Persönlich vor Gericht erscheinen oder reicht Anwalt aus?

C
Erstaunlich schnell habe ich den Termin erhalten...
Am 4.06.09 habe ich nun den Termin mit meiner Ex-Chefin vor dem Arbeitsgericht...
Meine Frage:
Da mich ja eine Anwältin vertritt,muß ich dann trotzdem persönlich erscheinen oder reicht es,wenn meine Anwältin meine Interessen vertritt?!
Ehrlich gesagt fange ich ja auch am 1.06.meinen neuen Job an und möchte ungern gleich wieder fragen müssen,ob ich am 4.06.frei nehmen kann und desweiteren habe ich auch wenig Lust,meiner Ex-Chefin persönlich zu begegnen...mir geht es gerade ziemlich gut,freue mich auf die neue Arbeit und habe auch für mich mit der alten Arbeitsstelle abgeschlossen und verschwende da kaum noch Gedanken daran...


lg Sylvana

22.05.2009 19:16 • #1


Steffi
Hast Du denn eine Ladung bekommen ?
Wenn ja, dann ist Dein Erscheinen angeordnet. Wenn nicht, dann brauchst Du nicht hinzugehen.
Üblicherweise ist es allerdings so, dass in einem Gütetermin (erster Termin) das Erscheinen beider angeordnet wird, um eine Einigung herbeizuführen.
Im äußersten Fall kannst du durch Deine Anwältin beantragen lassen, Dich vom persönlichen Erscheinen befreien zu lassen. Das sollte dann allerdings begründet werden.

22.05.2009 19:28 • #2


A


Hallo cassys37,

Persönlich vor Gericht erscheinen oder reicht Anwalt aus?

x 3#3


I
Bei mir war es damals so , daß ich nicht hätte erscheinen müssen, mir aber gesagt wurde, es sei besser.
Allerdings hatte ich auch keinen richtigen Anwalt , sondern nur eine Dame von der Gewerkschaft,
bei der ich nicht den Eindruck hatte,
daß sie auf meiner Seite war oder sich überhaupt auskannte
und die sich dann mit dem gegenerischen Anwalt anlegte ,
weil sie sich persönlich angegriffen fühlte.

22.05.2009 19:40 • #3


C
Danke Steffi für die Antwort...

Ja,ich habe eine Ladung bekommen...es ist dieser 1.Termin zur Gütevereinbarung.Ich denke aber,daß wir uns nicht einigen werden...Sie hat mich ja zum 22.04.fristlos gekündigt.Ich möchte aber eine fristgerechte Kündigung zum 15. oder 31.05.09 erwirken,ich habe noch 10 Tage Resturlaub und möchte das Arbeitszeugnis erhalten...darauf möchte ich ehrlich nicht verzichten...
Zitat von Steffi:
Im äußersten Fall kannst du durch Deine Anwältin beantragen lassen, Dich vom persönlichen Erscheinen befreien zu lassen. Das sollte dann allerdings begründet werden.

Was wären das für Gründe? Würde da ein Attest meiner Psychotherapeutin reichen?

lg Sylvana

22.05.2009 19:51 • #4


C
Zitat von Imogdi:
Bei mir war es damals so , daß ich nicht hätte erscheinen müssen, mir aber gesagt wurde, es sei besser.


...und wie war es?
Würde mich freuen,wenn Du mal schreibst,wie es ausgegangen ist!?

lg Sylvana

22.05.2009 20:00 • #5


I
Es ging um ein Arbeitszeugnis von einem Arbeitsplatz ,
an dem ich von der narzisstischen Chefin so lange gepiesackt worden war,
bis ich einen Auflsöungsvetrag vorschlug ,
in dem sie mir garantieren musste,
mit ein gutes Zeugnis auszustellen.
Denn mir war klar, daß sie versuchen würde, mir auf diesem Wege noch eines reinzuwürgen.
Und so kam es dann auch.
Es war ungeheur aufregend und belastend , zu der Verhandlung zu gehen,
weil ich ja annahm, ihr dort zu begegenen.
Aber sie hat sich nicht getraut, ich schon
Wie gesagt hatte ich eine unwissende Beratung,
die auch schon die Klage falsch formuliert hatte und der Vorsitzende hat das sehr moniert.
Letzendlich wurde dann eine Güte-Verhandlung anberaumt und dabei eine Einigung gefunden ,
d. h. , mein Arbeitzeugnis wurde vorzeigbar umgeschrieben.
War ein zähes Ringen und Feilschen.
Was mir gut getan hat , war die Bemerkung des Vorstitzenden,
daß das Verhalten meiner Ex-chefin nah am Betrug gewesen sei.
Ich denke, wichtig war, daß ich mich mal zur Wehr gesetzt
und mich auch der angstmachenden Situation gestellt habe.

