@Nelly30
Deine Abneigung gegenüber Behörden kann ich nachvollziehen und auch Deinen Traum von einem Arbeitsplatz an dem Du Dich wohl fühlst und auch das Gehalt stimmt.
Leider ist die Realität aber, das die AfA gerade bezüglich letzterem sich nicht unbedingt bemüht sieht, Dir so einen Arbeitsplatz vorzuschlagen. Es geht Ihr wenn überhaupt nur darum, dass Du irgendwo eine Beschäftigung findest. Selbst wenn Du einen engagierten SB bei der AfA hättest, der auf Deine speziellen Wünsche sogar eingehen würde, so kann er sich ja keine Arbeitsplätze aus dem Ärmel schütteln. Da Du Dich ja selbst nach einem idealen Job bemühst und ja offensichtlich noch keinen gefunden hast, wirst Du dass ja auch verstehen.
Letztlich beziehst Du Leistungen als Lohnersatz und da will jeder Leistungsträger am liebsten, dass ein anderer Leistungsträger diese Leistung zahlt. Das ist nicht schön, aber so ist die Realität. Wird jemand als erwerbsgemindert eingestuft, so ist das natürlich nur eine Prognose des jeweiligen Gutachters. In deinem Fall sind das die nächsten sechs Monate, in denen man Dich nicht für erwerbsfähig hält. Ob der gesundheitliche Zustand kürzer oder länger anhält, weiß niemand. Allerdings will die AfA nun, dass Du ein Mittel ausschöpfst, dass Dir eventuell bei der Genesung hälfen könnte und eben nicht nur nach Aktenlage eine Einschätzung zulässt. Eine Reha wäre eben das naheliegende Mittel.
Da generell eine Pflicht zu Mitwirkung von Dir erwartet und verlangt wird, ist es grundsätzlich sinnvoll, diese Pflichten zu leisten um Sanktionen zu entgehen. Ob man das will oder für sinnvoll erachtet, bleibt ja davon unberührt.
Kurzum, selbst wenn Du nun eine Reha beantragst, so wirst Du ja nicht in Deinen unabhängigen Bemühungen um einen Arbeitsplatz gehindert. Es ist ja auch nicht abzusehen, ob eine Reha bewilligt wird. Und solltest Du einen Arbeitsplatz finden und bekommen, dann ist es ein leichtes, die Reha dann zu canceln. Da genügt es einen Zweizeiler zu verfassen und abzusagen. Auch die AfA wäre dann ja nicht mehr zuständig, wenn Du wieder arbeitest. Und auch die Krankenkasse ist raus, wenn Du nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben bist.
Findest Du allerdings keinen Job, dann ist klar, dass die Reha zumindest eine Voraussetzung sein kann, wie Du welche Mittel in Zukunft beanspruchen könntest um entweder Arbeit zu finden oder eben dem Arbeitsmarkt erstmal nicht zur Verfügung zu stehen, weil es Deine Gesundheit nicht zulassen würde und eben entsprechende Leistungen für Deinen Lebensunterhalt von Anderen erbracht werden müssten.
Das eine Rente vielleicht zu wenig ist, ist ein anderes Problem, dass es anzugehen gelte, wenn es tatsächlich auf Rente hinausläuft. Das eine Reha keinen Spaß oder für einen keinen Sinn macht, weil es eben absurd erscheint, ist auch nachvollziehbar. Selbst das es einem lästig erscheint und man sich gegängelt fühlt, aber es wären 3-5 Wochen, wenn man sie trotzdem durchzieht oder man bricht sie ab, indem man das dann halt entsprechend begründet. Und zieht man sie durch, dann steht am Ende auch nur eine Prognose im Abschlussbericht für die nächsten 6 Monate, bezüglich einer allgemeinen Erwerbsfähigkeit.
Denn Hellsehen was Verschlechterung oder Verbesserung angeht, können die Ärzte in einer Reha ja auch nicht. Selbst wenn eine volle Erwerbsfähigkeit bekundet würde, kann einen der Haus- oder Facharzt ohnehin sofort wieder weiter arbeitsunfähig schreiben. Man muss spätestens am Tag nach der Entlassung eine AU-Bescheinigung bekommen.
Das es nervt sollte Dich aber nicht abhalten, einer Pflicht nachzukommen. Es sollte Dich aber auch nicht in Deinen eigenen Bemühungen bremsen. So ein Reha Antrag lässt sich heute ja auch online erledigen und es gibt keine Strafe wenn der nicht perfekt ausgeführt wurde. Im Zweifelsfall würde die DRV anfragen, wenn etwas unklar wäre oder den Antrag einfach ablehnen. Fakt ist aber, Du bist Deiner Pflicht nachgekommen und kannst es belegen.