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Frau verstorben und wieder ein Anruf vom Vorgesetzten

hardy
Hallo zusammen,
gerade wieder einen Anruf von meinem Vorgesetzten erhalten und wieder die Frage wann er mit mir rechnen kann. Leider hat dieser Mensch noch nicht geschnallt das Ende Dezember sowieso meine Tätigkeit endet, fragt wie er planen soll, er wünscht sich ein Gespräch mit mir wie es weitergeht. Ich bekomme seit letzter Woche Krankengeld, also muss mein AG nichts zahlen. Sollte man jetzt ein Gespräch über Aufhebungsvertrag o.ä. mit dem großen Chef führen oder die Arbeitsunfähigkeit weiterlaufen lassen so lange es geht?
Im Moment geht gar nichts, Donnerstag der Tag der Beerdigung und Freitag der Todestag meiner Frau sind jetzt die schlimmsten Tage für mich, ich muss viel weinen, komme mit dem Gedanken das sie nicht mehr da ist nicht zurecht, es wird immer schlimmer, weis nicht wie ich da arbeiten soll, wo mich dieses Umfeld in der Firma auf deutsch gesagt nur noch an..
Montag habe ich wieder einen Arzttermin und bekomme dann eine Überweisung zu einer Psychologin die mich weiter Arbeitsunfähigkeit schreiben kann. Ich bin nur noch fertig, traue mir auch nicht zu jetzt 650 km nach Augsburg zu fahren um dort mit meinem Vorgesetzten zu reden. Die Wohnung dort ist auch noch da, die ich die nächsten Monate räumen müsste, kann aber im Moment nicht dorthin fahren.
Ich weis wirklich nicht mehr was ich machen soll. Ich habe meine Frau durch die Arbeit so oft allein lassen müssen, war immer nur alle 2 bis 4 Wochen bei ihr, das hat sie alles nicht mehr so richtig verkraftet, nun liegt sie hier im Dorf auf dem Friedhof und ich kann jetzt nicht einfach wieder für paar Wochen wegfahren, das schaffe ich nicht. Keiner da der sich um ihr Grab kümmert, ich kann das nicht, weis nicht was ich am Besten tue ?

03.04.2025 20:01 • x 2 #1


Dys
Solange Du krankgeschrieben bist und im Krankengeld Bezug, kannst Du Dir überlegen, ob Du Anrufe des AG annimmst oder eben nicht. Prognosen zu erstellen, ist nicht Deine Aufgabe. Allerdings wäre ich persönlich so Fair, zu sagen dass ich höchstwahrscheinlich bis Ende des Jahres wohl arbeitsunfähig bleibe, wenn das auch mein Ziel wäre. Nur würde ich natürlich nicht sagen, dass es mein Ziel ist. Aber einen Aufhebungsvertrag würde ich nicht unterschreiben. Kündigen kann er ja trotzdem, wenn er das will. So wie er ja über eine Zeitarbeitsfirma Ersatz für mich bekommen kann oder er stellt jemanden befristet ein und wartet ob ich nicht doch noch gesund werde und wieder komme.

Aber, weiß denn Dein AG nicht, dass Du im Dezember in Rente gehst?

03.04.2025 20:27 • x 4 #2


A


Hallo hardy,

Frau verstorben und wieder ein Anruf vom Vorgesetzten

x 3#3


hardy
das ich mit 63 in Rente gehen will wird der AG sicherlich schon erfahren haben, nicht von mir aber von meinen Kollegen. Dieses Jahr wollte meine Frau und ich uns bei der Rentenversicherung ausrechnen lassen wieviel Rente ich bekommen werde da ich 13,2 % Abzüge habe da ich 20 Monate vor dem regulären Renteneintritt gehen wollte, also hundertprozentig stand das noch nicht fest. Hätten wir die Berechnung durchgeführt und es hätte gepasst dann ich ich im September dem AG offiziell mitgeteilt das ich in Rente gehe.
Im Moment kann ich noch nichts dazu sagen ob ich bis Ende des Jahres noch arbeiten kann, dazu muss ich erst den Termin beim Psychologen/in abwarten was er/sie zu meinen Problemen sagt.
Es sind ja jetzt nicht nur die psychischen Probleme, die anderen Krankheiten hoher Blutdruck, die Schmerzen im Hüftgelenk und im Rücken sind trotzdem da die auch die Arbeitsfähigkeit in den letzten Jahren beeinträchtig hatten.
Anrufe vom AG annehmen oder nicht, gestern den Anruf hatte ich angenommen, hatte ihm zumindest gesagt das er mit mir die nächste Zeit nicht rechnen muss, einen Zeitraum hatte ich nicht genannt. Alles eine blöde Situation.

04.04.2025 09:14 • #3


Dakota
Ich würde den Anruf nicht entgegennehmen. Und wenn dann sagen, was auf der Arbeitsunfähigkeit steht. Bis wann man voraussichtlich arbeitsunfähig ist und dass ein weiterer Facharzttermin dann ansteht.

