Aufstockung Übergangsgeld mit Hartz 4 - geht das?

Daniil
Hallo,

ich hoffe hier kann mir einer weiterhelfen.
Ich nehme seit einigen Tagen an einer medizinisch-beruflichen Reha-Maßnahme teil. Einen Antrag auf Übergangsgeld werde ich noch in dieser Woche an die Rentenversicherung abschicken. Jetzt habe ich herausgefunden, dass das Übergangsgeld für Alleinstehende 68% vom letzten Nettogehalt betragen soll. Nach dem, was ich davor in meiner Lehre verdient habe (das Ausbildungsverhältnis ruht während der Maßnahme), würde mein Übergangsgeld sehr wahrscheinlich um die 550 Euro monatlich betragen.

Das deckt so gerade noch meine monatlichen Fixkosten, also für Miete, Heizung, Lebensmittel, GEZ-Gebühren usw, dann hab ich aber gar kein Geld mehr übrig für andere möglichen Dinge, also so freizeitmäßig. Jetzt ist die Frage, ob das Jobcenter mir bei 550 Euro Übergangsgeld eine Aufstockung mit Hartz 4 bewilligen würde. Leider habe ich davon nicht so viel Ahnung, da ich bisher nie Arbeitslosengeld beziehen musste. Ich habe mal meine Mietkosten und unter Einkommen die Höhe des Übergangsgeldes in einem Hartz-4-Rechner eingegeben, und es kam heraus, dass mir eine Leistung von so 330 Euro zur Verfügung stehen sollte.

Bedeutet das denn tatsächlich, dass ich zu den 550 Euro von der Rentenversicherung noch die 330 Euro vom Jobcenter überwiesen bekomme, also dann insgesamt fast 900 Euro im Monat hätte? Oder gibt es da so eine Regelung, was Freibeträge betrifft (falls Übergangsgeld überhaupt als Einkommen zählt)? Ich habe darüber natürlich etwas im Netz gelesen, aber manche Dinge verstehe nicht so ganz, und ich hoffe hier kann mir das jemand mit einfachen Worten erklären. Und es wäre für mich echt ärgerlich, wenn ich über das ganze Jahr, wo ich an der Maßnahme teilnehme, kaum Geld im Monat übrig hätte (ich wäre schon bei 100 Euro zufrieden).

Gruß Daniil

06.02.2019 18:06 • #1


L
Hi Daniil,

am besten machst du mal einen Termin beim Jobcenter aus. Da du dich in einer Ausbildung befindest, die zwar ruht, aber dennoch bestehen bleibt, kann es sein, dass du keinen Anspruch auf Hartz 4 hast. Aber ich kenne mich mit den aktuellen Regelungen nicht aus, also am besten mal direkt mit jemandem vom Jobcenter sprechen.

Es gäbe noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen, falls Hartz 4 nicht gewährt wird. Das geht auch während der Ausbildung. Voraussetzung ist, dass du alle Kosten des Lebensunterhalts selbst decken kannst. Das Wohngeld ist da nur ein Zuschuss, damit man nicht so knapp bei Kasse ist. So wie du deine Finanzen beschreibst, wäre das ja bei dir der Fall. Aber auch hier: besser mit jemandem vom Wohngeldamt sprechen oder einfach mal beantragen, falls du kein Sozialgeld bekommen solltest.

LG und alles Gute
Luna

06.02.2019 18:35 • #2

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