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Erwerbsminderung über 6 Monate

Dys
Vielleicht noch ein ausschweifender Gedanke von mir, sorry dafür aber ich möchte so präzise sein, wie es mir möglich ist.

Wenn ich nicht Falsch liege, ist ja der Sachverhalt folgendermaßen. (Bitte korrigiere mich, wenns anders ist)

Du bekommst eine Leistung von der AfA (Alg1 oder Bürgergeld)
An diese Leistung, beziehungsweise an alle Leistungen der AfA / des Jobcenters ist eines verknüpft. Nämlich eine Mitwirkungspflicht.
Das bedeutet, man muss den Aufforderungen der AfA nachkommen. (Mehr eigentlich auch nicht)

Du sollst einen Antrag stellen. Das musst Du, wenn Du nicht die Leistung der AfA aufs Spiel setzen willst. Ob die AfA sich nur aus Deinem Leistungsbezug verabschieden will und die Zuständigkeit einfach an eine andere Institution abgeben um Ihr Budget zu schonen, ließe sich auch nur vermuten. Spielt aber Formal auch keine Rolle. Die wollen es so, Du musst es tun.

Das was Du letztendlich willst und was Du dazu brauchst ist leider ausschließlich davon abhängig, was Du selbst in diese Richtung anstößt. Und das bleibt Dir auch unabhängig von einer Pflicht gegenüber einer Institution überlassen. Kurzum, Institutionen interessieren sich nur für Gelder die sie leisten, nicht für Deine Gesundheit und sie sind da an einen Handlungsspielraum gebunden, beziehungsweise müssen sich an geltende Gesetze halten.

Das ist halt letztlich so, dass man im Grunde nur selbst versuchen kann, dass zu erreichen was man will. Wenn man es irgendwie halt kann.

Alles was einem Institutionen dazu leisten, kann man annehmen oder auch ablehnen. Selbst eine EM Rente kann man von sich aus beenden, wenn man einfach einen Zweizeiler an die DRV verfasst und würde man tatsächlich vollschichtig Arbeiten gehen, so wäre man dazu auch verpflichtet. Die DRV verbietet ja nicht, dass man arbeiten geht, wenn man kann und will und jemand einem die Möglichkeit gibt für ihn zu arbeiten. Das ist ja bei der AfA nicht anders, oder beim Jobcenter. Es wird auch von keiner Institution verboten, deren Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen. Man bekommt dann eben nix. Hat aber auch keine Pflichten zu erfüllen.

24.06.2025 14:28 • #16


Grenzgaenger
Hallo @Albarracin,

den Vorwurf der fehlenden Information kann ich nur bedingt gelten lassen da ich lediglich von meinen Erlebnissen berichtet habe....

Und die haben zum Beispiel auch dazu geführt das ich nicht nur für 2 oder 3 Jahre EMR bekomme sondern bis zum Bezug meiner Altersrente.

Auch möchte ich darauf hinweisen, das ich mit einer Frage (ob das eine das andere Nicht ausschließt) nichts umdeute sonder nur etwas klar stellen, genau so wie das Erlebnis das es zwar einen erschwerte aber durchaus mögliche Kündigung geben kann, so wie ich das nach 15 Betriebsjahren erlebt habe....

Natürlich möchte ich damit dein Wissen nicht in Frage stellen, auch wenn ich ganz andere Erfahrungen gemacht habe. Auch möchte Ich mich aber mit Sicherheit NICHT streiten, oder gar schlechte Stimmung verbreiten - auch wenn mich die Heftigkeit deiner Antwort dann durchaus überrascht hat...


Hallo @Nelly30

Der Ausdruck Fleischbeschaung stammt von einen Angestellten der Rehaklinik in der untergebracht war, weil dort jede Woche 50 neue Patienten kamen, die ausschließlich dafür da waren um begutachtet zu werden.
Ein Therapie war in dieser Klinik und den 2 Wochen nicht vorgesehen und gab es somit nicht.

Statt dessen wurden 90 Prozent der Patienten (Auch laut Aussage eines Angestellten und auch durch Gespräche unter den Patienten) als Voll Arbeitsfähig (Obwohl nicht gerade wenige woher den Status nur bedingt Arbeitsfähig hatten) geschrieben. Und da ich diese Erfahrung nicht alleine erlebt habe, wollten manche sogar die Klinik verklagen. Ob sie es dann tatsächlich getan haben?
Gruß
G

24.06.2025 19:56 • #17


A


Hallo Nelly30,

Erwerbsminderung über 6 Monate

x 3#3


Dys
Zitat von Grenzgaenger:
Statt dessen wurden 90 Prozent der Patienten (Auch laut Aussage eines Angestellten und auch durch Gespräche unter den Patienten) als Voll Arbeitsfähig (Obwohl nicht gerade wenige woher den Status nur bedingt Arbeitsfähig hatten) geschrieben. Und da ich diese Erfahrung nicht alleine erlebt habe, wollten manche sogar die Klinik verklagen. Ob sie es dann tatsächlich getan haben?

