Krankengeld Fristen - was kommt danach?

Pyxidis

Pyxidis
Mitglied

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Ich habe eine Frage:

Die Frist erneut 72 Wochen Krankengeld zu bekommen liegt doch bei drei Jahren ohne Krankmeldung mit derselben Diagnose. Wenn ich innerhalb der drei Jahren jedoch eine Therapie, die die Krankenkasse bezahlt, mit der Diagnose mache, zählt das auch oder werden die reinen Krankmeldungen berücksichtigt.

Kann das jemand verstehen, was ich meine?

Liebe Grüße
Scorpio

#1


M
Hallo Scorpio,

ich vermute mal, dass die Therapie nichts mit der Krankengeldzahlung zu tun hat, denn du hast ja keine Leistungen bezogen. Die Therapie ist schließlich eine Behandlung und dann wäre ja jede Frist von 3 Jahren unterbrochen, wenn man mit der seinerzeitigen Erkrankung in ärztliche Behandlung ist.

Um ganz sicher zu sein, hol dir doch maL über Dritte Auskunft bei der Krankenkasse.

#2


A


Hallo Pyxidis,

Krankengeld Fristen - was kommt danach?

x 3#3


Pyxidis
Hallo Mag,

die Frist von drei Jahren besagt, daß man von seiner Diagnose gesundet ist, wenn man innerhalb der Frist nicht nochmal krank geschrieben wird mit derselben Diagnose. Und es dann eine Neuerkrankung gegeben hat, weswegen man erneut Krankengeld beziehen kann. Falls man jedoch innerhalb der Frist in Therapie ist, kann man ja nicht gesundet sein, oder?

Vielleicht hast Du Recht und ich sollte meine Krankenkasse befragen.

Oder gibt es noch Meinungen hierzu.

Scorpio

#3


Pyxidis
Ich habe mal eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts herausgesucht:

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... nkgld.html

Therapie sollte man demnach machen dürfen. Scheinbar darf man nur 6 Monate lang nicht krankgeschrieben sein.

Scorpio

#4


M
Zitat:
Therapie sollte man demnach machen dürfen. Scheinbar darf man nur 6 Monate lang nicht krankgeschrieben sein.
So verstehe ich das auch.

#5


Sarah
Ist definitv so. Diagnosebezogene Sperrfristen im Krankengeldbezug beziehen sich immer nur auf erneute Arbeitsunfähigkeiten.

#6

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