In Rente gehen ohne Abzug, was heißt das?

L
Hallo
Ich bin am 11. 1950 geboren und habe 60 Prozent Schwerbehinderung. Habe meine Mindestversicherungszeit von 48Jahren erfüllt. Wie ich gelesen habe , kann ich Ja mit 63 Jahren in Rente gehen ohne Abzug.
Meine Frage ist jetzt, was heißt das ohne Abzug .
Wird die Rente hochgerechnet als wenn ich bis 65 Jahre gearbeitet hätte
mfg
lui

11.10.2011 16:18 • #1


S
Hallo lui,

es gibt ehrenamtliche Mitarbeiter der Rentenversicherung, die dir da Genaueres sagen können. Such dir eine solche Anlaufstelle. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Das ist kostenfrei.

Sie füllen dann auch entsprechend den Rentenantrag für dich aus.

Serafina

11.10.2011 17:32 • #2


A


Hallo lui50,

In Rente gehen ohne Abzug, was heißt das?

x 3#3


M
Hallo Lui,

hier kannste dir direkt ausrechnen lassen, wieviel Prozent in Abzug gebracht werden http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

In deinem jährlichen Rentenauszug steht aufgeführt, welche Bezüge du im Falle der EU bzw. Alterrente erhälst.

Hier kannst du für dich die Beratungsstelle der DRV vor Ort ausfindig machen http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

11.10.2011 17:41 • #3


Steffi
Hallo Lui,

wenn Du mit 63 vorzeitig in Altersrente gehst, dann bekommst Du auch nur die Rente, die Dir mit 63 zusteht. Sie wird nicht auf 65 hoch gerechnet.

11.10.2011 19:35 • #4


L
Ich habe immer gedacht,wenn mann eine schwerbehinderung von 50 Prozent und mehr hat, könnte mann mit 63 Jahren in Rente gehen und die würde hochgerechnet ,als wenn mann ohne schwerbehinderung mit 65 Jahre in Rente gehen würde
Also hat mann doch Abzüge von 2 Jahren oder
mfg
lui

12.10.2011 07:50 • #5


M
Hallo Lui,

für die Berechnungen spielen mittlerweile so viele Faktoren eine Rolle, dass man als Laie fast nicht mehr durchblickt.
Deshalb wäre eine Beratung sinnvoll, wenn das o.g. Berechnungsprogramm der DRV keine Klarheit bringt.

12.10.2011 08:30 • #6


L
Danke
für die Antwort
Jetzt weiß ich schon ein wenig bescheid wie es aussieht
mfg
lui

12.10.2011 09:37 • #7


M
Hallo Velo,

deine Angaben beziehen sich auf Rentenbezug mit Schwerbehinderung ab 50 %.
Steffi's Angaben waren ohne Schwerbehinderung.

Ab 50 % Schwerbehinderung hat man schon die Möglichkeit, früher einen Rentenantrag zu stellen.

Dein obiger Link ist leider schon aus dem Jahre 2001 und ich bin mir nicht sicher, ob der noch
aktuell ist. Wolfgang kann dazu mit Sicherheit etwas sagen!

08.12.2011 08:38 • #8


Albarracin
Experte

08.12.2011 12:24 • #9


H
mit einem GdB 50 (unbefristet) geht man 2 Jahre vor dem regulären Altersrentenbeginn in Rente. Es wird kein Abschlag gerechnet.
Es erfolgt jedoch keine Hochrechnung. (Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente. Hier wird bis zum zum Alter 60 hochgerechnet.Besonderheiten -Jahrgang -Vertrauensschutz etc. hierzu Fachleute befragen, die kennen sich aus).

Mit zu berücksichtigen ist folgendes:

Die gesetzliche Altersrente vorzeitig beziehen - eine Entscheidung, die sorgfältig getroffen werden sollte, denn in der Regel ist der vorzeitige Bezug mit dauerhaften Rentenabschlägen verbunden. Außerdem ist zu beachten, dass durch die vorzeitige Rentenleistung Beitragszeiten fehlen, die ansonsten die Altersrente erhöht hätten.

Somit führt ein vorzeitiger Rentenbezug häufig zu einer doppelten Kürzung!

siehe: http://www.ipv.de/Rentenkuerzungsrechner.88.0.html

01.01.2012 20:40 • #10


M
Hallo hamsterI,
Zitat:
mit einem GdB 50 (unbefristet) geht man 2 Jahre vor dem regulären Altersrentenbeginn in Rente.
diese Art des Rentenbeginns wäre mir neu. Da 50 % Schwerbehinderung Voraussetzung sind, handelt es da nicht um EU-Rente ?
Zitat:
(Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente. Hier wird bis zum zum Alter 60 hochgerechnet.Besonderheiten -Jahrgang -Vertrauensschutz etc. hierzu Fachleute befragen, die kennen sich aus).
Hier stellt sich für mich auch die Frage, was hat der Vertrauenschutz mit der EU-Rente zu tun ?

Zitat:
Außerdem ist zu beachten, dass durch die vorzeitige Rentenleistung Beitragszeiten fehlen, die ansonsten die Altersrente erhöht hätten.
Das ist eine logische Berechnung, wenn ich nichts einzahle, kann ich auch keinen höheren Bezug erwarten. Aber eine EU-Rente bezieht man ja schließlich, weil man nicht arbeitsfähig ist und da ist doch wohl die Gesundheit wichtiger!!!!

01.01.2012 22:09 • #11


H
Hallo mag,

Zitat:
Zitat von mag:
Hallo hamsterI,
mit einem GdB 50 (unbefristet) geht man 2 Jahre vor dem regulären Altersrentenbeginn in Rente.


diese Art des Rentenbeginns wäre mir neu. Da 50 % Schwerbehinderung Voraussetzung sind, handelt es da nicht um EU-Rente ?


1. EURente hat mit Schwerbehinderung nichts zu tun.
siehe http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _node.html
hier findest Du die Infos zur EURente

2. das eine früherer Rentenbeginn mit Schwerbehinderung möglich ist, wurde bereits in den vorherigen Beiträgen geschrieben, insoweit kann ich Deine Frage nicht nachvollziehen. Welche weiteren Voraussetzungen erforderlich sind (z.B. 35 Beitragsjahre) findest Du hier
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _node.html

außerdem ist die Aussage aus dem Zusammenhang gerissen. Es ging um die Aussage, dass man mit einer Schwerbehindreung 2 Jahre früher abschlagsfrei in die Altersrente gehen kann, es aber keine Hochrechnung erfolgt.

Zitat:
Zitat:
(Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente. Hier wird bis zum zum Alter 60 hochgerechnet.Besonderheiten -Jahrgang -Vertrauensschutz etc. hierzu Fachleute befragen, die kennen sich aus).
Hier stellt sich für mich auch die Frage, was hat der Vertrauenschutz mit der EU-Rente zu tun ?



Beide Sätze beziehen sich auf die Altersrente, ok ich hätte auch einen Spiegelstrich setzten können
also
-Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente. Hier wird bis zum zum Alter 60 hochgerechnet.
- Besonderheiten bei der Altersrente wie z.B. -Jahrgang -Vertrauensschutz etc. sind von der Person abhängig und würde das Forum sprengen-dafür gibt es Berater

Zitat:
Zitat:
Außerdem ist zu beachten, dass durch die vorzeitige Rentenleistung Beitragszeiten fehlen, die ansonsten die Altersrente erhöht hätten.
Das ist eine logische Berechnung, wenn ich nichts einzahle, kann ich auch keinen höheren Bezug erwarten. Aber eine EU-Rente bezieht man ja schließlich, weil man nicht arbeitsfähig ist und da ist doch wohl die Gesundheit wichtiger!!!!


Sorry, auch hier hast Du den Ausschnitt aus den Zusammenhang gerissen, diese Aussage bezieht sich auf die Rentenleistung bei Altersrente und nicht auf die EURente.
Bitte die unterschiedlichen Betrachtungen und Berechnungen von EURente und Altersrente nicht in einen Topf werfen. Das sind 2 Paar Schuhe!!!!

Bei der EURente wird wird nämlich i.d.Regel hochgerechnet sogenannte Zurechnungszeit
siehe Seite 4 auf
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... A7ED.cae02

02.01.2012 12:18 • #12


M
Hallo hamsterI,
Zitat:
mit einem GdB 50 (unbefristet) geht man 2 Jahre vor dem regulären Altersrentenbeginn in Rente.

diese Art des Rentenbeginns wäre mir neu. Da 50 % Schwerbehinderung Voraussetzung sind, handelt es da nicht um EU-Rente ?

1. EURente hat mit Schwerbehinderung nichts zu tun.
siehe http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _node.html
hier findest Du die Infos zur EURente
Dass die EU-Rente mit der Schwerbehinderung nichts zu tun hat, ist hier bekannt, auch die Möglichkeit, bei Schwerbehinderung ab 50 % früher einen Rentenantrag zu stellen.

Zitat:
2. das eine früherer Rentenbeginn mit Schwerbehinderung möglich ist, wurde bereits in den vorherigen Beiträgen geschrieben, insoweit kann ich Deine Frage nicht nachvollziehen. Welche weiteren Voraussetzungen erforderlich sind (z.B. 35 Beitragsjahre) findest Du hier
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _node.html

Zitat:
Zitat:
(Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente. Hier wird bis zum zum Alter 60 hochgerechnet.Besonderheiten -Jahrgang -Vertrauensschutz etc. hierzu Fachleute befragen, die kennen sich aus).
Hier stellt sich für mich auch die Frage, was hat der Vertrauenschutz mit der EU-Rente zu tun ?


Beide Sätze beziehen sich auf die Altersrente, ok ich hätte auch einen Spiegelstrich setzten können
also
-Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente. Hier wird bis zum zum Alter 60 hochgerechnet.
- Besonderheiten bei der Altersrente wie z.B. -Jahrgang -Vertrauensschutz etc. sind von der Person abhängig und würde das Forum sprengen-dafür gibt es Berater

ußerdem ist zu beachten, dass durch die vorzeitige Rentenleistung Beitragszeiten fehlen, die ansonsten die Altersrente erhöht hätten. Das ist eine logische Berechnung, wenn ich nichts einzahle, kann ich auch keinen höheren Bezug erwarten. Aber eine EU-Rente bezieht man ja schließlich, weil man nicht arbeitsfähig ist und da ist doch wohl die Gesundheit wichtiger!!!!

Sorry, Du hast den Ausschnitt aus den Zusammenhang gerissen, diese Aussage bezieht sich auf die Rentenleistung bei Altersrente und nicht auf die EURente.
Bitte die unterschiedlichen Betrachtungen und Berechnungen von EURente und Altersrente nicht in einen Topf werfen. Das sind 2 Paar Schuhe!!!!

Bei der EURente wird wird nämlich i.d.Regel hochgerechnet sogenannte Zurechnungszeit
siehe Seite 4 auf
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... A7ED.cae02

Jetzt sind deine Ausführungen verständlicher.

02.01.2012 13:05 • #13


H
tschuldigung wenn ich mich so unklar ausgedrückt habe, wenn´s sowieso schon alles hier bekannt ist.........

02.01.2012 17:11 • #14


H
Aufgrund der Schwerbehinderung kannst Du mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. (ohne Schwerbehinderung wäre es ein Abschlag von 7,2 %).

Du bekommst dann die Rente, die Du aufgrund der Beitragszahlung bis zum 63 Lebensjahr erworben hast.

02.01.2012 18:14 • #15


A


Hallo lui50,

x 4#16


H
Deine Frage ist nicht pauschal zu beantworten sondern ist individuell von Deinem Versicherungsverlauf abhängig.

Ich empfehle Dir eine Beratung bei einem Rentenberater. Hier bekommst Du dann die Antworten aufgrund Deines persönlichen Versicherungsverlaufs.

02.01.2012 20:55 • #16

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag