Ausgesteuert, Reha und weiter arbeitsunfähig. Was jetzt?

J
Hallo ihr Lieben,

ich bin seit Oktober 2008 krankgeschrieben (PTSD, Depressionen), inzwischen von der Krankenkasse ausgesteuert und beziehe ALG 1 aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung und zusätzlich habe ich einen Wohngeldantrag gestellt. Seit einem Monat bin von der medizinischen Reha zurück, wurde dort als arbeitsunfähig entlassen. Lange stand nicht fest, ob es Richtung befristete Rente geht oder noch ein Versuch mit einer langen Wiedereingliederung an meinem alten Arbeitsplatz (hab eine 28,88 h Stelle) unternommen werden sollte. Schließlich wurde gemeinsam mit den Ärzten und Therapeuten ein Plan über eine 6- monatige stufenweise Wiedereingliederung erstellt, die ich 2 Wochen nach Ende der Reha antreten sollte (da dies laut Aussagen des Sozialdiestes meine letzte Chance auf eine Wiedereingliederung wäre). Letzendlich scheiterte der Versuch an der Ablehnung meines Arbeitgebers, die ich allerdings erst erhalten habe, als ich bereits zuhause war.

Ich werde von meinem Psychiater nach wie vor krank geschrieben (da mein AG die lückenlose Bescheinigung fordert), gebe diese natürlich nicht bei der Agentur für Arbeit ab (um meinen Anspruch nicht zu verlieren). Einen Antrag auf Rente habe ich noch nicht gestellt, wurde auch noch nicht dazu aufgefordert und möchte natürlich erst den Reha- Bericht abwarten. Ich habe nicht vor meinen Arbeitsplatz zu kündigen, sondern stelle nun einen Antrag auf Schwerbehinderung, zwecks verbessertem Kündigungsschutz und Unterstützung durch das Integrationsamt. Außerdem bin ich vorsorglich Mitglied beim VdK geworden; man weiß ja nie....

Frage 1)
Macht es Sinn, dem Versorgungsamt mitzuteilen, dass mein Arbeitgeber die Wiedereingliederung abgelehnt hat und mir die Anerkennung der Schwerbehinderung sehr wichtig ist, um irgendwann entsprechende Unterstützung bei der Reintegration (wann auch immer das sein wird) ins Arbeitsleben zu bekommen? Hätte ich dann dennoch die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung oder gibt es bei eventueller Aufnahme der Tätigkeit tatsächlich nur noch das sogenannte Probearbeiten?

Frage 2)
Hat jemand von euch Erfahrung mit den Tücken der Nahtlosigkeitsregelung? Auf welche Fallstricke muss ich achten, außer dass ich die AU- Bescheinigung nicht abgeben darf? Ich möchte gern eine Woche Urlaub im Inland machen, soll ich das mitteilen oder nicht (will keine schlafenden Hunde wecken)- bin ja nicht vermittelbar (obwohl arbeitssuchend gemeldet)? Würde ich den Anspruch auf Alg 1 verlieren, wenn ich zum Beispiel zur stationären Behandlung in die Klinik müsste, stehe dann der AA nicht zur Verfügung (ich finde den § zur Nahtlosigkeit sehr widersprüchlich!)?

Frage 3)
Bin ich verpflichtet, unverzüglich einen Rentenantrag zu stellen oder kann ich warten, bis ich dazu aufgefordert werde? Mir wurde bisher nur mitgeteilt, dass der medizinische Gutachter der Agentur für Arbeit sich der Angelegenheit annehmen würde. Noch habe ich keinen Termin erhalten oder wird da eher nach Aktenlage entschieden (schließlich wurde in der Reha meine Arbeitsunfähigkeit festgestellt)? Rentenantrag stellen ja/ nein/ abwarten oder vielleicht doch nur einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen? Obwohl ich nicht weiß, ob ich 3 Stunden am Tag schaffen würde.

Frage 4)
Habt ihr noch andere Ideen beziehungsweise auf was sollte ich noch achten, um nicht irgendwelche Probleme an den Hals zu bekommen?

Hoffentlich ist das alles nicht zu durcheinander...ich würde mich freuen, Tips zu bekommen. Vielen Dank und einen schönen Abend wünscht Juni

05.07.2010 22:30 • #1


H
Hallo erstmal,

ich bin ein bisschen verwirrt, weil ich der Meinung bin/war, dass es ALG 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung erst mit der Abgabe eines Rentenantrages gibt, d. h. die Zeit zwischen Rentenantrag und der Entscheidung dieses Antrages. Aber ich kann mich durchaus irren.

Es gilt das Prinzip Reha vor Rente (den du ja auch eingehalten hast) und wenn du aus der Reha als arbeitsunfähig entlassen worden bist, kann der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden, so daß du keinen Rentenantrag stellen mußt, weil er als solcher schon gilt.

Wie das mit der Arbeitsagentur läuft, kann ich dir so gar nicht sagen, da ich bisher nicht in den Genuss eines Besuches dort gekommen bin.

Ich hoffe, ich habe dir jetzt nichts falsches gesagt. Aber es wird dir bestimmt noch jemand anderer antworten.

LG Heike

06.07.2010 07:46 • #2


A


Hallo Juni,

Ausgesteuert, Reha und weiter arbeitsunfähig. Was jetzt?

x 3#3


S
Hallo Juni,

einen Teil der Fragen kann ich Dir beantworten.

Einen Rentenantrag brauchst Du nicht von Dir aus zu stellen, Du kannst tatsächlich warten, bis Du dazu aufgefordert wirst.
Ich bin auch letztes Jahr im Juli ausgestuert worden und war noch arbeitsunfähig.
Genau das habe ich der SB des AA gesagt und sie sagte, ich bräcuhte keine Krankmeldung mehr.
Das ganze ist dann auch dem medizinischen Dienst der AA wietergeleitet worden und ich bekam ca. 14 Tage später einen Termin zur Begutachtung. Die Gutachterin bestätigte meine damalige Arbeitsunfähigkeit und empfahl auch eine Rente auf Zeit.

Ca. vier Wochen später bekam ich dann die Aufforderung des AA, nochmals einen Rehaantrag zu stellen.
Das fand ich auch komisch, denn ich hatte ein Jahr vorher eine Reha absolviert und wurde damals Arbeitsunfähigkeit entlassen.

Ich telefonierte mit denen und sagte, dass ich lieber gleich einen Rentenantrag stellen würde, aber die SB sagte mir, ich müsste erst diesen Weg gehen. Also machte ich das auch brav,denn ich wollte natürlich meiner Mitwirkungspflicht nachgehen, der Rehaantrag wurde abgelehnt, was ich auch gut fand. Ich teilte das der AA mit und stellte aber parallel schon mal einen Rentenantrag.
Den hätte ich aber nicht stellen brauchen, denn es wurde später der erneute Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt.

Du bist zwar nicht vermittelbar (bzw. das muss ja erst noch der medizinische Dienst feststellen), aber ich würde vorsichtshalber doch einen Urlaub, auch wenn er in Deutschland ist, der AA melden.
Denn zumindest musst Du dem AA für eine evt. Begutachtung oder auch für sonstiges ja zur Verfügung stehen!

Wenn man Krankengeld bezieht, muss man ja auch dem Geldgeber (in dem Fall der Krankenkasse) einen Urlaub mitteilen bzw. sich diesen genehmigen lassen.

Ich nehme mal an, dass Du den Anspruch nach ALG 1 gem. der Nahtlosigkeitsregelung nicht verlierst, wenn Du eine stationäre Behandlung im Krankenkasse machen müsstest. Die Behandlung wird ja von der Krankenkasse getragen und der §125 sagt ja aus, dass Du ALG 1 erhälst, obwohl oder weil Du arbeitsunfähig bist.Das ist aber nur eine Mutmaßung von mir, definitiv weiß ich es nicht!

Ob es Fallstricke bez. des ALG 1 gibt, kann ich Dir nicht sagen. Den Bescheid hast Du ja schon mal und jetzt solltest Du erst mal abwarten, was der medizinische Dienst sagt.

Darf ich Dich fragen, warum Dein AG den Antrag auf Wiedereingliederung abgelehnt hat?

Alles andere kann ich Dir leider nicht definitiv beantworten, auch die Antworten, die ich Dir gegeben habe, beziehen sich lediglich auf meine persönlichen Erfahrungen. Definitiv fachliche Antworten können Dir aber Mag und Albacarrin geben!

07.07.2010 03:27 • #3


J
Liebe Heike und liebe Sonnenblume,

vielen lieben Dank für eure Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen. Ich werde nun auf jeden Fall von mir aus keinen Rentenantrag stellen, sondern warten, bis ich dazu aufgefordert werde. Ich war mir da nicht so sicher bezüglich eventueller Mitwirkungspflichten.

Wahrscheinlich werde ich noch einmal stationär in der Klinik aufgenommen und genau deshalb möchte ich mich im Vorfeld informieren, ob es Konsequenzen haben kann. Sonnenblume, ich hoffe einfach, dass es so ist, wie du sagst...die medizinische Behandlung wird auf alle Fälle von der Kasse getragen, aber es geht hier mehr um meinen Lebensunterhalt und die versicherungstechnischen Fragen...und an der Stelle bin ich mir einfach nicht sicher und habe bisher auch keinerlei Infos gefunden.

Soweit ich weiß, kann es passieren, dass man seinen Anspruch auf ALG 1 verliert, wenn man krank geschrieben ist, denn nach 6 Wochen wird man automatisch aus dem Bezug gestrichen und an die Krankenkasse verwiesen. Dieser Nahtlosigkeitsparagraf ist sehr schwammig formuliert und widersprüchlich, da ich ja krank bin und mich trotzdem arbeitssuchend (obwohl Arbeitsunfähigkeit) und arbeitslos (obwohl Arbeitsvertrag besteht) meldem muss. Deshalb soll man den Krankenschein auch nicht abgeben, weil man theoretisch der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen muss. Im Fall eines Klinikaufenthaltes wäre ich einerseits verpflichtet, der Agentur für Arbeit mitzuteilen, dass ich stationär behandelt werde, andererseits könnte es zur Aufhebung des Bescheides (theoretische Verfügbarkeit ist nicht gegeben) führen.

Mag und Albaccarin, habt ihr eventuell eine Idee oder vielleicht sogar konkrete Erfahrungen, die ihr mir mitteilen könntet? Ich wäre euch sehr dankbar.

Eigentlich ist es unverständlich, warum mein Arbeitgeber die Wiedereingliederung abgelehnt hat, denn er ist gesetzlich (Eingliederungsmanagment) dazu verpflichtet. Ich glaube er will das alles aussitzen und hofft darauf, dass ich irgendwann kündige. Ich bin als Sozialarbeiterin in einem Wohlfahrtsverband angestellt und meinem Arbeitgeber einfach zu teuer (es fand eine Öffnung für andere Berufsgruppen statt), deshalb möchte er mich loswerden. Mein direkter Chef und der Betriebsrat stärken mir den Rücken und ich werde erstmal alles so weiter laufen lassen und mir eine Schwerbehinderung (oder zumindest Gleichstellung) beantragen, um die notwendige Unterstützung zu erhalten. Da es sicher nicht einfach wird, hab ich mich vorsorglich beim VdK um eine Mitgliedschaft bemüht, denn ich gehe davon aus, dass es zu Problemen kommen kann...und ohne Wiedereingliederung werde ich den Weg zurück ins Berufsleben nicht schaffen.

Viele liebe Grüße und euch allen ein schönes und sonniges Wochenende, Juni

09.07.2010 10:22 • #4


Albarracin
Experte

09.07.2010 13:50 • #5


J
Hallo Albarracin,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Ich dachte immer, dass ich ALG 1 aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung bekomme, aber anscheinend ja nun doch nicht. Aber welcher Paragraf greift denn dann bei mir, denn ich stehe der Vermittlung nicht wirklich zur Verfügung, sondern nur theoretisch und meine Arbeitststelle ist auch noch existent- es ist doch in dem Fall auch fingiert? Egal, Hauptsache ich bin erstmal abgesichert, da ich momentan keinen Anspruch auf Grundsicherung hätte (zumindest nicht nach heutigem Stand ).

Auf den Rehabericht warte ich zwar schon länger als einen Monat, hoffe aber, dass dieser bald vorliegt und meine Frage, ob die nachträgliche Umwandlung des Rehaantrages in einen Rentenantrag erfolgt oder irgendeine andere Empfehlung daraus hervorgeht, beantwortet wird. Den Antrag auf Schwerbehinderung werde ich selbstverständlich unverzüglich stellen.

Bis dahin halte ich die Beine still und harre der Dinge, die da kommen. Über die weitere Entwicklung des Falles werde ich euch auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße von Juni

09.07.2010 14:12 • #6


J
Hallo ihr Lieben,

inzwischen habe ich den Reha-Bericht erhalten, leider steht nicht viel Aussagekräftiges drin, außer dass mir eine 6- monatige Wiedereingliederung empfohlen wird, um mich ganz langsam psychisch zu stabilisieren, um den Anforderungen des Arbeitsalltags wieder gerecht zu werden. Die hat aber mein Arbeitsgeber abglehnt und von der alternativ empfohlenen befristeten Berentung steht leider im Bericht nichts drin.

Nun habe ich eine Einladung von der Agentur für Arbeit erhalten, die mich zu einer ärztlichen Untersuchung einladen, um meine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung zu überprüfen. Der Agentur für Arbeit ist bekannt, dass ich noch einen Arbeitsvertrag habe...einen Antrag auf Rente bzw. Erwerbsminderung habe ich (noch) nicht gestellt. Wie soll ich mich am besten verhalten, um meinen Anspruch auf ALG 1 nicht zu verlieren?

Vielen Dank für eure Infos und ganz liebe Grüße, Juni

23.07.2010 11:49 • #7


M
Hallo Juni,

um deinen Anspruch auf ALG 1 nicht zu verlieren, wäre es doch sinnvoll, einen Rentenantrag zu stellen und die Untersuchung beim AA müßte dann doch auch ergeben, dass du nicht arbeitsfähig bist.

23.07.2010 18:37 • #8


A


Hallo Juni,

x 4#9


J
Danke liebe Mag...ja, das werde ich wohl auch so machen....

25.07.2010 19:16 • #9

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