Bescheinigung Krankengeld und 6 Wochen Lohnfortzahlung

U
Hallo,
nachdem meine Lohnfortzahlung geendet hat, bekomme ich von meine Krankenkasse Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt 30tägig. Wie oft muß ich die Bescheinigung hinschicken, 2 mal monatlich oder nur
immer 1 mal zum Ende des Monats?
Danke.

LG uschi

04.06.2009 11:03 • #1


M
Hallo Uschi,

das kannst du handhaben, wie Du die Zahlungen haben möchtest. Ich habe es seinerzeit einmal monatlich gemacht (Ende des Monats), denn Gehalt erhält man in der Regel auch nur einmal im Monat und wenn Du wieder arbeiten gehst, ist es vielleicht schwer, wieder in den Rhythmus zu kommen.

Schöne Grüße
mag

04.06.2009 14:04 • #2


A


Hallo uschi5000,

Bescheinigung Krankengeld und 6 Wochen Lohnfortzahlung

x 3#3


L
Hallo
Man berkommt ja die ersten 6 Wochen 100 Prozent Lohnfortzahlung. Danach zahlt ja die Krankenkasse weiter.
Frage
Wieviel Prozent zahlt die Krankenkasse . Ich meine 60 Prozent . Ist das richtig.
2Frage
Wie ist das mit der Lohnfortzahlung bei einer Neuen Krankheit.
Habe meinetwegen 10 Wochen Krankgefeiert. Davon zahlte ja derArbeitgeber 6 Wochen und danach die 4 Wochen die Krankenkasse.
Fange jetzt wider an zu Arbeiten ,und werde nach 4 Wochen erneut Krank auf Rücken leiden.
Frage
Kriege ich sofort wider mein Lohn von der Krankenkasse mit Abzug
oder muß hier der Arbeitgeber auch wider die ersten 6 Wochen 100 Prozent Lohn zahlen

MFG
lui

28.10.2009 18:54 • #3


M
Hallo Lui,
Zitat:
Wieviel Prozent zahlt die Krankenkasse . Ich meine 60 Prozent . Ist das richtig.

es sind in der Regel 70 %, aber es werden Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.)
mit berücksichtigt, dadurch kann ein höherer Prozentanteil gewährt werden.

Zitat:
Wie ist das mit der Lohnfortzahlung bei einer Neuen Krankheit.

Wenn Du nach einer Erkrankung gearbeitet hast und mit einer erneuten Diagnose arbeitsunfähig
krank geschrieben wirst, zahlt der AG erst die 6 Wochen und danach wieder KG von der Krankenkasse.
Dies ist aber nicht der Fall bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit, wenn eine neue Diagnose hinzukommt.

Schöne Grüße
mag

28.10.2009 19:27 • #4


L
Danke für die schnelle Antwort
MFG
lui

28.10.2009 21:12 • #5


L
Ich hätte da noch eine Frage
Wie ist das wenn man auf einer Krankheit zum Beispiel Depression nach 14 wochen wider anfängt zu Arbeiten ganztags und nach 8 Wochen wider ein rückfall bekommt auf Depression und man wird wider krank. Muß dann der Arbeitgeber wider 100 Prozent Lohnvortzahlung leisten oder bekommen ich dann von der Krankenkasse wider mein geld
Frage
Was für ein zeitraum muß dazwischen sein, damit der Arbeitgeber zahlen muß und nicht die Krankenkasse auf dieselbe Krankheit
MFG
lui

30.10.2009 10:19 • #6


M
Hallo Lui,
Zitat:
Wie ist das wenn man auf einer Krankheit zum Beispiel Depression nach 14 wochen wider anfängt zu Arbeiten ganztags und nach 8 Wochen wider ein rückfall bekommt auf Depression und man wird wider krank. Muß dann der Arbeitgeber wider 100 Prozent Lohnvortzahlung leisten oder bekommen ich dann von der Krankenkasse wider mein geld
bei der gleichen Erkrankung erhälst Du innerhalb von 3 Jahren keine Lohnfortzahlung, wenn Du bereits über die 6 Wochen krank warst.

