Kündigung und Ablauf der Krankengeldzahlung

Anima
Ich habe eine recht allgemeine Frage: Das mit der Kündigung ist okay, eine Freistellung ist dabei inklusive, wenn ich wieder gesund geschrieben werden. Meine Krankengeldzahlung läuft am 03.11. diesen Jahres aus.

Meine Frage lautet: Es könnte ja passieren, dass ich einen neuen Job bekomme, aber irgendwann mich doch ein Rückschlag trifft und zwar vor Ablauf der drei Jahre. Was passiert eigentlich dann? Die Krankenkasse zahlt ja dann nicht, wenn es dieselbe Krankheit ist.

Gruß Anima

26.09.2012 11:05 • #1


Albarracin
Experte

26.09.2012 21:31 • #2


A


Hallo Anima,

Kündigung und Ablauf der Krankengeldzahlung

x 3#3


Anima
- Mensch ja, ist eigentlich logisch! Ich hatte ein Brett vor dem Kopf und dachte, dass ich dan nix bekomme!

Ich denke, dass ich mich bald wieder für arbeitsfähig erklären lasse. Wie das alles möglich ist, das klärt meine Rechtsanwältin noch. Ich werde freigestellt und zwar unwiderruflich. Ich möchte die Zeit dazu nutzen, wieder meine
Arbeitsfähigkeit zu erproben, da mein Gehirn nicht ausgelastet ist. Entweder eine Zusatzqualifikation oder ehrenamtliche Arbeit.

27.09.2012 11:30 • #3


David Spritz
Bevor Du gar kein Geld mehr bekommst, gibt es ja auch immer noch die Rentenkasse. Wenn es Dir chronisch schlecht geht, kannst Du auch dort noch Gelder beantragen. Das soll aber angeblich eine ziemlich nervenaufreibende Angelegenheit sein, und auch nur eine kleine Summe und fast immer zeitlich befristet, also nicht unbedingt die erstrebenswerte Variante!

Und auch wichtig zu wissen: Bei erneuter Erkrankung bekommst Du, auch bei gleicher Krankheit, zunächst erstmal wieder die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber hat ja kein Recht, zu erfahren, um welche Krankheit es sich bei Dir handelt. Und die Krankenkasse wird den Teufel tun und dem Arbeitgeber sagen, dass er eigentlich nicht zahlen müsste, weil es die gleiche Krankheit ist. Die sind ja froh, wenn jemand anders zahlt.

27.09.2012 20:11 • #4


Anima
Ich habe einfach Angst davor, was passieren könnte - nie hätte ich gedacht, dass ich an die Grenzen der Krankengeldzahlungen komme! So kann man sich täuschen.....

27.09.2012 20:37 • #5


M
Hallo David Spritz,

Zitat:
Und auch wichtig zu wissen: Bei erneuter Erkrankung bekommst Du, auch bei gleicher Krankheit, zunächst erstmal wieder die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber hat ja kein Recht, zu erfahren, um welche Krankheit es sich bei Dir handelt. Und die Krankenkasse wird den Teufel tun und dem Arbeitgeber sagen, dass er eigentlich nicht zahlen müsste, weil es die gleiche Krankheit ist. Die sind ja froh, wenn jemand anders zahlt.

Der AG kann sich schon bei der Krankenkasse erkundigen, ob es sich um eine wiederkehrende Erkrankung handelt und somit wäre die Lohnfortzahlung nicht gegeben.
Die Krankenkasse darf wohl nicht die Art der Erkrankung angeben.

27.09.2012 22:53 • #6


Albarracin
Experte

28.09.2012 08:58 • #7


David Spritz
Also bitte, ja? Ich versuch nur zu helfen, indem ich meine persönlichen Erfahrungen weitergebe. Und dann muss ich mir hier so eine unangemessene Reaktion bieten lassen! Ich hatte selbst zwei schwere Depressionen innerhalb von 3 Jahren und habe beide Male die vollen 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten. Also erzähl mir nicht, ich hätte keine Ahnung. Ich habe das selbst schon durch.

Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob es sich um die gleiche Erkrankung wie beim Mal davor handelt, hat mir damals auch mein behandelnder Arzt versichert. Nur die Krankenkasse weiß Bescheid, weil ja die Diagnose auf deren Langversion der Krankschreibung draufsteht. Bei mir stand z.B. beide Male F32.2 Schwere depressive Episode drauf. Diskussionen mit der Krankenkasse hätten also keinen Zweck gehabt. Und das wissen die Krankenkassen doch auch und müssen keinerlei zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen! Auf der Kurzversion der Krankschreibung für den Arbeitgeber standen keine derartigen verräterischen Informationen, die hab ich mir genau angesehen.

29.09.2012 23:00 • #8


M
Hallo David Spritz,

Zitat:
Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob es sich um die gleiche Erkrankung wie beim Mal davor handelt,
da bist du aber total falsch informiert. Der AG kann sich an die Krankenkasse wenden und die Krankenkasse teilt mit, ob es sich um die gleiche Erkrankung handelt.

Wenn der AG aber diese Anfrage nicht bei der Krankenkasse stellt, da hat AU-Arbeitnehmer Glück und erhält die Lohnfortzahlung.

30.09.2012 22:26 • #9


David Spritz
Im Ernst??? Dann hatte ich wohl Glück und mein Arzt keine Ahnung.

01.10.2012 09:43 • #10


C
Zitat von David Spritz:
Also bitte, ja? Ich versuch nur zu helfen, indem ich meine persönlichen Erfahrungen weitergebe.
Es ist halt die Frage, ob persönliche Erfahrungen übertragbar sind.
Zitat:
Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob es sich um die gleiche Erkrankung wie beim Mal davor handelt, hat mir damals auch mein behandelnder Arzt versichert.
Woher soll der Arzt denn wissen, was die Krankenkasse tut? Glaubst du, dass Ärzte über die Gepflogenheiten der Kassen Bescheid wissen? Da muss ich dich enttäuschen. Auch wenn das oft hilfreich wäre, lernt man sowas nicht im Studium, sondern höchstens (und das nur bei persönlichem Interesse) während der eigenen Tätigkeit.
Zitat:
Auf der Kurzversion der Krankschreibung für den Arbeitgeber standen keine derartigen verräterischen Informationen, die hab ich mir genau angesehen.
Das stimmt schon - dennoch kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen, ob es sich um jeweils die gleiche Krankheit handelt.

03.10.2012 17:08 • #11


Anima
Da ich das Glück habe, diverse Situationen auszuprobieren, ergibt sich wieder etwas:

Gem. Vereinbarung würde ich ab November freigestellt und sollte mit dem Abbau meiner Urlaubstage beginnen. Soweit so gut! Bis zum 02.11. beziehe ich noch Krankengeld.

NEU: Ich werde am 02.11. wegen einer anderen Krankheit operiert und muss ein paar Tage im Krankenhaus verbringen. Was muss ich denn jetzt tun????? Mein Arzt hätte mich jedenfalls nicht weiter krank schreiben müssen wegen der
bisherigen Krankheit.

14.10.2012 16:17 • #12


M
Anima, du solltest dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen.

14.10.2012 16:34 • #13


Anima
*seufz* - dann muss ich noch warten! Muss erst mal mit meiner Anwältin etwas besprechen wegen dem Ende der Krankschreibung..Ich gestehe, ich bin momentan extrem aufgekratzt, dass ich jetzt auch alles terminlich in den Griff bekomme und nichts falsch mache. Habe total Schiß, das Büro zu betreten...*würg*

14.10.2012 16:47 • #14


M
Zitat von Anima:
Habe total Schiß, das Büro zu betreten...*würg*


Ja, das hätte ich wohl auch. Aber trage die Nase so hoch, dass es reinregnet. Dann bist du nicht so angreifbar, außerdem hast du dir ja nicht zu Schulden kommen lassen. Du bist doch nur krank geworden.

14.10.2012 18:21 • #15


Anima
Uff - gut, dass ich mit der Anwältin gesprochen habe! Also es gilt die Vereinbarung, dass ich all meinen Urlaub und Überstunden abbaue bis zum Fristende der Kündigung. Damit muss ich mich nicht krank schreiben lassen für die OP!
Yeah, auch kein trouble mit der Krankenkasse.
Es hat also dann tatsächlich alles hingehauen, was die Zeit angeht. Die Erleichterung dürfte mir ins Gesicht geschrieben sein!

15.10.2012 12:35 • #16


A


Hallo Anima,

x 4#17


M
Na, dann ist es ja gut, Anima. Eine Sorge weniger....

15.10.2012 16:39 • #17

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