass meine Frau mal wieder rauskommt und ich glaube auch, dass es mir wahrscheinlich guttun könnte.

Gruß
Aita

27.01.2020 10:02 • #1


Irgendeine
So weit ich weiß, musst du der Krankenkasse nicht mal sagen. Hab ich noch nie gemacht. Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du alles, was deiner Genesung gut tut. Bei Depressionen kann das eben Ulaub sein.

27.01.2020 12:25 • x 1 #2


A


Hallo Aita,

Mit einer Depression in Urlaub fahren obwohl krankgeschrieben?

x 3#3


Aita
In dem Infoblatt von der Krankenkasse steht, dass man mit einem ärztlichen Attest bei der Krankenkasse einen Antrag auf Genehmigung stellen muss. Ich habe jetzt Bedenken, dass der Antrag abgelehnt wird. Es täte mir dann sehr leid wegen meiner Frau, da sie durch meine Krankheit inzwischen auch sehr angeschlagen ist.

Ich wollte deshalb mal hier im Forum fragen wie eure Erfahrungen mit Krankenkassen sind.

27.01.2020 12:34 • #3


sundancere20j
Hallo Aita,

soweit der Urlaub in der BRD stattfindet, steht dem nichts im Wege.
Hier solltest Du der Kasse jedoch Bescheid geben und nach Möglichkeit eine Bescheinigung vom Arzt (nicht Psychotherapeut) beifügen, dass der Urlaub den Genesungsprozess nicht beeinträchtigt, bzw. das dieser es für unbedenklich hält.

Dies vor dem Hintergrund, dass Du für die Kasse zumindest postalisch erreichbar sein musst, weil die ja beispielsweise auf die Idee kommen könnten Dir eine Einladung zur Begutachtung durch den MDK zukommen zu lassen. Würde der in den Zeitpunkt Deiner Abwesenheit fallen und Du würdest nicht erscheinen, würde Dein Anspruch auf Krankengeld ruhen, bis Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen wärst.

Auslandsaufenthalte musst Du Dir auf jeden Fall genehmigen lassen, ein Anspruch hierauf besteht nicht. Im Zweifel genehmigt Dir die Kasse dies sogar, jedoch ruht in der Regel Dein Anspruch auf Krankengeld während dieser Zeit. Du müsstest Dich nach Rückkehr dann zurückmelden, damit Dein Krankengeld wieder auflebt.

Es geht grundsätzlich auch um den Fakt, dass die laufende Behandlung/Therapie nicht zu lange unterbrochen wird, um den Genesungsprozess zu lange hinauszuzögern.

Viele Grüße
sundancer

27.01.2020 15:39 • x 1 #4


Irgendeine
Zitat von Aita:
In dem Infoblatt von der Krankenkasse steht, dass man mit einem ärztlichen Attest bei der Krankenkasse einen Antrag auf Genehmigung stellen muss. Ich habe jetzt Bedenken, dass der Antrag abgelehnt wird.


Okay, so eine Info habe ich nie bekommen. Als ich krankgeschrieben war, habe ich öfters meine Eltern im Ausland besucht (die wohnen allerdings auch nur 160km weit weg), ansonsten immer nur Reisen innerhalb Deutschlands und auch immer nur wenige Tage. Meine Ärzte wussten teilweise davon. Meine Krankenkasse hat sich nicht mal gemeldet, als ich (während ich krankgeschrieben war) im Urlaub ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

27.01.2020 23:30 • #5


sundancere20j
Zitat von Irgendeine:
Okay, so eine Info habe ich nie bekommen.


Du hättest ja auch durchaus auf die Idee kommen können, Deine Kasse zu fragen. Wenn Du auf der Arbeit Urlaub brauchst, fragst Du Deinen Arbeitgeber ja auch und nimmst ihn Dir nicht einfach. Und es gibt wahrscheinlich auch im SGB den Leitsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Zitat von Irgendeine:
Als ich krankgeschrieben war, habe ich öfters meine Eltern im Ausland besucht (die wohnen allerdings auch nur 160km weit weg), ansonsten immer nur Reisen innerhalb Deutschlands und auch immer nur wenige Tage. Meine Ärzte wussten teilweise davon. Meine Krankenkasse hat sich nicht mal gemeldet, als ich (während ich krankgeschrieben war) im Urlaub ins Krankenhaus eingeliefert wurde.


Das heißt jedoch noch nicht, dass Dein Verhalten korrekt war oder ist. Sei froh, dass es kein Problem gab. Aber auch Du weißt es ja jetzt besser und kannst Dich entsprechend verhalten.
Denn ich möchte nicht wissen, wie Du es findest, falls Dein Glück vielleicht nur für eine Sekunde mal nicht hinsieht und die Kasse Dich wegen solch einer Sache in Visier nimmt.