Zitat:
Was für ein zeitraum muß dazwischen sein, damit der Arbeitgeber zahlen muß und nicht die Krankenkasse auf dieselbe Krankheit
Schau hier bitte mal nach http://www.aok.de/berl/rd/8961.htm
Krankengeld wird grundsätzlich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt; wegen derselben Krankheit jedoch maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Schöne Grüße
mag

30.10.2009 11:17 • #7


L
Wie sieht das denn aus wenn mann 5 wochen Krank ist ,dann wider ein Halbes Jahr Arbeitet und mann wird wieder Krank auf dieselbe Krankheit
Bekommt man dann 1 Woche Lohn von Arbeitgeber und dann von Der Krankenkasse . Oder kann man dann wider bis 6 wochen Krankfeiern sodas der arbeitgeber bezehlen muß
mfg lui

30.10.2009 15:04 • #8


Albarracin
Experte

01.11.2009 09:48 • #9


O
Hallo ich bin am 20.04.arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden,zuhause angekommen hatte ich Post von der Krankenkasse wegen Beratungstermin, den ich auch für Do 22.04. bekam.
Ich bin mit dem Kurzbericht u. der Entlassungsmitteilung zur Hausärztin, die mich weiter Arbeitsunfähigkeit schrieb bis 10. 05..
Beim Beratungsgespräch habe ich erfahren dass ich damit statt zur Hausärztin zum Psychiater gehen müßte.Da ich jetzt Krankengeld bekomme u. den Auszahlungsschein wöchentlich vom Arzt abzeichnen lassen muß, kann ich dann zum Psychiater wechseln wegen Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ?
Ab wann wird das Krankengeld aufs Konto überwiesen, wegen der laufenden Kosten wie Miete usw.
LG orchideen

28.04.2010 23:26 • #10


S
Hallo Orchideen,

bei mir war es so, dass ich nur alle vier Wochen den Auszahlungsschein bei meiner Hausärztin abzeichnen lassen musste. Ich habe das ca. am 22. des Monats getan, damit genügend Zeit zur Überweisung auf das Konto blieb.

Die Zeit zwischen Versendung per Post und Auszahlung auf´s Konto war ca. 4-5 Tage.Somit hatte ich immer am Monatsende mein Geld und konnte pünktlich alle Fixkosten überweisen.

Wenn Du jede Woche diesen Auszahlungsschein abzeichnen lassen musst , dann musst Du Dir doch keine Gedanken machen.
Du sendest ja dann vier Auszahlungsscheine im Monat zur Krankenkasse und bekommst das Geld in vier Teilbeträgen.
Übrigens finde ich diesen Zeitraum der wöchentlichen Abzeichnung durch den Arzt aber sehr kurz.

Das ganze ist allerdings von Krankenkasse zur Krankenkasse unterschiedlich. Wenn Dir die Krankenkasse das so sagt, dann musst Du Dich natürlich daran halten. Deswegen rufe auch am besten persönlich bei deiner Krankenkasse an, um in Erfahrung zu bringen, wie und wann das Krankengeld an Dich ausgezahlt wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

28.04.2010 23:50 • #11


O
Danke für die schnelle Antwort u. die Tipps. Ich werde mich dann morgen erkundigen.Wünsche Dir noch einen schönen Abend LG orchideen

29.04.2010 00:11 • #12


Albarracin
Experte

30.04.2010 14:34 • #13


O
Ich weis nicht ob die Frage hierhin passt, habe keinen passenden Thread dafür gefunden.

Ich habe vom Steuerberater meiner Chefin die Meldebescheinigung zur SV bekommen.
Bei Grund der Abgabe steht
Unterbrechungsmeldung Entgeltersatzleistungen
die Krankenkasse ist benannt u. als Personengruppe SV- Pflichtig Beschäftigte
KZ Gleitzone kein Entgelt i.d. Gleitzone
Beschätigungszeitraum 1 01.2010-14.03.2010

was habe ich mit dem Formular zu machen, außer es in meinen Unterlagen abzuheften,muß ich damit zur Krankenkasse oder so.

10.05.2010 12:12 • #14


A


Hallo uschi5000,

x 4#15


M
Hallo Orchideen,

Zitat:
was habe ich mit dem Formular zu machen, außer es in meinen Unterlagen abzuheften,muß ich damit zur Krankenkasse oder so.
das ist für deine Unterlagen, damit im Zweifel (z.B. Rentenversicherung) du auch nachweisen kannst, dass du dort beschäftigt warst.

10.05.2010 13:48 • #15

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