Die Gleichstellung läuft, ich bekam Post, das sie noch Unterlagen brauchen, und wollen wissen, warum mein Arbeitsplatz gefährdet ist. Mein Anwalt sagte, ich solle bei AG informieren auf gar keinen Fall ein Kreuz machen, deswegen bekam ich die Post. Montag begründe ich das mit meinem Anwalt. Lg Luzie
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Luzie Mitglied
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Gestern mußte ich beim Aamt unterschreiben, für Mini, Midijobs zur verfügung zu stehen, das ich weiter krank geschrieben bin, interessiert nicht. Der ärztliche Dienst entscheidet, ob ich arbeiten gehen kann. Er sagte, wenn ich nicht unterschreibe, gibts kein Geld. Und ich solle mir Gedanken machen, wo ich mich bewerbe. Ich habe ihm gesagt, das der Wiederspruch bzgl. EU Rente läuft. Ja, eine Stelle würde mir wahrscheinlich eh nicht angeboten werden, bei dem Krankheitsbild, aber ich bin verpflichtet mitzuwirken. Jetzt warte ich, das mein Anwalt sich meldet, den ich wegen meinem AG eingeschaltet hatte, damit die mir eine andere Stelle anbieten, weil laut Rehabericht darf ich nicht an den alten Arbeitsplatz zurück. Aber da gibts keine andere Stelle für mich. Ich habe so Angst, was falsch zu machen, fühle mich noch mehr unter Druck. Ohne Geld geht einfach nicht, wenn ich das mit der Nahtlosigkeit mache, gibts doch auch kein ALG 1, wenn ich den Link von Wolfgang richtig deute? Oder verstehe ich das falsch, ich bin so durcheinander, lg Luzie
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#32
A
Hallo Luzie,
Krankmeldung trotz Aussteuerung an den Arbeitgeber?
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mag Mitglied
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Hallo Luzie,
Zitat:
Ohne Geld geht einfach nicht, wenn ich das mit der Nahtlosigkeit mache, gibts doch auch kein ALG 1, wenn ich den Link von Wolfgang richtig deute?
die Nahtlosigkeitsregelung ist auch ALG 1.
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#33
Luzie Mitglied
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Danke, der Sachbearbeiter hat mir soviel um die Ohren gehauen, ich bin momentan nicht gut drauf, lg Luzie
Ich habe vorhin mit der psych. Praxis telefoniert, und die meinten, das hätten sie noch nie gehört, ich solle mich bei der Krankenkasse informieren. Ich hätte mit dem AG ja nichts mehr zu tun, die wüßten ja von der Aussteuerung.
Natürlich hast Du noch mit deinem alten AG zu tun. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter und damit auch Anzeige- und Nachweispflichten.
Zitat:
Gestern mußte ich beim Aamt unterschreiben, für Mini, Midijobs zur verfügung zu stehen, das ich weiter krank geschrieben bin, interessiert nicht. Der ärztliche Dienst entscheidet, ob ich arbeiten gehen kann.
Das ist normal, da du keinen Rentenantrag gestellt hast und deswegen nicht unter § 125 SGB III fällst. Du mußt halt (theoretisch) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um Geld zu kriegen. Also auf keinen Fall AU-Bescheinigung an die AA
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Luzie Mitglied
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Hallo Wolfgang, der Antrag auf EU Rente läuft auch, mittlerweile auch der Wiederspruch. Mein Psychiater ist sehr speziell, und barsch, das hat mir eine der Helferinnen gesagt, aber er wird was schreiben, für die Rentenversicherung, das muß ich ihm bezahlen, er hätte schließlich viel Arbeit damit. Ich bin bei ihm mit einem Heulkrampf gegeangen, und die Helferin hat mich GsD aufgefangen, und sich eine Viertelstunde Zeit für mich genommen, und gesagt, sie wird mit ihm sprechen, das er so nicht mit den Patienten umspringen kann. Mein HA war auch sprachlos, wie der mit mir umgeht. Lg Luzie