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Erwerbsminderung über 6 Monate

N
Hallo ,
Die Afa hat laut ärztlichem Gutachten festgestellt, dass ich über 6 Monate unter 3 Stunden am Tag erwerbsfähig sei. Also es wurde nach Aktenlage entschieden.
Ob das nun so stimmt oder nicht sei mal so dahin gestellt und hängt von dem Arbeitsplatz ab. Jedenfalls fühle ich mich belastbar . Interessiert aber keinen und jetzt soll ich einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente stellen. Dieses wurde mir per Einschreiben zugestellt. Innerhalb eines Monats ist der Antrag zu stellen.

Definitiv will ich keine Erwerbsminderungsrente. Weil das viel zu wenig ist und ich auch arbeiten will. Aber es gilt ja ohnehin der Spruch Reha vor Rente.

Jetzt gerade bin ich krankgeschrieben. Mir wurde gesagt, dass ich 6 Wochen Fortzahlung von ALG 1 bekomme und dann wird der gleiche Betrag umgeschichtet und aus dem Krankengeldtopf gezahlt. Ich werde dann aus diesem in etwa einem weiteren Monat ausgesteuert sein . Anschließend würde laut Nahtlosigkeitsregelung wieder ALG 1 gezahlt.

Paralell dazu bewerbe ich mich .
Mein Traum ist es diesem ganzen Mist einfach durch einen Arbeitsplatz zu entkommen. Aber das wird auch nicht einfach - natürlich habe ich meine angeknackste Psyche und an vielen Arbeitsplätzen sind sind die Arbeitsbedingungen nicht auf feinfühlige Menschen ausgerichtet.

Bestimmt ist hier jemand auch schon diesen Weg gegangen ( worden ) . Ich fühle so aufgeliefert. Da wird einfach nach Aktenlage entschieden und dann soll ich irgendeine blöde Reha beantragen, die drei Wochen dauert und muss mir wieder diesen ganzen Kram über Achtsamkeit anhören und wöchentliche wechselnde Therapeuten in einem völlig überlastetem Gesundheitssystem. Das ist einfach alles so scheinheillig.

18.06.2025 10:51 • x 1 #1


Albarracin
Experte

18.06.2025 11:34 • x 3 #2


A


Hallo Nelly30,

Erwerbsminderung über 6 Monate

x 3#3


N
zum 01.03 habe ich mich arbeitslos gemeldet . Da die Vermittlerin gesehen hat, dass ich vorher krankgeschrieben war , wollte sie eine Prüfung durch den ärztlichen Dienst. Ich habe mich dann im Mai wieder krankschreiben lassen . Deswegen war die Agentur zuständig.

Ich bin noch nicht ausgesteuert.

ja, mit der sinnvollen Verwendung von Steuergeldern ist das so eine Sache. Das läuft ja leider insgesamt nicht rund in DE. Ich halte jedenfalls nicht von Behörden, die in aller erste Linie sich selbst erhalten. So ist es nämlich, und das Gefühl, dem ausgeliefert zu sein , lasse ich mir auch nicht absprechen weil Recht und Gesetz so sind.

18.06.2025 11:52 • x 1 #3


N
Zitat von Nelly30:
Mir wurde gesagt, dass ich 6 Wochen Fortzahlung von ALG 1 bekomme und dann wird der gleiche Betrag umgeschichtet und aus dem Krankengeldtopf gezahlt. Ich werde dann aus diesem in etwa einem weiteren Monat ausgesteuert sein . Anschließend würde laut Nahtlosigkeitsregelung wieder ALG 1 gezahlt.

Gesagt haben das die Arbeitsvermitllerin und eine SB von der Krankenkasse

18.06.2025 12:05 • x 1 #4


Dys
@Nelly30
Deine Abneigung gegenüber Behörden kann ich nachvollziehen und auch Deinen Traum von einem Arbeitsplatz an dem Du Dich wohl fühlst und auch das Gehalt stimmt.

Leider ist die Realität aber, das die AfA gerade bezüglich letzterem sich nicht unbedingt bemüht sieht, Dir so einen Arbeitsplatz vorzuschlagen. Es geht Ihr wenn überhaupt nur darum, dass Du irgendwo eine Beschäftigung findest. Selbst wenn Du einen engagierten SB bei der AfA hättest, der auf Deine speziellen Wünsche sogar eingehen würde, so kann er sich ja keine Arbeitsplätze aus dem Ärmel schütteln. Da Du Dich ja selbst nach einem idealen Job bemühst und ja offensichtlich noch keinen gefunden hast, wirst Du dass ja auch verstehen.

Letztlich beziehst Du Leistungen als Lohnersatz und da will jeder Leistungsträger am liebsten, dass ein anderer Leistungsträger diese Leistung zahlt. Das ist nicht schön, aber so ist die Realität. Wird jemand als erwerbsgemindert eingestuft, so ist das natürlich nur eine Prognose des jeweiligen Gutachters. In deinem Fall sind das die nächsten sechs Monate, in denen man Dich nicht für erwerbsfähig hält. Ob der gesundheitliche Zustand kürzer oder länger anhält, weiß niemand. Allerdings will die AfA nun, dass Du ein Mittel ausschöpfst, dass Dir eventuell bei der Genesung hälfen könnte und eben nicht nur nach Aktenlage eine Einschätzung zulässt. Eine Reha wäre eben das naheliegende Mittel.

Da generell eine Pflicht zu Mitwirkung von Dir erwartet und verlangt wird, ist es grundsätzlich sinnvoll, diese Pflichten zu leisten um Sanktionen zu entgehen. Ob man das will oder für sinnvoll erachtet, bleibt ja davon unberührt.

Kurzum, selbst wenn Du nun eine Reha beantragst, so wirst Du ja nicht in Deinen unabhängigen Bemühungen um einen Arbeitsplatz gehindert. Es ist ja auch nicht abzusehen, ob eine Reha bewilligt wird. Und solltest Du einen Arbeitsplatz finden und bekommen, dann ist es ein leichtes, die Reha dann zu canceln. Da genügt es einen Zweizeiler zu verfassen und abzusagen. Auch die AfA wäre dann ja nicht mehr zuständig, wenn Du wieder arbeitest. Und auch die Krankenkasse ist raus, wenn Du nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben bist.

Findest Du allerdings keinen Job, dann ist klar, dass die Reha zumindest eine Voraussetzung sein kann, wie Du welche Mittel in Zukunft beanspruchen könntest um entweder Arbeit zu finden oder eben dem Arbeitsmarkt erstmal nicht zur Verfügung zu stehen, weil es Deine Gesundheit nicht zulassen würde und eben entsprechende Leistungen für Deinen Lebensunterhalt von Anderen erbracht werden müssten.

Das eine Rente vielleicht zu wenig ist, ist ein anderes Problem, dass es anzugehen gelte, wenn es tatsächlich auf Rente hinausläuft. Das eine Reha keinen Spaß oder für einen keinen Sinn macht, weil es eben absurd erscheint, ist auch nachvollziehbar. Selbst das es einem lästig erscheint und man sich gegängelt fühlt, aber es wären 3-5 Wochen, wenn man sie trotzdem durchzieht oder man bricht sie ab, indem man das dann halt entsprechend begründet. Und zieht man sie durch, dann steht am Ende auch nur eine Prognose im Abschlussbericht für die nächsten 6 Monate, bezüglich einer allgemeinen Erwerbsfähigkeit.
Denn Hellsehen was Verschlechterung oder Verbesserung angeht, können die Ärzte in einer Reha ja auch nicht. Selbst wenn eine volle Erwerbsfähigkeit bekundet würde, kann einen der Haus- oder Facharzt ohnehin sofort wieder weiter arbeitsunfähig schreiben. Man muss spätestens am Tag nach der Entlassung eine AU-Bescheinigung bekommen.

Das es nervt sollte Dich aber nicht abhalten, einer Pflicht nachzukommen. Es sollte Dich aber auch nicht in Deinen eigenen Bemühungen bremsen. So ein Reha Antrag lässt sich heute ja auch online erledigen und es gibt keine Strafe wenn der nicht perfekt ausgeführt wurde. Im Zweifelsfall würde die DRV anfragen, wenn etwas unklar wäre oder den Antrag einfach ablehnen. Fakt ist aber, Du bist Deiner Pflicht nachgekommen und kannst es belegen.

18.06.2025 13:20 • x 3 #5


Dakota
Ich würde es pragmatisch angehen - stelle kurz vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Reha. Der wird zwar schnell bearbeitet, aber wenn er bewilligt wird, dauert es Monate, bis die Einladung der Rehaklinik erfolgt. Bis dahin hast Du eine Arbeit gefunden und sagst ab. Das wünsche ich Dir!

18.06.2025 16:06 • x 2 #6


N
@Dys Danke für deine ausführliche Antwort

Weiterhin beschäftigt mich dieses Thema. Die Afa hat mir per Einschreiben schriftlich den Antrag ,den ich bei der Reha stellen soll, zugestellt und will diesen Antrag dann weiterleiten an die Rentenversicherung.
Lieber würde ich den Antrag selbst online stellen ohne das über die AFA laufen zu lassen - dann habe ich mehr Kontrolle und eventuelle Beiblätter oder ähnliches fließen nicht mit in die Beurteilung ein + ich habe auch die Möglichkeit eine eigene Stellungnahme mitzuschicken. Recht auf Selbstbestimmung.

So richtig eindeutig ist die Rechtlage aber nicht. Ein Mitarbeiter der Agentur sagt : Ja klar, stellen sie den online und schicken sie den Nachweis über die Antragstellung per Screenshot, der nächste sagt - das muss schriftlich sein. Und wieder die nächste sagt , wir leben im Zeitalter der Digitalisierung , klar stellen Sie den Antrag online.

In dem Schreiben steht unter anderem : Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens ( Monatsfrist ) einen Antrag auf Leistungen zur med. Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben. Sollten Rehaleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rehaantrag (dieser Satz macht mir Angst) . Sie können ihn bei der deutschen Rentenversicherung oder bei der AFA stellen . Bitten verwenden Sie dieses Formular ( dieser Satz klingt nicht so, als ob ich rechtlich verpflichtet bin das Formular auch so zu nutzen ) .

Vielleicht verfügt hier ja jemand über Erfahrungswerte die mehr Sicherheit geben als die unterschiedlichen Aussagen der Agentur Mitarbeiter .

23.06.2025 12:23 • #7


Albarracin
Experte

23.06.2025 15:12 • x 2 #8


Dys
@Nelly30
Wie und bei wem Du den Antrag stellst ist im Prinzip egal, denn die AfA leitet ihn letztlich nur weiter. Möglicherweise würde aber der Antrag dann bei der DRV, wo er ja landet, etwas zügiger bearbeitet, weil er ja von der AfA zugesandt wurde.

Ich hatte seinerzeit mal einen Antrag auf LTA bei der AfA gestellt (in Papierform) und der ging dann an die DRV. Ich hatte dann nach ca. 3 Monaten dann ein Gespräch bei der Rehaberaterin der DRV in deren Geschäftsstelle Vorort. Da ich aber zwischenzeitlich nen Herzinfarkt hatte, meinte die Dame, ich sollte erstmal einen Antrag auf gesundheitliche Reha stellen und die machen. Die ist sowieso obligatorisch wenn eine berufliche Reha angestrebt wird. Allerdings sind ja LTA nicht ausschließlich Berufliche Reha, sondern die können vom ergonomischen Bürostuhl bis zum Arbeitgeberzuschuss bei einer Neueinstellung alles mögliche sein, u.A. auch eine berufliche Reha.

Was wäre denn das genau für ein Antrag, den die AfA Dir gesendet hat?

Ungeachtet dessen, wenn Du bei der DRV einen Antrag online stellst, kannst Du eine Kopie davon speichern und bekommst eine Sendebestätigung, die als Protokoll ja bei der AfA ausreichend sein müsste. Hauptsache Du stellst den geforderten Antrag. Du könntest sogar zu einer Geschäftsstelle der DRV pilgern und dort den Antrag für Dich stellen lassen. Dafür braucht es aber einen Termin und die sagen auch, was Du alles zum Termin an Unterlagen mitbringen sollst.

Ich persönlich habe alle Varianten schon durch und mache nur noch alles online, wenn es die Möglichkeit gibt (nicht alle Anträge der DRV sind online machbar, aber die wichtigsten). Reha und Rente geht auf jeden Fall. Eventuell müsste man ein Beiblatt vielleicht aufüllen, Einscannen und dann als Anhang zu einem Antrag einsenden, das geht in jedem Fall dann auch.

23.06.2025 15:27 • #9


N
@Dys ein schneller Anruf bei der DRV konnte klären, was mit drei Anrufen bei der AFA und viel Wartezeit noch nicht klar war : Ja , ich kann Antrag online stellen und die Sendebestätigung als Nachweis bei der Agentur hochladen. Das ist eine übliche Handhabe .

Ich habe mir das Schreiben von der Agentur auch noch drei weitere Male durchgelesen und auch dort noch einen Satz entdeckt von wegen - wenn Sie den Antrag bei der DRV stellen , bitte nachweisen.

