Kostenbeteiligung betreutes Wohnen - was muss ich übernehmen?

N
Guten Tag,

ich wende mich an das Forum da ich nicht mehr weiter weiß.
ich habe gestern ein Schreiben bekommen bezgl. Kostenübernahme meiner volljährigen Tochter. Diese ist seit einer Woche wegen Depressionen in einem Jugendwohnheim untergebracht. (betreutes Wohnen mit psychologischer Unterstützung)
Jetzt soll geprüft werden in wieweit ich finanziell herangezogen werden kann.
Da ich geschieden bin und von meinem Ex Mann die Hälfte des Wertes unseres Hauses erhalten habe ist für mich auch wichtig zu erfahren ob dieses Vermögen herangezogen werden kann.
Gibt es eine Art Tabelle wo man anhand des Einkommens den Eigenanteil errechnen kann?
Ich bin sehr verzweifelt und habe keine Vorstellung ob es ein paar hundert Euro im Monat sind oder ich mein Bargeld einsetzten muss, welches für meine Rente vorgesehen war.
Da ich als Erzieherin tätig bin verfüge ich auch nicht über ein fünstelliges Monatsgehalt ;-)


Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten.
Gruß
Sabine

13.12.2016 15:41 • #1


Albarracin
Experte

15.12.2016 16:18 • #2


A


Hallo Nebelschwade,

Kostenbeteiligung betreutes Wohnen - was muss ich übernehmen?

x 3#3


N
Hallo,
die Tochter ist 20 JAhre alt. Hat keine Ausbildung. Seit zwei Jahren macht sie nix. Der Vater ist berufstätig und verdient ganz gut. Das Haus indem sie wohnt gehört ihrem Vater, der lebt aber in einer anderen Stadt und nutzt es somit nicht.

Gruß
Sabine

20.12.2016 14:14 • #3


Albarracin
Experte

22.12.2016 19:59 • #4

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