Greta
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im Zuge des Widerspruchsverfahrens gegen die Rentenablehnung hat mir die DRV jetzt nun doch noch eine Reha angeboten.
Mein erster Reha-Antrag von 2019 wurde abgelehnt; mir wäre viel erspart geblieben, wenn man mir damals schon die Reha genehmigt hätte. aber das nur so nebenbei.
Seit fast zwei Jahren bin ich arbeitsunfähig und inzwischen ausgesteuert.
Da die Nahtlosigkeit bei mir wegen des Widerspruchsverfahrens nicht greift, musste ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten der Arbeitsagentur zur Vermittlung zur Verfügung stellen, damit mir das Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Nach der Aussteuerung habe ich mich nicht weiter krankschreiben lassen.
Mein Arbeitgeber braucht die AU-Belege nicht und die Arbeitsagentur darf sie nicht bekommen, da ich sonst als nicht vermittelbar gelte.
Und überdies war ich froh, wenigstens die Krankschreibungstermine beim Hausarzt nicht mehr wahrnehmen zu müssen.
Nun meine Frage:
Wenn ich arbeitsfähig die Reha antrete, wird man mich ja wohl kaum arbeitsunfähig bzw. erwerbsunfähig aus der Reha entlassen. Oder wie seht ihr das?
Da ich aufgrund meiner Erkrankungen einen Vollzeitjob auch künftig nicht mehr schaffen werde, ist mein Ziel, zumindest irgendwann Teilzeit wieder arbeiten zu können und die Einkommensverluste mit der Teil-EM-Rente abzufangen.
Was würdet ihr mir raten?
Soll ich mich wieder krankschreiben lassen?
Und erfährt die Arbeitsagentur eigentlich vom Ausgang der Reha und würde mir bei einer Entlassung als nicht arbeitsfähig ggfs. das ALG1 streichen?
Liebe Grüße
Greta