Hallo, nachdem meine Lohnfortzahlung geendet hat, bekomme ich von meine Krankenkasse Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt 30tägig. Wie oft muß ich die Bescheinigung hinschicken, 2 mal monatlich oder nur immer 1 mal zum Ende des Monats? Danke.
LG uschi
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#1
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mag Mitglied
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Hallo Uschi,
das kannst du handhaben, wie Du die Zahlungen haben möchtest. Ich habe es seinerzeit einmal monatlich gemacht (Ende des Monats), denn Gehalt erhält man in der Regel auch nur einmal im Monat und wenn Du wieder arbeiten gehst, ist es vielleicht schwer, wieder in den Rhythmus zu kommen.
Schöne Grüße mag
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#2
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Hallo uschi5000,
Bescheinigung Krankengeld und 6 Wochen Lohnfortzahlung
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lui50 Mitglied
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Hallo Man berkommt ja die ersten 6 Wochen 100 Prozent Lohnfortzahlung. Danach zahlt ja die Krankenkasse weiter. Frage Wieviel Prozent zahlt die Krankenkasse . Ich meine 60 Prozent . Ist das richtig. 2Frage Wie ist das mit der Lohnfortzahlung bei einer Neuen Krankheit. Habe meinetwegen 10 Wochen Krankgefeiert. Davon zahlte ja derArbeitgeber 6 Wochen und danach die 4 Wochen die Krankenkasse. Fange jetzt wider an zu Arbeiten ,und werde nach 4 Wochen erneut Krank auf Rücken leiden. Frage Kriege ich sofort wider mein Lohn von der Krankenkasse mit Abzug oder muß hier der Arbeitgeber auch wider die ersten 6 Wochen 100 Prozent Lohn zahlen
MFG lui
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#3
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mag Mitglied
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Hallo Lui,
Zitat:
Wieviel Prozent zahlt die Krankenkasse . Ich meine 60 Prozent . Ist das richtig.
es sind in der Regel 70 %, aber es werden Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) mit berücksichtigt, dadurch kann ein höherer Prozentanteil gewährt werden.
Zitat:
Wie ist das mit der Lohnfortzahlung bei einer Neuen Krankheit.
Wenn Du nach einer Erkrankung gearbeitet hast und mit einer erneuten Diagnose arbeitsunfähig krank geschrieben wirst, zahlt der AG erst die 6 Wochen und danach wieder KG von der Krankenkasse. Dies ist aber nicht der Fall bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit, wenn eine neue Diagnose hinzukommt.
Schöne Grüße mag
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#4
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lui50 Mitglied
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Danke für die schnelle Antwort MFG lui
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#5
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lui50 Mitglied
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Ich hätte da noch eine Frage Wie ist das wenn man auf einer Krankheit zum Beispiel Depression nach 14 wochen wider anfängt zu Arbeiten ganztags und nach 8 Wochen wider ein rückfall bekommt auf Depression und man wird wider krank. Muß dann der Arbeitgeber wider 100 Prozent Lohnvortzahlung leisten oder bekommen ich dann von der Krankenkasse wider mein geld Frage Was für ein zeitraum muß dazwischen sein, damit der Arbeitgeber zahlen muß und nicht die Krankenkasse auf dieselbe Krankheit MFG lui
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#6
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mag Mitglied
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Hallo Lui,
Zitat:
Wie ist das wenn man auf einer Krankheit zum Beispiel Depression nach 14 wochen wider anfängt zu Arbeiten ganztags und nach 8 Wochen wider ein rückfall bekommt auf Depression und man wird wider krank. Muß dann der Arbeitgeber wider 100 Prozent Lohnvortzahlung leisten oder bekommen ich dann von der Krankenkasse wider mein geld
bei der gleichen Erkrankung erhälst Du innerhalb von 3 Jahren keine Lohnfortzahlung, wenn Du bereits über die 6 Wochen krank warst.
Zitat:
Was für ein zeitraum muß dazwischen sein, damit der Arbeitgeber zahlen muß und nicht die Krankenkasse auf dieselbe Krankheit
Schau hier bitte mal nach http://www.aok.de/berl/rd/8961.htm "Krankengeld wird grundsätzlich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt; wegen derselben Krankheit jedoch maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren."
Schöne Grüße mag
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#7
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lui50 Mitglied
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Wie sieht das denn aus wenn mann 5 wochen Krank ist ,dann wider ein Halbes Jahr Arbeitet und mann wird wieder Krank auf dieselbe Krankheit Bekommt man dann 1 Woche Lohn von Arbeitgeber und dann von Der Krankenkasse . Oder kann man dann wider bis 6 wochen Krankfeiern sodas der arbeitgeber bezehlen muß mfg lui
die unterschiedlichen Regelungen und Fristen bei LFZ und KG sind schon verwirrend.
@mag:
Zitat:
bei der gleichen Erkrankung erhälst Du innerhalb von 3 Jahren keine Lohnfortzahlung, wenn Du bereits über die 6 Wochen krank warst.
