EU Rente abgelehnt - Sprechstunde des DVK auch für Nicht-Mitglieder?

D
Ein liebes Hallo an Alle ,

ich habe gerade ein dickes Problem und bin völlig am Boden !

Ich habe am 08.10.2009 einen EU Rentenantrag gestellt. Am 13.04.2010 hatte ich einen Termin beim Gutachter. Wie ihr sehen könnt,ist das alles schon über ein Jahr her. Da ich bis September 2010 noch nichts von der Rentenanstalt gehört hatte, habe ich denen eine E-Mail geschrieben, wieder hörte ich nichts. Die E-Mail ist angekommen,das weiss ich,weil man eine Bestätigung per Mail bekommt.

So,nun war ich es leid und habe mich mit einem Brief per Einschreiben an die Rentenkasse gewendet und prompt kommt eine Antwort,dass meine Rente am 07.05.2010 abgelehnt wurde. Angeblich wurde ich darüber von denen informiert. Ich also vorhin die Dame angerufen und erfahre,dass sie zweimal die Ablehnung rausgeschickt hätten. Einmal im Mai 2010 und einmal im September 2010 . Hier ist aber nie was angekommen,bis auf den Brief heute von denen. Hier kommt immer alle Post an ,denn wir wohnen in einem kleinen Einfamilienhaus mit den Schwiegereltern. Wir alle haben sehnlich drauf gewartet,was aus meiner Rente wird. Nur komischerweise sollen deren Post nicht angekommen sein,da kann doch was nicht stimmen,wenn man ehrlich ist. Das mal ein Schreiben verloren geht,das kann ja sein,aber gleich zwei. Die Dame meinte zu mir,dass sie sich schon wunderte,dass ich mich per Einschreiben noch mal gemeldet habe. Sie hat auch meine Mail bekommen, konnte mir nämlich sagen,wann ich die abgeschickt habe.

Was mache ich denn nun,wenn es um den Einspruch geht ?? Kann ich einfach in die Sprechstunde des VDK gehen ,ich bin da kein Mitglied !!

Ich bin gerade völlig am Boden ,denn in letzter Zeit geht nurnoch alles schief. Ich weiss nun nicht mehr,wie es für mich weiter gehen soll.

Es wäre echt lieb,wenn ihr mir helfen könntet !!

LG Danni !!

03.05.2011 15:22 • #1


M
Hallo Danni,

das hört sich ja alles merkwürdig an, dass gerade diese Briefe nicht angekommen sind. Komisch ist nur, dass dies dir nicht schriftlich von der DRV mitgeteilt wurde und nur telefonisch, dass dir die Bescheide im Mai und September zugestellt wurden.

Wenn man beim VDK Mitglied wird, helfen die einem sofort weiter.

03.05.2011 16:28 • #2


A


Hallo danni64,

EU Rente abgelehnt - Sprechstunde des DVK auch für Nicht-Mitglieder?

x 3#3


D
Hallo Mag,

danke für deine Antwort. In dem Brief der Rentenversicherung steht : anbei erhalten Sie zum wiederholten Mal eine Durchschrift des Bescheides vom 07.05.2010 zur Kenntnisnahme !!

Irgendwie ist das ganze Schreiben komisch. Es gibt eine Deckseite mit der Aussage und dann ist Seite 2 eine Durchschrift (duchschrift aufgedruckt mit einem Stempel )Aber auf dieser Durchschrift ist kein Datum ,es sieht aus,als ob es oben eingesetzt wurde. Seite 3 hat oben im Kopf Seite 2 stehen und da gibt es in dem Kopf auch ein Datum .Das ist aber schon der Rechtsbehelf !!

Also, es fehlt irgendwie die Seite 1 vom dem Schreiben,was sie mir angeblich geschickt haben.Wenn doch schon entschieden war und sie alles einfach als Durchschrift ausdrucken können ,warum ist dann auf Seite 1 des Schreibens vom 07:05.2010 nicht auch das Datum im Briefkopf oben.

Vielleicht sehen die Schreiben ja so aus, habe vorher sowas noch nicht bekommen.

Ich hoffe,ihr versteht ,wie ich das meine. Ist schwer zu erklären !!

LG Danni !!

03.05.2011 16:59 • #3


Rudra
Hallo Danni,

es ist sicherlich komisch, dass die beiden Briefe des RV-Trägers Dich nicht erreicht haben. Aber so etwas kommt vor . . .