Da steht nur halt so viel drin und das meiste klingt wie eine verpackte Bedrohung . Nein, Post von der Agentur, das ist nicht schön!

Was auch viel besser ist wenn ich den Antrag online stelle - ich kann es mir aussuchen, ob ich LTA oder med. Reha beantrage.
Wird LTA abgelehnt, beantrag ich med. Reha. und das alles wird wieder Monate dauern bis das bearbeitet ist. was doch eher in diesem Fall ganz gut ist, weil ich mir lieber selbst helfe . Nach Möglichkeit . Aber eine med. Reha ist in meinem Fall nicht sinnvoll. Die letzten beiden Klinikaufenthalte habe ich früher abgebrochen, weil psychosomatische Kliniken nicht auf PTBS spezialisiert sind . Es gibt quasi keine Kliniken die bei Psycho-Trauma eine Wartezeit von unter 1,5 Jahren haben. Das wird bei einer Reha Klinik nicht anders sein.

23.06.2025 17:33 • x 1 #10


Dakota
Zitat von Nelly30:
Da steht nur halt so viel drin und das meiste klingt wie eine verpackte Bedrohung . Nein, Post von der Agentur, das ist nicht schön!

In der Tat nicht schön und schon gar nicht, wenn man angeschlagen ist. Was mir da immer geholfen hat - ich habe mir bewusst gemacht, dass das Floskeln und Standardsätze sind, dass die jeweilige Behörde das so machen muss und dass da niemand ist, der oder die mir persönlich etwas Böses will. Die Leute machen auch nur ihre Arbeit und diese Schreiben sind standardisiert.

Antrag auf LTA ist wohl strategisch gut und vielleicht hilft es aber dann auch wirklich, wer weiß das schon.

Dass Du Dir selbst hilfst finde ich super!

23.06.2025 18:47 • x 1 #11


Grenzgaenger
Zitat von Nelly30:
Sollten Rehaleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rehaantrag (dieser Satz macht mir Angst) .

Blöde Frage:

Aber schließt das eine nicht das andere aus?

Also wenn eine Rehaleistung nicht in Betracht kommt (also abgelehnt wird) gilt dieser Antrag dennoch als Rheaantrag?

Aber noch ganz kurz zur Rhea die in Wahrheit gar keine Rhea ist, sondern viel mehr eine Fleischbeschaung (Entschuldigung für diesen Ausdruck)die einzig und allein dazu dient um festzustellen ob - und wenn ja wie viel Stunden - Du noch arbeiten kannst.

Und wenn Du - wie Du am Anfang geschrieben hast - keine Interesse an eine EMR hast kommst Du den Gutachtern sogar sehr entgegen, da gut 80 Prozent der Teilnehmer anschließend wieder Fit geschrieben werden, während nur 20 Prozent das Glück (zumindest empfinde ich es für mich als Glücksfall) haben, mit einer EMR Rente nach Hause geschickt werden.

Ach ja - solltest Du danach dennoch eine Anstellung finden, kannst Du damit den Rhea Bescheid außer Kraft setzen, da Arbeit immer Vorrang hat.

Gruß
G

24.06.2025 03:09 • #12


N
@Grenzgaenger : Sollten Rehaleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rehaantrag . Rentenantrag. vertippt.

okay, Reha ist Fleischbeschauung sagst du. Einer Bekannten von mir hat sie geholfen . Was ist deiner Meinung nach Fleischbeschauung ? - Ja, wenn dem so ist, würde mir das tatsächlich eher zu gute kommen . Ein Befund , der meine Belastbarkeit positiv beurteilt wäre hilfreich. 3-6 Wochen zu ''verlieren '' aber ist doof. Hab das so satt , Frühsport, Frühstück im lauten Saal, diese Bescheuerten Achtsamkeitsmeditationen und therapie einheiten mit wechselnden Therapeuten durch Krankheit und Urlaub. und die wenigsten sind in Trauma fit .
So schwachsinng . Weil ja wie gesagt , die grösste Belastung die ist , dass ich beruflich einfach nicht weiss wohin . Mit 38 will noch nicht in Rente :/

24.06.2025 08:55 • x 1 #13


Albarracin
Experte

24.06.2025 11:38 • x 1 #14


A


Hallo Nelly30,

x 4#15


Dys
Zitat von Nelly30:
ein schneller Anruf bei der DRV konnte klären, was mit drei Anrufen bei der AFA und viel Wartezeit noch nicht klar war : Ja , ich kann Antrag online stellen und die Sendebestätigung als Nachweis bei der Agentur hochladen. Das ist eine übliche Handhabe .

