2

Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrente

JueKey

JueKey
Mitglied

4
1
1
Hallo zusammen,
bin neu in diesem Forum, aber habe gleich mal eine Frage.
Meine Frau bekommt aufgrund einer bipolaren Störung seit ihrem 30. Lebensjahr eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Lebenszeit.
Da Sie in Kürze das offizielle Rentenalter erreicht, wüssten wir gerne ob die bisherige Rente normal weiterläuft. Oder müssen wir dann einen neuen Rentenantrag stellen?
Vielleicht kann uns Jemand von euch aufklären.
Beste Grüße
Jue Key

#1


5 Antworten ↓

Grenzgaenger
Zunächst ein mal ein fröhliches Hallo und Schmerz...nee Herzliches Willkommen hier unter Gruppe
Zitat:
Meine Frau bekommt aufgrund einer bipolaren Störung seit ihrem 30. Lebensjahr eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Lebenszeit. Da Sie in Kürze das offizielle Rentenalter erreicht, wüssten wir gerne ob die bisherige Rente normal weiterläuft. Oder müssen wir dann einen neuen Rentenantrag stellen?

Das die Erwerbsunfähigkeitsrente unbefristet ist, geht sie meines Wissens ohne erneuten Antrag automatisch in die Altersrente über, die aber Finanziell durchaus von der EMR abweichen kann.

Als ich vor 2 Jahren meine EMR unbefristet genehmigt bekam , stand gleichzeitig mit in dem Bescheid, wie Hoch später der Betrag meiner Altersrente (-100 Euro böse ) sein wird.

Allerdings nur, wenn der Dritte Monats Kanzler nicht irgend eine Schweinerei vorher.... Frech Kopf
Was selbstverständlich auch nur für den Aufrechterhaltung der Ostfront erforderlich ist.... :schlecht:

x 1 #2


A


Hallo JueKey,

Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrente

x 3#3


Dys
Hallo Juekey,

der Übergang von der EM in die reguläre Altersrente sollte automatisch auch ohne Antrag erfolgen und die DRV würde das vorher auch in einem Schreiben mitteilen.

Sollte eine vorgezogene Altersrente, beispielsweise wegen einem GdB größer 50 gewünscht sein, müsste ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Die Altersrente darf nach meinem Wissensstand nicht niedriger ausfallen, als die bis dato bezogene volle EM Rente, könnte aber je nach dem wieviel man eben eingezahlt hat, auch höher sein. Und trotzdem niedriger als eine Altersrente, die man zu erwarten hätte. Wenn man eben keine EM Rente bezogen hat.

Da Deine Frau aber wohl schon über 30 Jahre Ihre EM Rente bezieht, dürfte es da weder mehr noch weniger geben. Allerdings ändern sich die Freibeträge bezüglich eines Hinzuverdienstes, wenn man hinzuverdienen will und auch die Einschränkung der täglichen maximalen Arbeitsstunden fällt weg. Stichwort Aktivrente.

Im Zweifelsfall schadet aber ein Anruf bei der DRV nicht, um genaueres zu erfahren. Sofern es zu schaffen ist, die Warteschleife durchzuhalten.

#3


Dys
Ach so, da „in Kürze“ ja keine wirklich verwertbare Information ist um eventuell bestimmte Möglichkeiten, die man haben könnte oder was man tätigen sollte, zeitlich einzuschätzen, empfehle ich den Renteneintrittsrechner der DRV.

Hier der Link dazu:

https://www.deutsche-rentenversicherung...chner.html

#4


JueKey
@Grenzgänger und @Dys:
Ganz lieben Dank euch Beiden für diese Informatiomen.
Das hilft uns ersteinmal weiter.
Wünsche Euch ein schönes Wochenende
LG Jue

x 1 #5


Dys
@JueKey

Ich habe übrigens anhand des Ergebnises des Renteneintrittsrechners zu dem genannten möglichen Zeitpunkt, letztes Jahr meine (vorzeitige) Altersrente tatsächlich beantragt, obwohl meine EM Rente noch bis Ende dieses Jahres bewilligt war. Der Antrag wurde anstandslos genehmigt. Meine Altersrente ist genauso hoch wie meine EM Rente gewesen. Da ich vermutlich ohnehin keine Beiträge mehr hätte leisten, bzw. Punkte hätte anhäufen können und somit eventuell eine minimal höhere Altersrente hätte erreichen können, war das für mich der richtige Weg. Sollte ich jetzt noch irgendwas für ein zusätzliches Entgelt erarbeiten wollen, so bin ich nicht mehr an die Arbeitszeit Beschränkungen gebunden.

#6

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag