✔ Bereits empfohlene Antwort
Hallo,
leider haben hier einige Poster ziemlich Falsches geschrieben. Also:
Für eine Reise innerhalb Deutschlands brauchst Du
nie eine Genehmigung, du mußt es noch nicht mal der Krankenkasse melden. Du hast als Kranker keinen Hausarrest. Du mußt nur postalisch erreichbar sein - also im Zweifelsfall jemand haben, der nach Deiner Post schaut.
Für eine Auslandsreise brauchst Du
immer eine
vorherige Genehmigung der Krankenkasse. Wenn die Reise ausdrücklich der Genesung dient oder aber auch der sozialen Teilhabe - zu der auch die Pflege von Partnerschaftsbeziehungen gehört - muß die Krankenkasse auch das Krankengeld weiterzahlen. Das verweigern aber die Krankenkasse in vielen Fällen mit völlig unzureichenden Begründungen.
Wenn Du allerdings während deines Urlaubs auf dein Krankengeld verzichtest, gibt es die Genehmigung relativ problemlos.
Du brauchst aber unbedingt die Empfehlung eines behandelnden Arztes. Allerdings darf die Lücke im Krankengeld nicht länger als 30 Tage sein.
Wenn Du einfach so ins Ausland fährst ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse, kann die Krankenkasse auch nachträglich das Krankengeld verweigern und bereits gezahlte Beträge zurückfordern.