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Volle EM Rente bewilligt Steuernachzahlung?

C
Erstmal ein freundliches Hallo an alle. Bin ganz neu hier.
Ich habe 2018 einen Antrag auf EM Rente gestellt wegen meine schwerbehinderung.
Dieser Antrag wurde 2019 bewilligt und erstmalig zum 1.5.2019 ausgezahlt. Dabei war Aich sie Nachzahlung in Höhe von 4960 Euro. Jetzt meinte eine Bekannte ich müsste mich auf eine hohe Nachzahlung bei der Einkommssteuer einstellen da die Rente besteuert wird. Ist das richtig? Kenne mich damit garnicht aus. Mein Mann hat das immer gemacht mit den Steuern da er noch arbeitet. Leider kann er auch nicht viel dazu sagen, da wir die Konstellation so noch nicht hatten.
Bin grade etwas verzweifelt.

15.10.2019 01:06 • x 1 #1


sundancere20j
Guten Morgen,

ich denke, dass das Thema im nachfolgenden Link gut erläutert ist. (Hoffe das das hier erlaubt ist!?)

https://rentenbescheid24.de/besteuerung.ngsrenten/

Beispiel:

Rentenbewilligung 2019 und Auszahlung 2019
Bruttorente 10.000,00 EUR
Freibetrag 22 % oder eben 2.200,00 EUR - reduziert sich von Jahr zu Jahr um 2 %.
zu versteuern wären demnach 7.800,00 EUR


Liegen also keine weiteren Einkünfte vor und Du wärest Single, wären keine Steuern fällig.

Da Du verheiratet bist und Ihr wahrscheinlich steuerlich gemeinsam veranlagt seid, richtet sich das eben auch nach den Einkünften Deines Mannes und damit eben nach dem Maßstab, wie weit ihr gemeinsam über den Freibetrag rauskommt. Der Freibetrag im Rahmen des Ehegattensplittings beträgt 18.336,00 EUR.

Wurde die Rente rückwirkend für 2018 bewilligt müsste im Zweifel der Steuerbescheid von 2018 noch einmal korrigiert werden und der Freibetrag für die EM-Rente richtet sich in dem Fall nach dem für das Jahr 2018 geltenden Maßstab (24 %).

Es kommt hier also nicht auf die Höhe einer Einmalzahlung (Nachzahlung) an, sondern viel mehr auf die Jahreswerte.

Im Zweifel sprich doch in Deinem Fall einfach beim Bürgerservice eures Wohnsitzfinanzamtes vor und lass Dir das noch einmal genau erläutern, an Hand von konkreten Zahlen. Damit weißt Du dann zumindest schon einmal genauer, was in Zukunft auf euch zukommt. Finde ich persönlich besser, als die Aussage Deiner Bekannten, die die Lage wohl auch nur zur Hälfte richtig verstanden hat.

Im Übrigen stellt dieser Beitrag auch keine konkrete Beratung dar, sondern soll nur erste Anhaltspunkte liefern. Also: Ohne Gewähr!

Viele Grüße
sundancere20j

15.10.2019 08:06 • x 2 #2


A


Hallo Cilia,

Volle EM Rente bewilligt Steuernachzahlung?

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C
Danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich hab das mal zusammen gerechnet. Vom 1.6.2018- 31.12.2018 komme ich auf 3668 Euro. Habe ich das richtig verstanden das die Summe für 2018 zur Berechnung genommen wird? Du schreibst ja das der Steierbescheid eventuell geändert werden muss. Im laufenden Jahr 2019 kommen ich auf eine Brutto Rente von 6372 Euro. Mein Mann Mann hat ein Jahres brutto Gehalt von 26500 Euro. Und das wird dann alles zusammen gerechnet stimmt das soweit?

15.10.2019 13:26 • #3


sundancere20j
Hallo,

also ich nehme mal Bezug auf den Inhalt aus dem von mir eingefügten Links.

Hier steht, dass bei einer rückwirkenden Bewilligung der Steuerbescheid geändert werden muss.

Insoweit müsste dann auch der für 2018 geltende Freibetrag für die Dauer des Rentenbezugs in Höhe von 24 Prozent zu Grunde gelegt werden.

Steuern werden bei einer gemeinsamen Veranlagung fällig, da ihr zusammen über den Freibetrag von 18.336,00 EUR kommt.

Wie schon geschrieben würde ich Dir empfehlen beim Finanzamt vorzusprechen. Einmal wegen der Änderung des Bescheids von 2018, da Du ja erst in diesem Jahr die Rente nachgezahlt bekommen hast und dann in Bezug auf künftige Belastungen.

Kostenpflichtige Alternative wäre der Steuerberater, oder günstiger der Lohnsteuerhilfeverein.

Viele Grüße
sundancere20j

15.10.2019 19:45 • #4


C
Ok danke werde ich machen.

15.10.2019 19:52 • #5

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