Also hier sind mal tatsächlich ein paar grundlegende Definitionen ins rechte Licht zu rücken.
1. Eine Rehaklinik gibt eine Beurteilung bezüglich einer generellen Erwerbsfähigkeit ab, die eine Prognose für das kommende halbe Jahr darstellt. Dies ist aber unabhängig von einer akuten Arbeitsunfähigkeit, die selbstverständlich vorliegen kann und zwar in dem Moment, in dem ein behandelnder Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und durchaus auch länger andauern kann.
2. Die DRV ist nicht daran gebunden, die Beurteilung der Rehaklinik zu übernehmen. Aber sie wird sie in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen, so wie jegliche Befunde behandelnder Ärzte / Therapeuten und Gutachten eigener oder fremder Gutachter.
3. Vermutlich hat niemand die Rehaklinik verklagt, weil demjenigen die Beurteilung nicht passt, was ja auch keinen Sinn macht, denn es ist eine Beurteilung. Sinnvoll ist aber, belegbare Fehler im Befundbericht korrigieren zu lassen, wozu die Kliniken in der Regel auch bereit sind.
4. Es gibt natürlich eine Vielzahl Geschichten, wo Patienten negative Erfahrungen mit der Reha berichten, was aber auch daran liegen kann, dass die Zufriedenen sich eher seltener äußern.

24.06.2025 20:16 • #18


Grenzgaenger
Zitat von Dys:
Eine Rehaklinik gibt eine Beurteilung bezüglich einer generellen Erwerbsfähigkeit ab, die eine Prognose für das kommende halbe Jahr darstellt.

Schwer vorstellbar - das mit den 6 Monaten, da mein Gutachten das Ende meines Berufslebens war.
Auch kann diese Beurteilung doch für eine EMR von 2 oder 3 Jahren führen - oder sehe ich das Falsch


Zitat von Dys:
Patienten negative Erfahrungen mit der Reha berichten

Ich empfinde das keineswegs als Negativ - ganz im Gegenteil schließlich hat mir dieses Erlebnis meine EMR eingebracht.....

Ich bin aber leider nicht der Typ der etwas schön reden will um einen guten Eindruck zu machen.
Und unter einer Reha verstehe ich HILFE (So wie z.B. nach einer Operation) und nicht nur Beobachtung OHNE jegliche Hilfsstellung bzw. Hilfeleistung. Denn das war für alle anwesenden damals die Größte Überraschung bzw. Endtäuschung.

Aber das alles ist natürlich ein Individuelles Erlebnis was keines Falls Repräsentativ ist...

Gruß
G

25.06.2025 22:47 • #19


Dys
Zitat von Grenzgaenger:
Schwer vorstellbar - das mit den 6 Monaten, da mein Gutachten das Ende meines Berufslebens war.
Auch kann diese Beurteilung doch für eine EMR von 2 oder 3 Jahren führen - oder sehe ich das Falsch

Wenn eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, so hat diese Prognose eine zeitliche Begrenzung und zwar die kommenden 6 Monate. Warum dieser Blick in die Glaskugel diese Zeitspanne hat, kann ich nicht sagen. Es wird wohl irgendwer so entschieden haben.
Wird eine Erwerbsminderung festgestellt, können natürlich auch andere zeitliche Prognosen verwendet werden. Und dann wird, wenn die DRV eine Rente bewilligt, diese befristet oder unbefristet gewährt.

Und wenn dann im abschließenden Bericht steht, vollschichtig über 6 Stunden täglich erwerbsfähig, (eventuell mit der Empfehlung eine stufenweise Wiedereingliederung zu machen, in der dann weiter Krankengeld oder Übergangsgeld geleistet würde und man auch weiter krankgeschrieben wäre) dann gilt das für die nächsten 6 Monate und dann wird die DRV auch keine Rente bewilligen, oder den Rehaantrag umdeuten. Und Trotzdem kann ein Arzt einen am Tag nach der Reha weiter krankschreiben und man muss auch keine Wiedereingliederung direkt in Betracht ziehen. So ein abschließender Bericht muss einen auch nicht abhalten, dann nach einiger Zeit, vielleicht nach 6 Monaten, einen Antrag auf EM Rente zu stellen, denn ein Gesundheitszustand kann sich auch entgegen einer Prognose ja durchaus auch verschlechtern, was dann eben belegbar sein müsste.
Zitat von Grenzgaenger:
Und unter einer Reha verstehe ich HILFE (So wie z.B. nach einer Operation) und nicht nur Beobachtung OHNE jegliche Hilfsstellung bzw. Hilfeleistung.