28.01.2020 07:38 • x 1 #6


buddl1
dir steht ein Urlaub in der Krankheitsphase durchaus zu,
alles was deiner Genesung förderlich ist.
sicher, die Kasse kannst du durchaus informieren, gerade weil es ein Ort ist, der für euch ein wiederkehrender Focus war und bleiben soll. so wie du dies hier begründest wird auch die Kasse zustimmen
dessen bin ich mir sicher.
buddl1,

28.01.2020 07:54 • x 1 #7


Aita
Danke für eure Antworten.

Dann müsste mein Hausarzt mir eine Bescheinigung schreiben, dass der Urlaub meiner Genesung guttun würde, oder?
Soll ich selber auch noch ein Schreiben an die Krankenkasse verfassen, oder meint ihr die Bescheinigung vom Arzt reicht?
Ich bin dann schon 7 Monate krankgeschrieben und die Krankenkasse sieht ja auch aus welchem Grund.

Falls die Krankenkasse die Zustimmung verweigert, könnte ich ja immer noch anbieten auf das Krankengeld zu verzichten.

28.01.2020 09:38 • x 1 #8


buddl1
dein Hausarzt ist zu befragen, gibt er sein Okay, kann er im Zweifel der KV dies auch begründen/ erklären.
und 14 Tage in Deutschland, sind nicht ein Monat auf den Malediven
buddl1,

28.01.2020 10:29 • x 1 #9


Aita
Es wären 14 Tage in Südtirol in einer Ferienwohnung von Freunden wo wir bestimmt schon 20 x waren.

28.01.2020 10:41 • #10


buddl1
also nix exotisches, sondern bodenständiges.
keine großartigen Klima oder Zeit- Verschiebungen.
ich sehe da keinen Anlass es nicht zu dürfen, wenn der Hausarzt
diesem zustimmt.
buddl1,

28.01.2020 11:15 • x 1 #11


Irgendeine
Zitat von sundancere20j:

Du hättest ja auch durchaus auf die Idee kommen können, Deine Kasse zu fragen. Wenn Du auf der Arbeit Urlaub brauchst, fragst Du Deinen Arbeitgeber ja auch und nimmst ihn Dir nicht einfach. Und es gibt wahrscheinlich auch im SGB den Leitsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.



Das heißt jedoch noch nicht, dass Dein Verhalten korrekt war oder ist. Sei froh, dass es kein Problem gab. Aber auch Du weißt es ja jetzt besser und kannst Dich entsprechend verhalten.
Denn ich möchte nicht wissen, wie Du es findest, falls Dein Glück vielleicht nur für eine Sekunde mal nicht hinsieht und die Kasse Dich wegen solch einer Sache in Visier nimmt.


Durch den Krankenhausaufenthalt wusste die Kasse ja, dass ich nicht zu Hause war. Du brauchst nicht gleich so unfreundlich werden. Ich habe die Frage von Aitu nach meinem besten Wissen beantwortet.

28.01.2020 12:38 • #12


sundancere20j
Zitat von Aita:
Es wären 14 Tage in Südtirol in einer Ferienwohnung von Freunden wo wir bestimmt schon 20 x waren.


Südtirol ist nicht Deutschland. Also auf jeden Fall beantragen bei der Kasse. Solltest Du auch jetzt machen, da Du einen Vorlauf von 4 - 6 Wochen einräumen musst.

Bei meiner Kasse war es so, dass die mir dann noch einen Vordruck geschickt haben, den ich ausfüllen musste. Und mein Arzt hat auch nen Fragebogen erhalten.

Ggf. rufst Du mal bei der Kasse an und fragst nach, wie die es wollen. Vielleicht, wenn die eigene Bögen haben, schicken sie Dir diese zu, damit Du, bzw. Dein Arzt es ausfüllen kann und Du es komplett einreichen kannst.

28.01.2020 16:21 • x 1 #13


Aita
Ich habe die halbe Nacht wach gelegen und gegrübelt.
Ich möchte keinen Antrag auf Urlaub bei der Krankenkasse stellen, weil meine Angst zu groß ist, dass er abgelehnt wird. Deswegen habe ich mir überlegt, der Krankenkasse von mir aus das Angebot zu machen die 2 Wochen auf das Krankengeld zu verzichten und mit meiner Frau wegzufahren.

Meint ihr, dass die Krankenkasse da etwas gegen haben könnte?