04.04.2025 09:27 • x 1 #4


Oliver74
Zitat von hardy:
dazu muss ich erst den Termin beim Psychologen/in abwarten was er/sie zu meinen Problemen sagt.


denke du meinst Psychiater/in, da nur er krankschreiben kann. Das alles tut mir sehr leid für dich, den Lebenspartner zu verlieren den man jahrelang an seiner Seite hatte muss sehr schmerzhaft sein. Ich wünsche Dir viel Kraft dabei.
Ich finde Deine Aussage gegenüber dem AG gut und ausreichend. Bleibe im Krankengeld bis zum Schluss.

04.04.2025 11:17 • x 1 #5


ZeroOne
Wahrscheinlich ist dein Arbeitgeber nur seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, ohne dass er dir damit zu nahe treten wollte, @hardy .

Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anzubieten. Dieses beginnt i.d.R. mit einer Gesprächseinladung, bei der gemeinsam die Ausgangslage sowie Lösungen und Perspektiven besprochen werden.

Als Arbeitnehmer ist man nicht dazu verpflichtet, die Gesprächseinladung anzunehmen. Das hat zunächst keine Konsequenzen für dich, kann aber als Zeichen mangelnder Kooperationsbereitschaft interpretiert werden, was ggf. die Begründung einer künftigen krankheitsbedingten Kündigung verbessert.

Wenn es deine Verfassung zulässt, wäre es ggf. ratsam, dass du dich dies bzgl. fachkompetent beraten lässt?

In Abhängigkeit deiner Erkrankung stellt sich die Frage, ob Krankengeld, bzw. ggf. EU-Rente bis zu deinem Rententritt infrage kommen würden. Oder wenn nicht, ob ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung bessere finanzielle Perspektiven hätte, als eine krankheitsbedingte Kündigung abzuwarten, etc. Aber ich bin kein Experte bei diesem Thema - daher der Verweis auf kompetente Beratung.

04.04.2025 11:48 • x 2 #6


Dakota
Muss die Einladung zu einem Gespräch im Rahmen des BEM nicht schriftlich erfolgen? So kenne ich das. Anrufe würde ich ignorieren.

04.04.2025 13:06 • #7


hardy
Zitat von ZeroOne:
Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anzubieten. Dieses beginnt i.d.R. mit einer Gesprächseinladung, bei der gemeinsam die Ausgangslage sowie Lösungen und Perspektiven besprochen werden.

Das BEM Gespräch hatte ich letztes Jahr weil ich viel wegen Knie, Rücken und Hüftgelenk krank war. Es ist aber nicht viel herausgekommen da mein AG die Arbeitsplatzsituation nicht ändern wollte, ich habe diese selber in Eigeninitiative geändert das ich nicht 90% der Arbeitszeit stehen muss.
Was eine professionelle Beratung angeht das geht finanziell nicht, da wir erst eine Sterbegeldversicherung machen wollten musste ich jetzt über 5000,- Euro selber tragen.
Der Gedanke mit EU Rente wäre nicht schlecht, doch was braucht man da wieder alles für Gutachten um nachzuweisen das man nicht mehr arbeiten kann, da werden einem doch wieder Knüppel zwischen die Beine geworfen.

Zitat von ZeroOne:
Oder wenn nicht, ob ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung bessere finanzielle Perspektiven hätte,


Aufhebungsvertrag mit Abfindung wäre schön, mein Chef hat zwar Kohle aber unbedingt was ausgeben will er dann wahrscheinlich auch nicht für eine Abfindung und nach 34 Jahren kommt bestimmt einiges zusammen.

04.04.2025 13:12 • #8


hardy
@Oliver74 genau, die die bei uns in der Stadt ist ist eine Psychiaterin

04.04.2025 13:34 • x 1 #9


Dys
Zitat von hardy:
Aufhebungsvertrag mit Abfindung wäre schön

Das wäre aber eben eventuell ein Problem inwieweit dann die Abfindung erstmal auf ein ALG angerechnet werden könnte. Anders wäre es, wenn der AG Dir kündigt und Du eine Abfindung bekommst, sei es durch einen Sozialplan oder im Rahmen einer Kündigungsschutz Klage als Vergleich.

Denn ganz ehrlich, wer aus freien Stücken geht und eine Abfindung erhält, muss eben eine Sperrfrist auch davon überbrücken, was ja zumindest mal solidarisch wäre. Besser wäre halt dann eben, Abfindung kassieren und direkt woanders arbeiten, idealerweise indem man sich vorher halt auch was neues gesucht hat.

Aber wenn es mit Deiner Rente nicht fix ist, dann beantrage doch eine EMRente. Zum einen hält die Krankenkasse dann eher die Füße still, bis ein Bescheid erteilt wird. Zum anderen wäre dann eventuell der Abschlag insgesamt niedriger, wenn die EMR bewilligt würde und bis zum normalen Renteneintritt gezahlt würde. Und wenn die Beschwerden nicht besser werden, dann sollte sie das ja dann auch.

