Axel_bln
- 6
- 1
- 4
frohe Weihnachten zunächst mal Folgende Frage:
Ich bin seit November in Reha wegen einer Abhängigkeitserkrankung sowie einer Angststörung.
Von der DRV habe ich eine Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 9 Abs. 2 Buchst. a) Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten, in der für den AG bescheinigt wird, dass eine Reha für 12 Wochen bewilligt worden ist, dieses Schreiben habe ich umgehend an den AG weitergeleitet.
In diesem Schreiben ist allerdings nur der Zeitraum von 12 Wochen aufgeführt, nicht jedoch der Termin des Rehabeginns. Hierzu steht in dem Schreiben Ihr Arbeitnehmer ist unterrichtet, dass er Ihnen den Beginn sowie eine Veränderung der Dauer der Leistung mitzuteilen hat. - dem bin ich ebenfalls nachgekommen und habe den AG entsprechend über das Beginndatum informiert.
Nun verlangt der AG jedoch explizit das Einladungsschreiben der Reha-Klinik, dieses möchte ich jedoch nicht zur Verfügung stellen, da aus diesem die Diagnose hervorgeht (selbst aus dem Namen der Klinik liesse sich durch Googeln die Diagnose ableiten).
Ich habe die DRV bereits zweimal gebeten (Mail und telef.), mir das Beginndatum in neutraler Form zu bescheinigen, was jedoch nicht erfolgt, stattdessen habe ich lediglich erneut die o.g. Bestätigung ohne Datum erhalten.
Ich kann das Anliegen des AG, das Beginndatum der Reha offiziell bestätigt zu bekommen, einerseits schon verstehen, andererseits bin ich der Meinung, dass ich nicht verpflichtet bin, Diagnosen preiszugeben. In den BEM-Gesprächen habe ich entsprechende Nachfragen bereits nicht beantwortet.
Das Ganze steuert nun nach einigem Hin und Her mit dem AG auf eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens zu. Ich habe Kündigungsschutz (langjährig beschäftigt, 10 MA).
Kann mir jemand hierzu einen Rat geben?
Danke, Axel