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Brauche mal Euren Rat wegen Krankschreibung Schlafapnoe

hardy
Hallo zusammen,
also mal vorweg, ich bin immer noch in meiner Heimat, am 8.1.24 hätte ich wieder arbeiten sollen, habe mich aber am 5.1.wieder zum Arzt begeben wegen meiner starken Rückenschmerzen und war bis gestern 12.1.krank geschrieben, die 6 Wochen sind nun ausgereizt.
Mein Hausarzt hatte mich im September in einer Klinik für Schlafmedizin angemeldet um einen Termin zu bekommen da ich ständig müde, lustlos und unkonzentriert bin, auch wegen dem Blutdruck der sich nicht richtig mit Medikamenten einstellen lässt. Am 2.1. musste ich mir ein mobiles Gerät zur Schlafanalyse holen und nächsten Tag wieder abgeben. Ursprünglich hieß es das ein Termin für das Auswertungsgespräch über drei Monate dauert.
Nun wurde ich am 11.1. angerufen das dringend Handlungsbedarf besteht und ich am 17.1. zum Auswertungsgespräch zu einem Facharzt muss und am 25./26.1. für zwei Nächte ins Schlaflabor. Scheinbar sind meine Atemaussetzer so stark das ich vielleicht nicht mehr aufwecke, ich habe jetzt große Bedenken.
Nun ist das Problem das ich am 15.1. wieder arbeiten müsste und ich dafür aber 650 km fahren müsste, am 16.1. müsste ich dann wieder im Auto sitzen, wieder 650 km fahren da am 17.1. der Arzttermin steht und auch nicht verschoben werden kann. Nach dem Gespräch müsste ich dann wieder 650 km zurück zur Arbeit fahren, am 25.1. dann wieder 650 km wegen Termin im Schlaflabor, ist das nicht irrsinnig, vor allem weil ich durch die Schlafapnoe tagsüber müde und unkonzentriert bin ?
Ich würde gern am Montag wieder zum Hausarzt gehen und mich zwei Wochen krank schreiben lassen damit ich diese Sachen noch abklären kann, aber weswegen, ich bin zwar etwas erkältet, durch diesen Anruf das dringend etwas unternommen werden muss fühle ich mich noch schlechter. Ich weis nicht wie mein Hausarzt reagiert wenn ich schon wieder eine Arbeitsunfähigkeit brauche, wenn ich aber diese Strecken fahren müsste wäre das Stress pur für mich, was soll ich tun ?
Schlafapnoe ist glaube ich kein Grund für eine Krankschreibung ?

13.01.2024 09:57 • #1


ZeroOne
Hey @hardy ,

es kommt nicht nur auf die Diagnose an, sondern auf die Arbeits(un)fähigkeit.
Schlafapnoe per se ist sicherlich kein Grund zur Krankschreibung, so lange der Patient seinen (beruflichen) Alltag bewältigen kann.

Würde es sich bei dir aber so extrem auswirken, dass du nachts dauerhaft nicht mehr richtig schlafen kannst, was wiederum zu unkontrollierbarem Sekundenschlaf tagsüber, Konzentrationsdefiziten, motorischen Schwierigkeiten, enormen psychischen Belastungen (Depression), etc. führt, wird dich jeder vernünftige Arzt krankschreiben.

Wenn du bislang wegen deinem Rücken krankgeschrieben warst und die neue Krankschreibung eine andere Grundlage hat, dann fällst du auch nicht aus der Lohnfortzahlung. Arbeitgeber sehen das allerdings nicht gerne...

Letztlich kommt es darauf an, wie du gegenüber deinem Hausarzt auftrittst und deine Arbeitsunfähigkeit ihm gegenüber vertreten kannst. Und wenn ihr unterschiedlicher Meinung seid, besteht ja noch die Möglichkeit, andere Ärzte aufzusuchen.

13.01.2024 11:39 • x 2 #2


A


Hallo hardy,

Brauche mal Euren Rat wegen Krankschreibung Schlafapnoe

x 3#3


Dys
Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten bezüglich der Krankmeldung.
Die eine ist, weiter wegen der ursprünglichen Erkrankung vom entsprechenden Arzt krankgeschrieben zu werden, das muss aber ohne Lücke stattfinden und dann kommst Du in den Krankengeldbezug. Wenn Du in diesem bist, spielt es keine Rolle wenn weitere (andere) Diagnosen hinzukommen. Nur muss die Arbeitsunfähigkeit nahtlos weitergeführt werden. Also ohne Lücken.

Die Andere wäre dann, eine neue Krankmeldung wegen einer anderen Erkrankung. In dem Fall sollte eine weitere neue Lohnfortzahlung greifen, was dem AG sicher nicht passt. Sicher gibt es dazu einen Gesetzestext im Netz zu finden, vielleicht auch auf einer Infoseite der Krankenkasse, oder bei einem Sozialverband.

