Zitat von Eisbärchen:Hallo ihr beiden,
25 Sitzungen Kurzzeit hatte ich ja dann, dann nochmal 30 = 55 h . Oder werden dann nochmal 25 Std genehmigt, damit dann 80h herauskommen? Sorry, verwirrt mich grad ein bisserl.
Sorry, ich hatte oben einen Teil vergessen - also bin ich die verwirrte

Nach den 25 Kurzzeit werden noch mal 25 auf Langzeit genehmigt. Danach eventuell noch einmal 30 und in Ausnahmefällen anschließend noch einmal 20. Ich hoffe jetzt ist es klarer
Zitat:Meine Therapeutin würde eine Fortführung befürworten. Sie muss ein Gutachten schreiben, will aber, dass ich über erreichte Erfolge bzw. künftige Ziele schreibe. Vielleicht braucht das die Krankenkasse gar nicht, sondern ist für sie als Grundlage für das Gutachten? Kommt mir fast so vor, nachdem ich noch nichts im Netz gefunden habe.
Ich könnte mir auch eher vorstellen, dass deine Therapeutin das für das Gutachten haben möchte. In diesem muss neben den zu behandelnden Problemen wohl auch dargelegt werden, wie die Zielsetzung der Therapie ist, wie sich der Patient zeigt, wie er mitarbeitet etc. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass dein Schreiben mit an den Gutachter geht.
Und versuch am Besten, dir nicht zu viele Gedanken wegen der Verlängerung zu machen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Therapeuten wissen, wie sie ihre Anträge zu begründen haben. Und eine Sachbearbeiterin meiner Kasse hat mir mal erzählt, dass sie es quasi noch nie erlebt hätte, die einer der ersten Anträge (also auf 25 und 50) abgelehnt worden sei.
Liebe Grüße

Sarah