22.05.2009 20:09 • #6


C
Zitat von Imogdi:
Ich denke, wichtig war, daß ich mich mal zur Wehr gesetzt
und mich auch der angstmachenden Situation gestellt habe.


Das hast Du super geschrieben...
Ich habe auch gerade mit meinem Partner diskutiert,er ist der Meinung,ich solle unbedingt hingehen...Seine Worte Du hast jetzt 95 % geschafft,da willst Du vor den letzten 5 % kneifen?
Auch ich habe mich endlich mal gewehrt und ich denke,ich werde hingehen und es zu Ende bringen...Danke für Deine Worte...


lg Sylvana

22.05.2009 20:17 • #7


Steffi
Hallo Sylvana,

okay, das wäre dann geklärt.
Du bist geladen, also musst Du erscheinen.

Du kannst Dir ganz sicher sein, dass es Deiner Chefin nicht anders geht, als Dir. Keiner trifft sich gerne vor Gericht wieder. Es ist immer ein gewisses Unbehagen dar, sich unter diesen Umständen wiederzusehen.

Andererseits hast Du Deine Anwältin an Deiner Seite. Sie wird die Arbeit für Dich machen. Eine Einigung in diesem ersten Termin wäre schon deshalb wichtig, weil ansonsten das Verfahren u.U. fortgesetzt wird und dann Kammertermin anberaumt wird. Der findet in aller Regel nicht so schnell statt. Du könntest also das Verfahren am 04.06. praktisch abschließen. Eine Einigung ist nur möglich, wenn beide dem Vergleich zustimmen.

Im übrigen kann es ja auch sein, dass Deine Chefin nicht erscheint. In dem Fall hättest Du die besseren Karten.

Vom persönlichen Erscheinen befreien lassen kannst Du Dich bei Vorliegen wichtiger Gründe, also beispielsweise akuter Krankheit, Urlaubsabwesenheit etc. Sollte Deine Anwältin das beantragen, kann es auch passieren, dass der Termin verlegt wird auf einen Zeitpunkt, an dem Du nicht verhindert bist.

Also fasse Mut und gehe hin.

23.05.2009 11:12 • #8


C
Ja Steffi,das tue ich...ich fasse den Mut und bringe es zu Ende...
Ich habe 1 Nacht darüber geschlafen und will nicht feige sein...ich will endlich mal selbstbewußt auftreten.Sie soll sehen,daß es mir gut geht !
Danke für Deine Info...
Wer weiß,vielleicht kann man sich ja einigen...

liebe Grüße Sylvana

23.05.2009 19:55 • #9


E
Hallo Sylvana!

Drück dir auch die Daumen!!!

Warum ist das Zeugnis von deiner Exchefin so wichtig für dich?

Ich denke, deine Exchefin wird dir nie ein gutes Zeugnis ausstellen. Und wenn ja, ärgerst du dich über den nächsten Schlag von ihr.

Alles Gute wünscht Eini

23.05.2009 23:36 • #10


I
Hallo , Eini

ein gutes Arbeistzeugnis ist wichtig, wenn man berufstätig ist.
Das legt man nämlich zu seinen Bewerbungen ,
wenn man Arbeit sucht oder eine Weiterbildung machen will.
Und ein schlechtes darf der Arbeitgeber gar nicht ausstellen .
Vor Gericht entscheidet der/die Vorsitzende , keine Ex-Chefin mehr.

Dies nur zur Info , auch, wenn es nicht mein thread ist hier.

Imogdi

24.05.2009 08:02 • #11


E
Hallo Imogdi!

Wann ist ein Arbeitszeugnis schlecht bzw. gut??? Da befassen sich Anwälte und Gerichte mit, weil es so verklausuliert geschrieben sein kann, dass du es für gut hältst, aber in Wirklichkeit ist es das vielleicht gar nicht.

