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Wie Beginndatum der Reha belegen ohne Diagnose?

A
Hallo zusammen,

frohe Weihnachten zunächst mal Folgende Frage:

Ich bin seit November in Reha wegen einer Abhängigkeitserkrankung sowie einer Angststörung.

Von der DRV habe ich eine Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 9 Abs. 2 Buchst. a) Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten, in der für den AG bescheinigt wird, dass eine Reha für 12 Wochen bewilligt worden ist, dieses Schreiben habe ich umgehend an den AG weitergeleitet.

In diesem Schreiben ist allerdings nur der Zeitraum von 12 Wochen aufgeführt, nicht jedoch der Termin des Rehabeginns. Hierzu steht in dem Schreiben Ihr Arbeitnehmer ist unterrichtet, dass er Ihnen den Beginn sowie eine Veränderung der Dauer der Leistung mitzuteilen hat. - dem bin ich ebenfalls nachgekommen und habe den AG entsprechend über das Beginndatum informiert.

Nun verlangt der AG jedoch explizit das Einladungsschreiben der Reha-Klinik, dieses möchte ich jedoch nicht zur Verfügung stellen, da aus diesem die Diagnose hervorgeht (selbst aus dem Namen der Klinik liesse sich durch Googeln die Diagnose ableiten).

Ich habe die DRV bereits zweimal gebeten (Mail und telef.), mir das Beginndatum in neutraler Form zu bescheinigen, was jedoch nicht erfolgt, stattdessen habe ich lediglich erneut die o.g. Bestätigung ohne Datum erhalten.

Ich kann das Anliegen des AG, das Beginndatum der Reha offiziell bestätigt zu bekommen, einerseits schon verstehen, andererseits bin ich der Meinung, dass ich nicht verpflichtet bin, Diagnosen preiszugeben. In den BEM-Gesprächen habe ich entsprechende Nachfragen bereits nicht beantwortet.

Das Ganze steuert nun nach einigem Hin und Her mit dem AG auf eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens zu. Ich habe Kündigungsschutz (langjährig beschäftigt, 10 MA).

Kann mir jemand hierzu einen Rat geben?

Danke, Axel

25.12.2023 13:42 • #1


Dys
Die Reha Klinik sollte in der Lage sein (spätestens bei Antritt) Dir eine Bescheinigung für den AG über den Aufenthalt zu geben, in der keine Diagnosen stehen. Das Einladungsschreiben ist ohnehin nicht relevant für den AG, da sich zum Beispiel ja der Beginn verschieben könnte. Es reicht also zunächst, dem AG mitzuteilen, das die Reha zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt. Auch eine etwaige Verlängerung oder Verkürzung ist ja nicht absehbar.

25.12.2023 14:18 • x 2 #2


A


Hallo Axel_bln,

Wie Beginndatum der Reha belegen ohne Diagnose?

x 3#3


R
Der AG hat m.M. kein Recht die Diagnose bzw. die jeweilige Klinik abzufragen. Teile den erwähnten Aufnahmentermin mit und du bist deinen AN Pflichten nachgekommen. Im Extremfall könnte ja auch dein bisheriger Arzt das Terminschreiben in Augenschein nehmen und den Rehabeginn zum Tag X bescheinigen oder du scannst das Schreiben ein, schwärzst alles relevante raus und schickst dem AG davon die Kopie.

25.12.2023 14:54 • x 1 #3


Albarracin
Experte

28.12.2023 10:13 • x 1 #4


A
Danke Euch vielmals. Ich werde es dann so machen wie Albarracin sagt und die Mitteilung der Reha-Klinik beim AG vorlegen, um keine Kündigung zu riskieren, auch wenn dadurch indirekt eine Preisgabe der Diagnose erfolgt.

29.12.2023 19:15 • #5


Dys
@Axel_bln Trotzdem würde ich die Bescheinigung der Reha Klinik, denn die ist letztlich die Bestätigung dass Du auch die Reha auch tatsächlich angetreten hast und nicht sonstwo Urlaub machst, an den AG weiterleiten. Da in dieser üblicherweise keine Diagnosen stehen, sondern nur der Beginn und das voraussichtliche Ende (sofern es zu keiner Verlängerung oder Verkürzung bzw. einen Abbruch kommt), brauchst Du die auch nicht schwärzen.

29.12.2023 21:10 • #6


A
Zitat von Dys:
Da in dieser üblicherweise keine Diagnosen stehen, sondern nur der Beginn und das voraussichtliche Ende (sofern es zu keiner Verlängerung oder Verkürzung bzw. einen Abbruch kommt), brauchst Du die auch nicht schwärzen.

Hi, es ist halt so, dass es sich um eine Reha-Klinik handelt, die nur eine Diagnose behandelt, was sich anhand des Namens auch leicht ergoogeln lässt - die Diagnose wird somit also zumindest indirekt mitgeteilt, wenn man den Namen nicht schwärzen darf. Ich habe das Schreiben jetzt bereits an den AG gemailt, um die Sache für mich zu beenden.

Es wäre günstiger, wenn die DRV nach tatsächlichem Antritt der Reha einfach eine weitere Bescheinigung mit Beginndatum ausstellen würde. Das würde ja reichen (und wird mitunter auch gemacht, offenbar je nach Gutdünken des Sachbearbeiters), meine entsprechenden Nachfragen bei der DRV waren jedoch erfolglos.

29.12.2023 21:25 • #7


Dys
@Axel_bln ob sich der AG die Mühe macht, die Klinik zu googeln, kann ich nicht beurteilen. Aber nochmal, das eigentliche Äquivalent zur Arbeitsunfähigkeit des Arztes ist die Bescheinigung der Klinik, die Du bei Antritt der Reha bekommst und eben nicht die Einladung. Denn es könnte ja sein, das Du die Reha nicht antrittst, aus welchem Grund auch immer. Die Einladung gibt nur an, ab wann Du eben nicht mehr zur Arbeit kommst und dient dann natürlich der Information, was aber ebenso einfach mündlich mitgeteilt werden kann. Ob der Arbeitgeber das aber in irgendeiner Weise schriftlich will, bleibt natürlich Ihm überlassen. Die reine Einladung ist aber keine Aufenthaltsbestätigung oder Nachweis, dass die Reha auch angetreten wurde. Nur dies wollte ich mal anmerken.

29.12.2023 22:00 • #8


A
Zitat von Dys:
Ob der Arbeitgeber das aber in irgendeiner Weise schriftlich will, bleibt natürlich Ihm überlassen. Die reine Einladung ist aber keine Aufenthaltsbestätigung oder Nachweis, dass die Reha auch angetreten wurde. Nur dies wollte ich mal anmerken.

Verstehe schon. Tatsächlich verlangt der AG in meinem Fall ausdrücklich und wiederholt das Einladungsschreiben, und das habe ich ihm jetzt geschickt. Weitere Bestätigungen würde ich dann bei Rückfragen nachreichen.
Ich habe online bei meiner Krankenkasse gesehen, dass die Klinik mich für den Tag der Aufnahme auch krank gemeldet hat. Das müsste für den AG theoretisch ja auch abrufbar sein (eAU). Danke nochmal, Axel

29.12.2023 22:20 • #9


A


Hallo Axel_bln,

x 4#10


Albarracin
Experte

30.12.2023 18:27 • x 1 #10

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