Aber wenn jemand nach 6 Wochen Grippe wieder arbeiten will und am Tag bevor es zu Arbeit gehen soll, beispielsweise ein Bein bricht, wird derjenige sehr wahrscheinlich ja auch Krankgeschrieben werden und das wäre ja eine neue Erkrankung.

So oder so wird es wahrscheinlich einen Erklärungsbedarf seitens der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber mit sich bringen, der natürlich unangenehm sein kann. Aber generell ist ja nicht ausgeschlossen, dass jemand nach 6 Wochen mit einer Erkrankung an einer Anderen erkrankt und dadurch erneut arbeitsunfähig wird, beziehungsweise im Grunde bleibt.

13.01.2024 12:35 • #3


Alexandra2
@hardy, ich schließe mich den Vorschreibern an, dazu kommt der mögliche lebensgefährliche Sekundenschlaf auf der Autobahn. Indem Du das nicht machst, handelst Du umsichtig. Wenn die Berufstätigkeit Auto/LKW-FAHREN beinhaltet, darfst Du mit der Erkrankung sowieso nicht ans Steuer.
Auf einer Krankschreibung kann ja Erschöpfungszustand stehen - der Arzt wird ja wissen, auch daß Du so nicht fahren kannst- Insofern wäre das bspw. die neue (Folge) Erkrankung

13.01.2024 12:55 • #4


Wessi
Hallo Dys,
Zitat von Dys:
Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten bezüglich der Krankmeldung.
Die eine ist, weiter wegen der ursprünglichen Erkrankung vom entsprechenden Arzt krankgeschrieben zu werden, das muss aber ohne Lücke stattfinden und dann kommst Du in den Krankengeldbezug. Wenn Du in diesem bist, spielt es keine Rolle wenn weitere (andere) Diagnosen hinzukommen. Nur muss die Arbeitsunfähigkeit nahtlos weitergeführt werden. Also ohne Lücken.

ich gebe dir recht damit!.

@hardy war ja auch Krankgeschrieben wegen Rückenschmerzen!.
Dann kann er ja weiter ( nahtlos natürlich ) Krankschreiben lassen, auf die neue Krankheit!.

Interessant wird es erst dann wenn die Krankenkasse ihm @hardy einen Brief schreibt!. Dass er kein Krankengeld mehr bekommt und die 78 Wochen vorbei sind? bzw. wäre! bis dato!. Die Krankenkasse versucht es immer und immer wieder das die Patienten einknicken tun!. Falsch gedacht!. Denn es heißt ja eine Krankheit ( Diagnosen ) läuft erst am anfange der 79 Wochen aus!.

Das heißt die Krankenkasse darf die Krankheiten nicht zusammen zählen!. Das ist leider Verboten.
Und so steht das auch im §§ Gesetz Buch!.

In den 78 Wochen habe ich auch ein Brief von der Krankenkasse bekommen.
So wie ich es oben beschrieben hatte, wars bei mir das gleiche genauso!. Ich hatte damals einen Wiederspruch geschrieben, und habe mit denn Kopien von 4 verschiedene Ärzten jeweils einzeln die Krankheitstage von einer Diagnose mit Datum, Stempel und Unterschrift mit abgeschickt zur der Krankenkasse!.

Irgend wann habe ich einen Brief bekommen, da drin stand sie geben mir teilweise Recht!.
Somit hatte ich weitere 3 1/2 Monaten Krankengeld bekommen!, bevor ich ausgesteuert wurde.


Schade das der @hardy sich bis heute nicht mehr gemeldet hat!. Um zu erfahren wie es bei ihm weiter gegangen ist!.

Das hätte mich sehr interessiert!.

Gruß Wessi

26.11.2024 08:51 • #5


hardy
Hallo Wessi,
nach deiner Antwort muss ich mich mal wieder melden. Also ich bin im Januar durchgehend 8 Wochen krankgeschrieben gewesen, die zwei Wochen Krankengeld, war zwar etwas weniger aber wir sind damit ausgekommen.
Ich war danach auch mal wieder krank, weil die neue Tätigkeit in der Firma zu einigen Problemen geführt hat, mittlerweile wurde auch eine Arthrose im linken Hüftgelenk diagnostiziert so das ich dadurch auch wieder einige Zeit ausfiel, eine Bandscheiben OP an der LWS soll auch gemacht werden. Wenn ich das nächstes Jahr durchziehe werde ich wohl, auch wegen der gesunkenen Auftragslage, meine Kündigung erhalten. Mir soll es recht sein, denn an der Arbeitssituation wurde bisher nichts geändert, scheint der Geschäftsleitung egal zu sein wie schlecht die Arbeitsbedingungen sind. Na mal abwarten.

26.11.2024 17:56 • #6

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