Kündigung und Ablauf der Krankengeldzahlung

Anima

Anima
Mitglied

1713
31
231
Ich habe eine recht allgemeine Frage: Das mit der Kündigung ist okay, eine Freistellung ist dabei inklusive, wenn ich wieder gesund geschrieben werden. Meine Krankengeldzahlung läuft am 03.11. diesen Jahres aus.

Meine Frage lautet: Es könnte ja passieren, dass ich einen neuen Job bekomme, aber irgendwann mich doch ein Rückschlag trifft und zwar vor Ablauf der drei Jahre. Was passiert eigentlich dann? Die Krankenkasse zahlt ja dann nicht, wenn es dieselbe Krankheit ist.

Gruß Anima

#1


16 Antworten ↓
Albarracin

Albarracin
Mitglied

Beiträge:
1661
Themen:
26
Danke erhalten:
1056
Hallo David,

bei Antworten wie Deinen fällt es mir schwer, sachlich zu bleiben, denn sie gehören unter die Rubrik

"Keine Ahnung, aber `ne Meinung"

Mal im Einzelnen:
Zitat:
Bevor Du gar kein Geld mehr bekommst, gibt es ja auch immer noch die Rentenkasse. Wenn es Dir chronisch schlecht geht, kannst Du auch dort noch Gelder beantragen.

Was willst Du uns damit sagen ?
Falls Du Rente meinst oder aber Übergangsgeld bei medizinischer oder beruflicher Reha, dann schreibe das auch so, statt über irgendwelche "Gelder" zu fabulieren. Solltest Du aber weder Rente noch Übergangsgeld gemeint haben, ist Deine Äußerung kompletter Unsinn. Außer Rente oder Übergangsgeld gibt es von den Rentenversicherungsträgern keine Unterhaltsleistungen.

Zitat:
Bei erneuter Erkrankung bekommst Du, auch bei gleicher Krankheit, zunächst erstmal wieder die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber hat ja kein Recht, zu erfahren, um welche Krankheit es sich bei Dir handelt

Das einzig Richtige an diesen Sätzen ist die Angabe, daß der AG kein Recht auf Diagnosen hat. Allerdings muß der behandelnde Arzt sehr wohl prüfen, ob es sich um eine Erst- oder Folgeerkrankung handelt und das Ergebnis der Prüfung auf der AU-Bescheinigung entsprechend durch Ankreuzen vermerken.
Zitat:
Und die Krankenkasse wird den Teufel tun und dem Arbeitgeber sagen, dass er eigentlich nicht zahlen müsste, weil es die gleiche Krankheit ist

Auch das ist Unsinn, wenn man weiß, wie das alles zusammenhängt. Denn die Krankenkasse hat sehr wohl ein Interesse, ein Folgeerkrankung zu bescheinigen, da sie ansonsten fürchten muß, nach Ablauf der EFZ selbst wieder in die Zahlungspflicht zu kommen. Wird aber Folgeerkrankung von der Krankenkasse bescheinigt, ist sie in Animas Fall sofort aus der Zahlungspflicht, da das KG erst mal erschöpft ist. Aus diesem Grund werden auch AU-Bescheinigungen von der Krankenkasse in Fällen wie bei Anima automatisch auf mögliche Folgeerkrankungen hin geprüft - gerade auch dann, wenn zB die Bescheinigung von einem "neuen" Arzt kommt.

David,

ich finde es schon fast schäbig, mit derart unqualifizierten Äußerungen Hoffnungen zu wecken. Beschränke Dich bitte auf Sachen, von denen du Ahnung hast. Sozialrecht ist es jedenfalls nicht. wall