Natürlich ist auch eine professionelle Rentenberatung sicher nicht verkehrt. Zumindest könnte es Dir für eine Entscheidung mehr Klarheit verschaffen.
Auch was eine Hinterbliebenen Rente angeht, die Dir sicherlich ja zusteht, schätze ich mal.

04.04.2025 16:27 • x 1 #10


Oliver74
Zitat von Dys:
Das wäre aber eben eventuell ein Problem inwieweit dann die Abfindung erstmal auf ein ALG angerechnet werden könnte.


Abfindung wird bei ALG I nicht angerechnet, da findet auch keine Vermögensauskunft statt, erst bei Bürgergeld und da er über 55 ist läuft ALG I 2 Jahre. Er muss aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen außer es kommt die Nahtlosigkeitsregelung zur Anwendung

05.04.2025 13:19 • x 1 #11


Dys
Zitat von Oliver74:
Abfindung wird bei ALG I nicht angerechnet,

Bist Du sicher, dass das auch bei Eigenkündigung / Aufhebungsvertrag so ist? Das es auch keine Sperre geben könnte? Ich lehne mich diesbezüglich nicht aus dem Fenster, weil ich Menschen kenne, die nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperre bekamen, die aber lediglich 12 Wochen dauerte. Bei einer Abfindung von mehr als drei Gehältern kann sich das aber ja trotzdem rechnen.
Bei betriebsbedingter Kündigung seitens des AG stimmt es, dass die Abfindung keine Beachtung findet, weil ich es persönlich erlebt habe.
Ich sagte auch nicht das die Abfindung generell angerechnet wird, aber es könnte eine Sperre geben und die wäre dann zu überbrücken, was ja auch bei einer entsprechenden Abfindung wie gesagt eher kein Problem wäre. Da der AG aber eben für die AfA eine Angabe zum Gehalt machen muss, wäre eben auch denkbar, dass die Abfindung da auftaucht.
Ich will hier niemandem Angst machen, aber ich stelle auch nichts in den Raum, dass eventuell dann doch anders kommen kann und gegebenenfalls Schaden (wenn auch nur finanziell) bedeuten könnte. Ich gebe hier auch nur meine Bedenken zum Besten, was man ja auch der entsprechenden Formulierung entnehmen kann und behaupte nicht, dass es so sein muss. Ob es jemanden veranlasst, sich übergeordnet zu informieren, kann ich daher nur hoffen, in dessen Interesse. Allerdings informiert man sich ja auch üblicherweise nur über Sachen, die es vielleicht zu bedenken gäbe, wenn man sie mal so gehört hat und nicht über Sachen, die einem ja nicht in den Kopf gekommen sind.
Letztlich muss sich jeder Selbst schlau machen und lieber einmal alle Eventualitäten abklopfen. Am besten natürlich mit jemandem zusammen, der rechtlich verbindlich Auskunft geben kann.

05.04.2025 15:08 • x 1 #12


maya60
Hallo @hardy ; ich möchte nicht irgendwie den falschen Ton treffen, aber mir tut dein großer Verlust deiner Frau sehr leid.
Mir hat nach dem Tod meiner Eltern ein Trauerforum sehr gut getan, in dem die Leute so fühlten, lebten und überlebten wie ich; kein unechtes sülziges Forum, aber eins, das versteht.

https://forum.aspetos.com/forum/

Das kostet nichts und all deren anderen Angebote habe ich nicht beachtet.

Viel Kraft und stille Grüße! maya60

05.04.2025 17:34 • x 1 #13


hardy
Zitat von maya60:
Hallo @hardy ; ich möchte nicht irgendwie den falschen Ton treffen, aber mir tut dein großer Verlust deiner Frau sehr leid. Mir hat nach dem Tod meiner Eltern ein Trauerforum sehr gut getan, in dem die Leute so fühlten, lebten und überlebten wie ich; kein unechtes sülziges Forum, aber eins, das versteht. Das ...

Hallo und danke, ich habe mich in einem anderen Trauerforum angemeldet und es stimmt das auch da keine blöden Kommentare kommen sondern da schreiben Leute die ebenfalls einen Verlust durchstehen mussten oder noch müssen.

05.04.2025 18:01 • x 2 #14


A


Hallo hardy,

x 4#15


Oliver74
@Dys von einer Sperre hab ich nicht geredet aber ja bei einem Aufhebungsvertrag oder Selbstkündigung gibt´s ne 3 Monatige Sperre außer du hast nachweislich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt.
Da ALG I eine reine Versicherungsleistung ist für die man einbezahlt hat ist wird in dieser Zeit dein Vermögen und Wohnsituation nicht berücksichtigt.
Bei Bürgergeld ein ganz anderes Thema.

06.04.2025 11:02 • #15

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