Sorry, das stimmt nicht. Der LFZ-Anspruch entsteht neu, wenn mind. 6 Monate zwischen dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit mit derselben Diagnose liegen oder seit Beginn der vorherigen Arbeitsunfähigkeit mind. 12 Monate vergangen sind und vor Beginn der zweiten Arbeitsunfähigkeit mindestens 1 Tag gearbeitet wurde. http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
@lui:
Zitat:
Wie sieht das denn aus wenn mann 5 wochen Krank ist ,dann wider ein Halbes Jahr Arbeitet und mann wird wieder Krank auf dieselbe Krankheit Bekommt man dann 1 Woche Lohn von Arbeitgeber und dann von Der Krankenkasse . Oder kann man dann wider bis 6 wochen Krankfeiern sodas der arbeitgeber bezehlen muß
Das sollte eigentlich dann beantwortet sein.
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#9
O
orchideen Gast
Hallo ich bin am 20.04.arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden,zuhause angekommen hatte ich Post von der Krankenkasse wegen Beratungstermin, den ich auch für Do 22.04. bekam. Ich bin mit dem Kurzbericht u. der Entlassungsmitteilung zur Hausärztin, die mich weiter Arbeitsunfähigkeit schrieb bis 10. 05.. Beim Beratungsgespräch habe ich erfahren dass ich damit statt zur Hausärztin zum Psychiater gehen müßte.Da ich jetzt Krankengeld bekomme u. den Auszahlungsschein wöchentlich vom Arzt abzeichnen lassen muß, kann ich dann zum Psychiater wechseln wegen Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ? Ab wann wird das Krankengeld aufs Konto überwiesen, wegen der laufenden Kosten wie Miete usw. LG orchideen
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#10
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Sonnenblume20 Mitglied
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Hallo Orchideen,
bei mir war es so, dass ich nur alle vier Wochen den Auszahlungsschein bei meiner Hausärztin abzeichnen lassen musste. Ich habe das ca. am 22. des Monats getan, damit genügend Zeit zur Überweisung auf das Konto blieb.
Die Zeit zwischen Versendung per Post und Auszahlung auf´s Konto war ca. 4-5 Tage.Somit hatte ich immer am Monatsende mein Geld und konnte pünktlich alle Fixkosten überweisen.
Wenn Du jede Woche diesen Auszahlungsschein abzeichnen lassen musst , dann musst Du Dir doch keine Gedanken machen. Du sendest ja dann vier Auszahlungsscheine im Monat zur Krankenkasse und bekommst das Geld in vier Teilbeträgen. Übrigens finde ich diesen Zeitraum der wöchentlichen Abzeichnung durch den Arzt aber sehr kurz.
Das ganze ist allerdings von Krankenkasse zur Krankenkasse unterschiedlich. Wenn Dir die Krankenkasse das so sagt, dann musst Du Dich natürlich daran halten. Deswegen rufe auch am besten persönlich bei deiner Krankenkasse an, um in Erfahrung zu bringen, wie und wann das Krankengeld an Dich ausgezahlt wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
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#11
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orchideen Gast
Danke für die schnelle Antwort u. die Tipps. Ich werde mich dann morgen erkundigen.Wünsche Dir noch einen schönen Abend LG orchideen
grundsätzlich kann jeder zugelassene Arzt eine AU-Bescheinigung bzw. Auszahlschein ausfüllen. Wenn Deine Krankenkasse die Krankschreibung durch den Hausarzt anzweifelt, muß sie Dir das schriftlich mitteilen, ggfs. in einem "rechtsmittelfähigen Bescheid". Es gibt keine zwingende Vorschrift, die eine Krankschreibung durch den Facharzt verlangt. Natürlich kannst Du wegen der freien Arztwahl nach Ablauf des aktuellen Auszahlungsscheines den Arzt wechseln.
@sonnenblume:
Zitat:
Wenn Dir die Krankenkasse das so sagt, dann musst Du Dich natürlich daran halten
Nur wenn es schriftlich beschieden wurde mit Begründung. Und selbst dann kann man es (per Widerspruch) anzweifeln. Es gibt kaum in dieser Häufung derart viele hanebüchen rechtswidrige Bescheide wie bei den Krankenkasse's.
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#13
O
orchideen Gast
Ich weis nicht ob die Frage hierhin passt, habe keinen passenden Thread dafür gefunden.
Ich habe vom Steuerberater meiner Chefin die Meldebescheinigung zur SV bekommen. Bei Grund der Abgabe steht Unterbrechungsmeldung Entgeltersatzleistungen die Krankenkasse ist benannt u. als Personengruppe SV- Pflichtig Beschäftigte KZ Gleitzone kein Entgelt i.d. Gleitzone Beschätigungszeitraum 1 01.2010-14.03.2010
was habe ich mit dem Formular zu machen, außer es in meinen Unterlagen abzuheften,muß ich damit zur Krankenkasse oder so.
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#14
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Hallo uschi5000,
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mag Mitglied
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Hallo Orchideen,
Zitat:
was habe ich mit dem Formular zu machen, außer es in meinen Unterlagen abzuheften,muß ich damit zur Krankenkasse oder so.
das ist für deine Unterlagen, damit im Zweifel (z.B. Rentenversicherung) du auch nachweisen kannst, dass du dort beschäftigt warst.