GdB unbefristet- kann man das aberkennen oder herunterstufen?

C
Hallo,

Ich habe aufgrund von Blasenproblemen, Bandscheibenschäden sowie Asthma einen Grad der Behinderung von 60% unbefristet.

Jetzt sind noch mehr Erkrankungen dazu gekommen am meisten gravierensten ist wohl die schwere Depression sowie eine schwere posttraumatische Belastungsstörung.

Aufrund dieser Erkrankung soll ich jetzt zu einer Therapie in die Klinik ,-da ich auch zwischendurch sch...Gedanken habe.

Meine Frage ist, wenn ich einen Verschlimmerungsantrag stelle, kann man mich dann herunterstufen oder mir das -unbefristet- wegnehmen.

Danke für eine Antwort
Claudia

21.07.2010 00:05 • #1


M
Hallo Claudia,

genau dieses Problem haben wir z.Z. bei meinem Mann, denn er hat auch seine Schwerbehinderungsprozente unbefristet, aber da wir aufgrund eines Verschlimmerungantrages für ihn das Merkzeichen B beantragt haben, was abgelehnt wurde, z.Z. läuft Widerspruch, ist in der Stellungnahme erwähnt, dass eine Wiedervorlage für das Jahr 2013 vorgesehen ist, da durch eine Operation sich sein Gesundheitszustand bessern könnte.

Sollten sich deine Erkrankungen gebessert haben, wofür du die Prozente erhalten hast, dann könnte es passieren, dass man dich herunterstuft. Aber man ist ja sowieso verpflichtet, bei Besserung der Erkrankungen dies auch dem Versorgungsamt mitzuteilen.

21.07.2010 10:07 • #2


E
Hallo!

Bei mir läuft auch gerade sowas. Ich habe 60 % und das Merkzeichen G. Nun forderte mein Rechtsanwalt das Gutachten der Neurologin an, um zu sehen, was drin steht. Ich hatte das Merkzeichen G garnicht beantragt. Die Gutachterin hat festgelegt, dass ich das Merkzeichen G und B bekommen soll. Aufgrund dieser Tatasache beantragte mein Rechtsanwalt auch das Merkzeichen B und seitdem läuft der Stress.

Es kam ein Brief vom Versorgungsamt, dass ich meine 60 % behalte, aber mir das Merkzeichen G weggenommen werden soll. Diesen Bescheid erhielt ich jetzt. Laut Versorgungsamt soll sich meine Neuralgie, woraufhin ich das Merkzeichen G bekommen haben soll, stark verbessert haben. Das soll lt. Versorgungsamt im Reha-Bericht stehen. Da steht von Verbesserung kein Wort!!!

Mein Rechtsanwalt hat gerade Widerspruch eingelegt. Da kommt jetzt wohl wieder Einiges auf mich zu. Irgendwie hat man nie richtig Ruhe!!!

Gruß von Eini

23.07.2010 19:36 • #3

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