28.09.2012 08:58 • #7


Zum Beitrag im Thema ↓

A


Hallo Anima,

Kündigung und Ablauf der Krankengeldzahlung

x 3#3


C

Caspara
Mitglied

Beiträge:
154
Zitat von David Spritz:
Also bitte, ja? Ich versuch nur zu helfen, indem ich meine persönlichen Erfahrungen weitergebe.
Es ist halt die Frage, ob persönliche Erfahrungen übertragbar sind.
Zitat:
Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob es sich um die gleiche Erkrankung wie beim Mal davor handelt, hat mir damals auch mein behandelnder Arzt versichert.
Woher soll der Arzt denn wissen, was die Krankenkasse tut? Glaubst du, dass Ärzte über die Gepflogenheiten der Kassen Bescheid wissen? Da muss ich dich enttäuschen. Auch wenn das oft hilfreich wäre, lernt man sowas nicht im Studium, sondern höchstens (und das nur bei persönlichem Interesse) während der eigenen Tätigkeit.
Zitat:
Auf der Kurzversion der Krankschreibung für den Arbeitgeber standen keine derartigen "verräterischen" Informationen, die hab ich mir genau angesehen.
Das stimmt schon - dennoch kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen, ob es sich um jeweils die gleiche Krankheit handelt.

03.10.2012 17:08 • #11


Zum Beitrag im Thema ↓

Alle Antworten:


Albarracin
Experte

#2


Anima
359.gif - Mensch ja, ist eigentlich logisch! Ich hatte ein Brett vor dem Kopf und dachte, dass ich dan nix bekomme!

Ich denke, dass ich mich bald wieder für arbeitsfähig erklären lasse. Wie das alles möglich ist, das klärt meine Rechtsanwältin noch. Ich werde freigestellt und zwar unwiderruflich. Ich möchte die Zeit dazu nutzen, wieder meine
Arbeitsfähigkeit zu erproben, da mein Gehirn nicht ausgelastet ist. Entweder eine Zusatzqualifikation oder ehrenamtliche Arbeit.

#3


David-Spritz
Bevor Du gar kein Geld mehr bekommst, gibt es ja auch immer noch die Rentenkasse. Wenn es Dir chronisch schlecht geht, kannst Du auch dort noch Gelder beantragen. Das soll aber angeblich eine ziemlich nervenaufreibende Angelegenheit sein, und auch nur eine kleine Summe und fast immer zeitlich befristet, also nicht unbedingt die erstrebenswerte Variante!

Und auch wichtig zu wissen: Bei erneuter Erkrankung bekommst Du, auch bei gleicher Krankheit, zunächst erstmal wieder die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber hat ja kein Recht, zu erfahren, um welche Krankheit es sich bei Dir handelt. Und die Krankenkasse wird den Teufel tun und dem Arbeitgeber sagen, dass er eigentlich nicht zahlen müsste, weil es die gleiche Krankheit ist. Die sind ja froh, wenn jemand anders zahlt.

#4


Anima
Ich habe einfach Angst davor, was passieren könnte - nie hätte ich gedacht, dass ich an die Grenzen der Krankengeldzahlungen komme! So kann man sich täuschen.....

#5


M
Hallo David Spritz,

Zitat:
Und auch wichtig zu wissen: Bei erneuter Erkrankung bekommst Du, auch bei gleicher Krankheit, zunächst erstmal wieder die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber hat ja kein Recht, zu erfahren, um welche Krankheit es sich bei Dir handelt. Und die Krankenkasse wird den Teufel tun und dem Arbeitgeber sagen, dass er eigentlich nicht zahlen müsste, weil es die gleiche Krankheit ist. Die sind ja froh, wenn jemand anders zahlt.

Der AG kann sich schon bei der Krankenkasse erkundigen, ob es sich um eine wiederkehrende Erkrankung handelt und somit wäre die Lohnfortzahlung nicht gegeben.
Die Krankenkasse darf wohl nicht die Art der Erkrankung angeben.

#6


Albarracin
Experte

#7


David-Spritz
Also bitte, ja? Ich versuch nur zu helfen, indem ich meine persönlichen Erfahrungen weitergebe. Und dann muss ich mir hier so eine unangemessene Reaktion bieten lassen! Ich hatte selbst zwei schwere Depressionen innerhalb von 3 Jahren und habe beide Male die vollen 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten. Also erzähl mir nicht, ich hätte keine Ahnung. Ich habe das selbst schon durch.

Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob es sich um die gleiche Erkrankung wie beim Mal davor handelt, hat mir damals auch mein behandelnder Arzt versichert. Nur die Krankenkasse weiß Bescheid, weil ja die Diagnose auf deren Langversion der Krankschreibung draufsteht. Bei mir stand z.B. beide Male "F32.2 Schwere depressive Episode" drauf. Diskussionen mit der Krankenkasse hätten also keinen Zweck gehabt. Und das wissen die Krankenkassen doch auch und müssen keinerlei zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen! Auf der Kurzversion der Krankschreibung für den Arbeitgeber standen keine derartigen "verräterischen" Informationen, die hab ich mir genau angesehen.

#8


M
Hallo David Spritz,

Zitat:
Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob es sich um die gleiche Erkrankung wie beim Mal davor handelt,
da bist du aber total falsch informiert. Der AG kann sich an die Krankenkasse wenden und die Krankenkasse teilt mit, ob es sich um die gleiche Erkrankung handelt.

Wenn der AG aber diese Anfrage nicht bei der Krankenkasse stellt, da hat AU-Arbeitnehmer Glück und erhält die Lohnfortzahlung.

#9


David-Spritz
Im Ernst??? Dann hatte ich wohl Glück und mein Arzt keine Ahnung.

#10


C
Zitat von David Spritz:
Also bitte, ja? Ich versuch nur zu helfen, indem ich meine persönlichen Erfahrungen weitergebe.
Es ist halt die Frage, ob persönliche Erfahrungen übertragbar sind.
Zitat:
Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob es sich um die gleiche Erkrankung wie beim Mal davor handelt, hat mir damals auch mein behandelnder Arzt versichert.
Woher soll der Arzt denn wissen, was die Krankenkasse tut? Glaubst du, dass Ärzte über die Gepflogenheiten der Kassen Bescheid wissen? Da muss ich dich enttäuschen. Auch wenn das oft hilfreich wäre, lernt man sowas nicht im Studium, sondern höchstens (und das nur bei persönlichem Interesse) während der eigenen Tätigkeit.
Zitat:
Auf der Kurzversion der Krankschreibung für den Arbeitgeber standen keine derartigen "verräterischen" Informationen, die hab ich mir genau angesehen.
Das stimmt schon - dennoch kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen, ob es sich um jeweils die gleiche Krankheit handelt.

#11


Anima
Da ich das Glück habe, diverse Situationen "auszuprobieren", ergibt sich wieder etwas:

Gem. Vereinbarung würde ich ab November freigestellt und sollte mit dem Abbau meiner Urlaubstage beginnen. Soweit so gut! Bis zum 02.11. beziehe ich noch Krankengeld.

NEU: Ich werde am 02.11. wegen einer anderen Krankheit operiert und muss ein paar Tage im Krankenhaus verbringen. Was muss ich denn jetzt tun????? Mein Arzt hätte mich jedenfalls nicht weiter krank schreiben müssen wegen der
bisherigen Krankheit.

#12


M
Anima, du solltest dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen.

#13


Anima
*seufz* - dann muss ich noch warten! Muss erst mal mit meiner Anwältin etwas besprechen wegen dem Ende der Krankschreibung..Ich gestehe, ich bin momentan extrem aufgekratzt, dass ich jetzt auch alles terminlich in den Griff bekomme und nichts falsch mache. Habe total Schiß, das Büro zu betreten...*würg*

#14


A


Hallo Anima,

x 4#15


M
Zitat von Anima:
Habe total Schiß, das Büro zu betreten...*würg*


Ja, das hätte ich wohl auch. Aber trage die Nase so hoch, dass es reinregnet. Dann bist du nicht so angreifbar, außerdem hast du dir ja nicht zu Schulden kommen lassen. Du bist doch "nur" krank geworden.

#15

Weiterlesen »




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag