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Zitat von Dys: Allerdings steht da nicht, dass ein tatsächlicher Zwang ausgeübt werden darf. Da stünde sicher ein entsprechendes Gesetzt dagegen, beispielsweise bei Nötigung oder sogar, wenn Gewalt ins Spiel käme.
Zitat:
"in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise" Gesetze lesen und interpretieren ist nicht immer leicht, in dem Fall schon. Natürlich kann man ewig streiten was
in den Kräften des Kindes bedeutet, aber Müll rausbringen, Zimmer aufräumen, Tisch decken und abdecken etc. sind im Normalfall solche zumutbaren Aufgaben.
Ansonsten gilt in unserem Land immer: Grundrechte vor anderen Rechten, daher ist Zwang und Gewalt entsprechend logischerweise nicht anwendbar. Wobei ich da eher deinen hoffentlich gesunden Menschenverstand voraussetzen würde, ich weiß nicht was du sonst mit so einer Aussage bezweckst.
Zitat von Dys: Nur ginge das wohl nur im Zivilrecht. Ich bezweifle, dass es von öffentlichem Interesse ist, dass ein Kind den Müll raus bringt.
Das ist - wie der Quelle zu entnehmen - eine Vorschrift aus dem BGB = Bürgerliches Gesetzbuch. Das
ist Zivilrecht und hat nichts mit dem Öffentlichen Recht zu tun.
So, jetzt bin ich aber raus aus dem OT, das wirkt gerade wie eine unnötige Diskussion nur um des Diskutierens Willen.