Von Beobachtung ist ja meinerseits nicht die Rede gewesen. Es geht um eine Beurteilung am Ende der Reha und die lässt sich ja abgeben, wenn die Maßnahmen durchgeführt werden. Denn dann sieht man ja, ob jemand kann, oder eben nicht. Auch habe ich nirgends geschrieben, dass es keinerlei Hilfe in einer Reha gäbe. Da gibt’s natürlich Angebote. Trotzdem ist das mit einer Behandlung in einer Klinik nicht vergleichbar, die ja auch meistens wesentlich länger und intensiver ist und der Heilung oder Genesung dient. Das besagt aber auch das Wort Rehabilitation schon, was eben Wiederbefähigung oder Wiedereingliederung bedeutet und einen vorab erreichten Grad an Heilung oder Genesung voraussetzt. Oder aber der Erhaltung der Erwerbsfähigkeit dienen soll, selbst wenn man nicht akut krankgeschrieben ist. Deswegen hat man so oder so in gewissen Abständen auch einen Anspruch darauf, der allerdings schon auch begründet sein muss. Eine Kur ist dann wieder was ganz anderes, wird aber auch gerne mit Reha verwechselt. Das liegt auch gerne am fälschlichen Sprachgebrauch der verschiedenen Definitionen.

Ich denke ich hatte mich da auch schon so geäußert, wie es der Sprachgebrauch richtig hergibt, aber vielleicht verstehst Du einiges halt anders. Es wird halt gerne Erwerbsunfähig mit Arbeitsunfähig verwechselt und immer noch gerne von EU Rente ( die es nicht mehr so gibt, weil damals eine Berufsunfähigkeit quasi reichte ) statt EM Rente geredet und alleine dadurch bieten sich Einfallsmöglichkeiten für Missverständnisse. Eine generelle Erwerbsunfähigkeit gibt es praktisch daher nicht mehr automatisch, wenn man den mal ausgeübten oder erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Denn Berufsunfähigkeit heißt nicht automatisch Erwerbsunfähig, dann müsste man halt einen anderen Beruf ausüben oder im Rahmen einer entsprechenden LTA erlernen um ihn dann auszuüben.

26.06.2025 03:00 • #20


Grenzgaenger
Zitat von Dys:
Von Beobachtung ist ja meinerseits nicht die Rede gewesen. Es geht um eine Beurteilung am Ende der Reha


Eine Beurteilung ohne Beobachtung?
Vielleicht...
Aber es gab bereits zur Hälfte der Zeit (Zwischenberichte) schon endgültige Urteile die sogar bei diesen Gespräch schon fertig auf dem Tisch lagen. Da ich aber ein zwei Argumente vorbringen konnte, wurde ich zunächst hinaus geschickt und dann - nach dem ich wieder im Zimmer war - war mein Zwischenbericht wie von Geisterhand verschwunden und es wurde in meinen Beisein ein Neuer ausgefüllt der mir schließlich die EMR einbrachte.

Aber noch einmal:

Dies sind meine Erfahrungen die ich hier verfasst habe, die ich in einer Rhea Klinik so erlebt habe, und die nicht - wie bereits erwähnt - den Anspruch haben, Repräsentativ zu sein.

Zitat von Dys:

Ich denke ich hatte mich da auch schon so geäußert, wie es der Sprachgebrauch richtig hergibt, aber vielleicht verstehst Du einiges halt anders.


Ich habe mich meines Wissens in keiner Weise über deinen Sprachgebrauch geäußert (Warum auch - Du vertrittst exzellent deinen Standpunkt ) und auch mit Sicherheit nichts anders verstanden, sondern Dummerweise es anders erlebt. Und ob ich damit eine Ausnahme oder Minderheit angehöre? Schwer zu sagen - wahrscheinlich aber schon....

Gruß
G

26.06.2025 23:57 • #21


Dys
@Grenzgaenger
Ich rede offensichtlich an Dir vorbei, deswegen führt eine weitere Unterhaltung zwischen uns zu nichts.

Was ich Nelly39 vermitteln wollte, hat Sie hoffentlich so verstanden wie ich es geäußert habe und falls nicht, kann Sie ja nachfragen. im Übrigen will Sie, wie man lesen konnte, ja eben gerade nicht in eine EMR und deswegen ist es vielleicht auch nicht nötig, zu erfahren wie man an eine gelangt ist, aber es obliegt Ihr alleine, welche Aussagen Sie als nützlich erachtet.

27.06.2025 01:44 • #22


Grenzgaenger
Ich bin wirklich Froh darüber das dieser Thread von @Nelly ist, da ich sonst mit Sicherheit mit exakt der selben Wortwahl anworten würde. So aber spare ich mir jedes Wort und sorge für die Zukunft vor!

28.06.2025 20:29 • #23

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