29.01.2020 10:00 • #14


buddl1
wenn du aber doch krank bist und auch bleibst, ändert es doch nichts an der Zustimmung vom behandelten Arzt.
Sicher, auf das Krankengeld zu verzichten ist eine Idee, nur stellt sich dann doch die Frage, ob die Krankheit so einschneidend, um nicht doch Arbeiten zu können. Die Kassen sehen doch nur Zahlen, nicht den Menschen. Es wäre so, als ob man das Pferd verkehrtherum satteln will.

wende ich an deinen Arzt und wie bereits erwähnt an die Krankenkasse. streichen können dann immer noch.
Fragen kostet nichts und dann kannst du auch wieder durchschlafen, was ich schon sehr wichtig empfinde, als
darüber ob sie mir die 14 Tage streicht oder nicht.
buddl1

29.01.2020 10:25 • #15


S
Zitat von Aita:
Ich habe die halbe Nacht wach gelegen und gegrübelt.
Ich möchte keinen Antrag auf Urlaub bei der Krankenkasse stellen, weil meine Angst zu groß ist, dass er abgelehnt wird.

Und wenn er abgelehnt wird? Dann stehst Du wieder da, wo Du jetzt stehst. Wenn man aus Angst nichts probiert, kann man auch nichts gewinnen. Und wenn der Antrag tatsächlich abgelehnt wird, kannst Du die Sache mit dem Krankengeld ja immer noch ansprechen. Oder einfach mal vorher den Arzt nach seiner Einschätzung fragen.

Schöne Grüße
Martina

29.01.2020 11:18 • x 1 #16


Albarracin
Experte

01.02.2020 22:31 • x 6 #17


Aita
@Albarracin
Danke Wolfgang für deine Antwort,

was meinst du mit nachträglich das Krankengeld verweigern ? ,das ich dann überhaupt kein Krankengeld mehr bekomme, oder nur für die Zeit die ich im Ausland war?

03.02.2020 15:07 • #18


E
Zitat von Albarracin:
Wenn Du allerdings während deines Urlaubs auf dein Krankengeld verzichtest, gibt es die Genehmigung relativ problemlos.

Das ist jetzt etwas, was ich nicht verstehe.

Man bekommt doch Geld, weil der Versicherungsfall eingetreten ist und man zur Zeit nicht arbeitsfähig ist.
Der Versicherungsfall bleibt doch weiterhin bestehen, auch wenn man in Urlaub fährt, also bleibt doch auch der Anspruch auf die Leistung bestehen.
Ein Verzicht auf die Leistung würde bedeuten:
ich bin jetzt mal 2 Wochen nicht krank/arbeitsunfähig, damit ich in Urlaub fahren kann, und danach bin ich wieder krank/arbeitsunfähig

Macht man sich da nicht irgendwie unglaubwürdig?
Kann allerdings auch sein, daß ich einen kleinen Knoten im Hirn habe. . .

03.02.2020 15:16 • #19


Albarracin
Experte

04.02.2020 23:13 • x 2 #20


Aita
@Albarracin
Vielen Dank für deine Antwort.
Du kennst dich da anscheinend wirklich sehr gut aus.

Jetzt hätte ich nochmal eine andere Frage bzgl. Urlaub. Mein Psychiater und auch mein Hausarzt meinen, dass ich nicht mehr arbeiten kann.
Meine Frau und ich hatten geplant über Weihnachten nach Sri Lanka zu fliegen. Mein Krankengeld würde noch bis Januar 2021 laufen.
Wenn ich auf das Krankengeld verzichten würde, meinst du, dass die Krankenkasse dieser Reise zustimmen würde?

05.02.2020 15:22 • #21


Albarracin
Experte

05.02.2020 16:30 • x 1 #22


A


Hallo Aita,

x 4#23


Aita
Ich komme gerade von meiner Ärztin und habe die Sache mit ihr besprochen. Sie hat mir gesagt, dass sie mir ein Schreiben gibt welches ich an die Krankenkasse schicken muss und die Krankenkasse den Urlaub gar nicht ablehnen darf.
Das schlimmste was mir passieren kann ist, dass ich kein Krankengeld für die Zeit bekomme.
Selbst ein Urlaub außerhalb der EU darf die Krankenkasse nicht ablehnen, es geht also lediglich um die Krankengeldfortzahlung.

@Albarracin
Du hattest mit deiner Richtigstellung also völlig recht.

Ich habe mir wirklich zu viele Gedanken und Sorgen gemacht und könnte mir dafür echt selbst in den Hintern treten.

Das nächste was ich jetzt in Angriff nehmen werde ist die Feststellung des GdB und dann schau ich mal weiter wie es mit einer Rente klappen könnte.

Es ist halt alles noch so neu und unbekannt für mich.
Ich war über Jahrzehnte ein Arbeitstier welches IMMER gearbeitet hat und ein schlechtes Gewissen hatte wenn ich mich mal für ein paar Tage krankmelden musste.

06.02.2020 14:53 • #23

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