Dass die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, ist kein Problem!!!
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

1.
Du stellst einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Dann wird das bisherige Verfahren einfach nochmal geprüft.

2.
Du stellst einfach einen neuen Rentenantrag.

Vor- und Nachteile?
Nun . . . bei Punkt 1 kannst Du keine neu hinzugekommenden Erkrankungen nach der ursprünglichen Ablehnung geltend machen.
Punkt 2 macht also Sinn, wenn Du nach dem ersten Antrag weitere Erkrankungen bekommen hast oder Du Dich deutlich schlechter fühlst. Allerdings liegt der mögliche Rentenbeginn bei einem neuen Antrag später.

Tja, denke mal kurz darüber nach . . . und entscheide dann.

Unbedingt zu vermeiden:
Aufregung wegen dem Nichterreichen der beiden Briefe. Bitte auch nicht gegenüber dem Rententräger monieren.

lg
Rudra

03.05.2011 17:02 • #4


M
Hallo Danni,

da das Ganze schon sehr verwirrend ist, würde ich auf jeden Fall eine Beratung bzw. Hilfe über den VDK in Anspruch nehmen, um
so Formfehler zu vermeiden.

03.05.2011 20:56 • #5


D
Hallo Mag,

lieben Dank für deinen Rat. Ich habe meiner Therapeutin eine Mail geschrieben,denn sie setzt sich sehr für mch ein. Und ich werde mit dem VDK in Verbindung treten.Da kann man immer Montags zur Rechtsberatung gehen,ohne Termin.

Ich kann es noch nicht fassen,dass das wieder mal mir passieren musste. Man,sowas zieht einen total runter !!Auch zu meinem HA werde ich morgen oder übermorgen gehen.

Danke noch mal und schönen Abend noch !!

LG Danni !!

03.05.2011 21:05 • #6


D
Ein liebes Hallo an Alle,

also,ich habe Rente beantragt,die mir abgelehnt wurde,woraufhin ich Widerspruch eingelegt habe.Mit dem Widerspruch habe ich eine Reha beantragt,die mir auch nach 3 Wochen bewilligt wurde.Es war meine zweite Reha in der selben Klinik. Meine Therapeutin in der Reha ist auch meine ambulante Therapeutin.

Nun habe ich gestern Post bekommen von der Rentenkasse !

In dem steht :
Ihrem Widerspruch wird abgeholfen !!Nach Übersprüfung der Rechts-und Sachlage sind wir nunmehr bereit ihnen die volle Erwerbsminderung auf Zeit von x. bis x. anzunehmen.

Ich soll dann nun ein Schreiben unterschreiben,dass ich meinen Widerspruch zurück nehme. Heisst das,dass meine Rente bewilligt ist und ich dieses Schreiben unterschreiben kann? Ach ja, der Chefarzt wie meine Therapeutin haben die Rente auf Zeit dringend empfohlen !!

LG Danni und danke schonmal im Vorraus !!

27.11.2011 22:07 • #7


Albarracin
Experte

27.11.2011 23:40 • #8


D
Hallo Wolfgang,

stimmt,ich habe mich nicht gut ausgedrückt. Sorry !!

Als letzter Satz steht da : Bitte teilen sie uns unter Verwndung des beigefügtem Vordrucks innerhalb von 14 Tagen mit,ob sich der Widerspruch durch diese Entscheidung erledigt hat.

Auf dem beigefügtem Schreiben stehen meine Daten . Dann : Ihr Schreiben vom 24.11.2011 habe ich erhalten.

Ich nehme meinen Widerspruch vom 15.05.2011

zurück
nicht zurück

Davor sind Kästchen,wo ich einen Haken machen soll.

Dann eben Ort und Datum und Unterschrift.

Danke schon mal !!

LG Danni !!

27.11.2011 23:49 • #9


Albarracin
Experte

29.11.2011 12:53 • #10


A


Hallo danni64,

x 4#11


D
Hallo Wolfgang,

ja,die sind in Ordnung,sie gewähren mir die Rente von Antragstellung bis nächstes Jahr im November !! Danke noch mal für deine Mühe und dass du immer so tolle Tips hast !!

LG Danni !!

29.11.2011 17:28 • #11

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