Ich habe mir das Schreiben von der Agentur auch noch drei weitere Male durchgelesen und auch dort noch einen Satz entdeckt von wegen - wenn Sie den Antrag bei der DRV stellen , bitte nachweisen.

Da steht nur halt so viel drin und das meiste klingt wie eine verpackte Bedrohung . Nein, Post von der Agentur, das ist nicht schön!

Hallo Nelly30,
Ich hatte die Erfahrung gemacht, dass bei der AfA die Sachbearbeiter/Arbeitsvermittler wenig Ahnung von Reha im weitesten Sinne haben. Das Thema ist ja schon komplex und dann kommt ja noch hinzu, dass dann die DRV eigentlich zuständig ist. Es gibt spezielle Reha Teams bei der AfA, aber an die sollte der allgemeine Sachbearbeiter auch verweisen, beziehungsweise vermitteln. Eine Sachbearbeiterin hatte mir mal einen Flyer mitgegeben, der auf diese Teams verweist und auch, dass da sogar psychologische Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Der Witz dabei, das war ein Info Flyer für Schbearbeiter, also garnicht für den Klienten. Vermutlich lesen wenige Sachbearbeiter solche internen Flyer, weil sie schlicht mit ihrer Kernarbeit, der Vermittlung von Jobs beschäftigt sind. Ist aber auch Egal, weil es jetzt auf Deine Problematik auch keinen Einfluss hat.

Wenn Du also den Antrag auf LTA stellst, dann dauert es halt auch eine Weile, bis es zu einem Gespräch mit der Rehaberatung kommt (Reha ist hier als Sammelbegriff eben für Rehabilitation zu verstehen, nicht dass es Grundsätzlich um eine Reha in einer Klinik geht) Das kann leider missverstanden werden, denn zu einer Rehabilitation kann ja vieles beitragen, wenn am Ende die Erwerbsfähigkeit erreicht wird.

In einem Gespräch mit der Rehaberatung wird dann ermittelt, was Du Dir vorstellen kannst (Umschulung, Weiterbildung, ect.) Das könnte auch ein Barrierefreier Zugang in die Firma sein, den die DRV dem Arbeitgeber finanziert oder bezuschusst und auch das wäre eine LTA.

Du siehst also, das LTA komplex ist und deswegen dauert es meist auch länger, bis mal was als Bewilligung auf dem Tisch liegt. Warten kann dann auch gerne mal zermürbend sein. Und was am Ende herauskommt bleibt bis dahin offen.

Mit 38 nicht in Rente zu wollen, kann ich gut nachvollziehen und das sollte meiner Meinung nach auch nicht das Ziel sein. Bei manchen Menschen ist aber die EM Rente aber unabdingbar und sichert ja dann deren Existenz, selbst wenn sie zusätzlich noch mit Sozialhilfe aufgestockt werden muss. Man lebt dann aber eben mit dem Existenzminimum.

Kurzum, Du möchtest keine 3-6 Wochen verlieren bei einer gesundheitlichen Reha in einer Klinik. Aber bis eine LTA greift, könnte mehr Zeit ins Land gehen. Was aber eventuell ja wichtiger wäre, wäre eine Behandlung Deines Traumas und das ist dann ja keine Rehabilitation sondern eben eine Behandlung, an die bei entsprechendem Erfolg dann eine Rehabilitation anschließen könnte, sollte, müsste.

Für die Behandlung Deines Traumas ist aber weder die AfA noch die DRV zuständig. Da muss ein Arzt/Therapeut die geeigneten Maßnahmen ergreifen und Dich im Zweifelsfall an eine Klinik überweisen, beziehungsweise Dir eine Einweisung geben. Ob Du Dich dann behandeln lässt ist dann zunächst nur Deinem Wunsch geschuldet und ob Du eine Behandlung bekommen kannst, liegt dann an den Kapazitäten, die Behandelnde eben haben müssen. Auch das ist mitunter eine langwierige Angelegenheit mit Wartezeiten und auch die können Zermürben.

Den Wunsch schnell geholfen zu bekommen und zu genesen kann man haben. Die Hoffnung das es schnell so kommt, auch. Die Erwartung, es würde dann auch so kommen, sollte man eher nicht haben. Denn wenn es wirklich passiert, dann ist es doch heutzutage eher ein Glücksfall, auf den man tatsächlich selbst wenig Einfluss hat.

24.06.2025 14:02 • x 1 #15

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