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Klage gegen Rentenversicherung - Gutachten / Erfahrungen?

dl52
Hallo,

Mein Sohn ist Physisch Krank. Ihm sein Antrag auf Erwerbsminderung ist abgelehnt worden von
der Rentenversicherung. Der Gutachter war nicht in Ordnung. Er möchte gegen Ablehnung Klage erheben.
Meine Fragen sind:
Darf man auf eigene Kosten sich gutachten lassen, wenn ja, akzeptiert das Sozialgericht solche
Gutachten?
Hat jemand schon Erfahrung mit sowas?
Gibt es irgendwo, ein Preisgünstigen Gutachter?
Ich muss dazu sagen, momentan kommt keine Therapie in Frage.

30.05.2019 19:49 • #1


sundancere20j
Guten Morgen dl52,

grundsätzlich ist der Ablehnung ja eine Rechtshelfsbelehrung beigefügt, aus der hervorgeht, dass Dein Sohn gegen den Bescheid innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erheben kann.

Das sollte möglichst nachweislich erfolgen, also per Einschreiben. Es reicht auch einfach nur aus, zu schreiben: Gegen Ihren Bescheid vom . (Datum des Bescheids) lege ich hiermit Widerspruch ein. Die Begründung folgt.

Wobei ein Grund nichtmal nötig wäre, es in der Sache aber leichter macht.

Wenn Dein Sohn eine Rechtsschutzversicherung hat, kann er auch direkt zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen, soweit die Rechtsschutzversicherung bereits im Widerspruchsverfahren greift. Unbedingt vorher mit der Versicherung klären, denn die meisten Rechtsschutzversicherungen greifen erst ab dem Sozialgerichtsverfahren.

Wenn Dein Sohn über keine ausreichenden eigenen Mittel und keine Rechtsschutzversicherung verfügt, so kann er Prozesskostenhilfe beantragen, müsste dann aber vorher mit dem Anwalt klären, ob dieser ihn dann auch vertritt. Antragsformulare haben die Anwälte in der Kanzlei, die auch über Prozesskostenhilfe arbeiten.

So es denn zu einem Prozess vor dem Sozialgericht kommt, wird der Richter im Bedarfsfall ein eigenes Gutachten beauftragen. Insoweit kann man die Kostenfrage, wie oben dargestellt, klären. Zweifelsohne kann es ausreichen, wenn man mit dem Anwalt winkt und Widerspruch einlegt.

In dem Fall, wo Dein Sohn erstmal keine Rente zugesprochen bekommen hat, bleibt also parallel nur der Weg zur Krankenkasse, um erst einmal weiter Krankengeld zu beantragen. Oder er muss sich bei der Agentur für Arbeit melden, um vorläufig ALG I, bzw. ALG II zu beantragen.

Viele Grüße
S.

31.05.2019 06:18 • x 3 #2


A


Hallo dl52,

Klage gegen Rentenversicherung - Gutachten / Erfahrungen?

x 3#3


W
erstmal Widerspruch mit einer kurzen, knackigen Begründung einlegen und abwarten.
Anwalt ist bei diesem Schritt nicht erforderlich und auch das drohen damit in diesem frühen Stadium nicht erforderlich. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass euch jetzt schon rechtschutz oder ein beratungshilfeschein gewährt wird, da ja noch der Widerspruch möglich ist. Jedoch sollte der Widerspruch vom behandelnden Arzt unterstützt werden.

Darf ich fragen, wieso Therapie momentan nicht in FRage kommt? denn dies könnte euch negativ ausgelegt werden.

ein eigenes Gutachten wird ein teurer Spass. Es gibt keine Discount Gutachter. Daher erst mal ganz normal Widerspruch einlegen und abwarten.

31.05.2019 07:44 • x 2 #3


dl52
Vielen Dank! Mein Sohn ist Mitglied in Vdk. Nach dem der Gutachter von der Rentenversicherung,
Ihm Arbeitsfähig erklärt hat, er hat Widerspruch erhoben, was auch abgelehnt war. Danach der
Rechtsstelle der Vdk, unternimmt die Klage Prozess. Er bekommt vorübergehend Leistungen
Von der JobCenter. Aber JobCenter möchte gerne eine Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung, was
der Hausarzt verweigert. Ich habe nur gedacht, wenn er ein Gutachten hat, was Ihm Krank
erklärt, kann das bei der Prozess helfen.

Dankeschön nochmal!

31.05.2019 08:52 • #4


W
welche Begründug hat der Hausarzt, ihm die arbeitsunfähigkeit nicht zu bescheinigen, Therapie momentan nicht möglich sit, wieso auch immer, welche Gründe sollte ein Gutachter haben, das anders zu sehen?
Wieviele Gutachter sollen denn (von wem?) bezahlt werden, wenn bereits der behandelnde Arzt und ein Gutachter der Rentenversicherung keine Unfähigkeit sehen?

Die Frage bleibt, wieso momentan keine Therapie möglich ist?

31.05.2019 09:07 • x 1 #5


sundancere20j
Also ein Hausarzt ist bei psychischen Leiden im Regelfall nicht der richtige Ansprechpartner. Besser einen Facharzt für Psychiatrie hinzuziehen.

Hausärzte haben nicht nur keine entsprechende fachliche Qualifikation, sondern meist auch ein Problem mit dem Budget bei Kassenpatienten. Deswegen wirken sie manchmal ein wenig knauserig.

Vielleicht kann der Hausarzt ja die Überweisung für einen Facharzt ausstellen und sogar einen Kollegen empfehlen, im besten Abfall sogar einen zügigen Termin vereinbaren. Und wenn er sieht, dass sich was bewegt, erklärt er sich vielleicht auch bereit vorübergehend die Arbeitsunfähigkeit auszustellen.

Denke er will nicht ins Fadenkreuz zwischen Patient und Krankenversicherung geraten. Da macht er lieber garnichts.

Viele Grüße
S.

31.05.2019 11:36 • x 1 #6


Albarracin
Experte

31.05.2019 21:04 • x 3 #7

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