
Dys
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Vielleicht noch ein ausschweifender Gedanke von mir, sorry dafür aber ich möchte so präzise sein, wie es mir möglich ist.
Wenn ich nicht Falsch liege, ist ja der Sachverhalt folgendermaßen. (Bitte korrigiere mich, wenns anders ist)
Du bekommst eine Leistung von der AfA (Alg1 oder Bürgergeld)
An diese Leistung, beziehungsweise an alle Leistungen der AfA / des Jobcenters ist eines verknüpft. Nämlich eine Mitwirkungspflicht.
Das bedeutet, man muss den Aufforderungen der AfA nachkommen. (Mehr eigentlich auch nicht)
Du sollst einen Antrag stellen. Das musst Du, wenn Du nicht die Leistung der AfA aufs Spiel setzen willst. Ob die AfA sich nur aus Deinem Leistungsbezug verabschieden will und die Zuständigkeit einfach an eine andere Institution abgeben um Ihr Budget zu schonen, ließe sich auch nur vermuten. Spielt aber Formal auch keine Rolle. Die wollen es so, Du musst es tun.
Das was Du letztendlich willst und was Du dazu brauchst ist leider ausschließlich davon abhängig, was Du selbst in diese Richtung anstößt. Und das bleibt Dir auch unabhängig von einer Pflicht gegenüber einer Institution überlassen. Kurzum, Institutionen interessieren sich nur für Gelder die sie leisten, nicht für Deine Gesundheit und sie sind da an einen Handlungsspielraum gebunden, beziehungsweise müssen sich an geltende Gesetze halten.
Das ist halt letztlich so, dass man im Grunde nur selbst versuchen kann, dass zu erreichen was man will. Wenn man es irgendwie halt kann.
Alles was einem Institutionen dazu leisten, kann man annehmen oder auch ablehnen. Selbst eine EM Rente kann man von sich aus beenden, wenn man einfach einen Zweizeiler an die DRV verfasst und würde man tatsächlich vollschichtig Arbeiten gehen, so wäre man dazu auch verpflichtet. Die DRV verbietet ja nicht, dass man arbeiten geht, wenn man kann und will und jemand einem die Möglichkeit gibt für ihn zu arbeiten. Das ist ja bei der AfA nicht anders, oder beim Jobcenter. Es wird auch von keiner Institution verboten, deren Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen. Man bekommt dann eben nix. Hat aber auch keine Pflichten zu erfüllen.
Wenn ich nicht Falsch liege, ist ja der Sachverhalt folgendermaßen. (Bitte korrigiere mich, wenns anders ist)
Du bekommst eine Leistung von der AfA (Alg1 oder Bürgergeld)
An diese Leistung, beziehungsweise an alle Leistungen der AfA / des Jobcenters ist eines verknüpft. Nämlich eine Mitwirkungspflicht.
Das bedeutet, man muss den Aufforderungen der AfA nachkommen. (Mehr eigentlich auch nicht)
Du sollst einen Antrag stellen. Das musst Du, wenn Du nicht die Leistung der AfA aufs Spiel setzen willst. Ob die AfA sich nur aus Deinem Leistungsbezug verabschieden will und die Zuständigkeit einfach an eine andere Institution abgeben um Ihr Budget zu schonen, ließe sich auch nur vermuten. Spielt aber Formal auch keine Rolle. Die wollen es so, Du musst es tun.
Das was Du letztendlich willst und was Du dazu brauchst ist leider ausschließlich davon abhängig, was Du selbst in diese Richtung anstößt. Und das bleibt Dir auch unabhängig von einer Pflicht gegenüber einer Institution überlassen. Kurzum, Institutionen interessieren sich nur für Gelder die sie leisten, nicht für Deine Gesundheit und sie sind da an einen Handlungsspielraum gebunden, beziehungsweise müssen sich an geltende Gesetze halten.
Das ist halt letztlich so, dass man im Grunde nur selbst versuchen kann, dass zu erreichen was man will. Wenn man es irgendwie halt kann.
Alles was einem Institutionen dazu leisten, kann man annehmen oder auch ablehnen. Selbst eine EM Rente kann man von sich aus beenden, wenn man einfach einen Zweizeiler an die DRV verfasst und würde man tatsächlich vollschichtig Arbeiten gehen, so wäre man dazu auch verpflichtet. Die DRV verbietet ja nicht, dass man arbeiten geht, wenn man kann und will und jemand einem die Möglichkeit gibt für ihn zu arbeiten. Das ist ja bei der AfA nicht anders, oder beim Jobcenter. Es wird auch von keiner Institution verboten, deren Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen. Man bekommt dann eben nix. Hat aber auch keine Pflichten zu erfüllen.