Ich finde ein Arbeitszeugnis in gewissen Berufskreisen auch wichtig; es kommt auf die Position an und in welchen Bereichen ich mich bewerben möchte.

Wenn ich so einen Streß mit meinem AG habe und als Friseurin arbeiten würde, würde ich keinen Wert auf ein Zeugnis legen. Ich kenne genug Leute, die seelig waren, überhaupt ihr zustehendes Gehalt über den Klageweg zu erhalten.

Gruß
Eini

24.05.2009 21:23 • #12


C
Liebe Eini,

für mich wäre das Arbeitszeugnis schon sehr wichtig...da ich ja 22 Jahre als Friseurin tätig bin bräuchte ich unter bestimmten Vorraussetzungen keinen Meisterbrief mehr,um mich selbständig zu machen.Die Vorraussetzungen sind,mindestens 4 Jahre Salonführung,eigenverantwortlich gearbeitet,Kassenerfahrung plus Buchführung,Warebestellungen ect.,da es so der Fall war,brauche ich dieses Arbeitszeugnis so geschrieben von meiner Ex-Chefin...und dann könnte ich mich mit einem eigenen Salon selbständig machen.
Ob ich das evtl.mal vorhabe,sei dahingestellt...


lg Sylvana

24.05.2009 21:45 • #13


C
So Ihr Lieben...Um 10.15 Uhr ist es soweit.Der 1.Termin vor dem Arbeitsgericht...

11.06.2009 08:00 • #14


I
Ich wünsch dir Kraft und eine Portion Gelassenheit
und bin gespannt, wie es war.

Imogdi

11.06.2009 09:17 • #15


C
........ Ich bin völlig happy,gelöst,optimistisch und stark,wow,das hätte ich nie geglaubt...

Meine Ex-Chefin und ich waren jeweils mit den Anwälten anwesend,die Anwältin meiner Chefin war sehr bissig und zu keiner Einigung bereit.
Ich wollte die fristlose in eine fristgerechte Kündigung umwandeln und meine 10 Tage Urlaub noch bezahlt haben...
Nach längerem Hin-u.Her war auch der Richter schon genervt,weil es ja bloß um 225 Euro ging....und die Gegenseite absolut nicht verhandeln wollte...angeblich wäre ich zu dreist gewesen und so weiter,das Vertrauensverhältnis ist zerstört,blablabla...darum ging es ja gar nicht,da ich ja wieder einen neuen Job habe und überhaupt nicht mehr dort arbeiten will...
Irgendwann meinte mein Anwalt,daß es aus wirtschaftlicher Sicht völlig undiskutabel sei,das Verfahren weiter zu führen...
Meine Chefin stellte mir die Frage,warum ich das gemacht habe? ( Flyer verteilt an meine Kundschaft)...und sie angeblich damit so enttäuscht habe.Ich sah Sie an und sprach ganz ruhig,daß ich 6 Jahre sehr gute Arbeit bei Ihr geleistet habe und Sie nur um eine Kündigung ihrerseits gebeten habe,da Ihr als AG keine Sperrzeiten ect.und Konsequenzen drohen.Ich als AN hätte durch eine Kündigung eine 3monatige Sperrzeit beim AA in Kauf nehmen müssen...
Zum Schluß gab Sie dann nach und meinte dann mit hochrotem Kopf: Naja,nun hat Sylvana Ihren letzten Willen eben bekommen.
Das trieb selbst meinem Anwalt ein Lächeln ins Gesicht...
Erstaunlicherweise war ich während der Verhandlung sehr ruhig und gelassen,keine Anspannung mehr,keine Angst,alles super...


Jetzt freue ich mich riesig...


Sylvana

11.06.2009 21:11 • #16


G
Da sag ich doch mal:

GRATULATION

LG

11.06.2009 21:44 • #17


S
Hallo Sylvana,
da freue ich mich mit ! Das ist ja wirklich toll gelaufen für Dich da heute.

Also wünsche ich Dir nun, daß Du Dich an Deinem neuen Arbeitsplatz weiter gut einarbeitest und Dich da rundherum wohlfühlst.

Liebe Grüsse
von steenie

11.06.2009 22:21 • #18


E
Hallo Sylvana!

Ich freue mich, dass du den Termin wahrgenommen hast und alles so gut für dich gelaufen ist. Toll!!!

Und was ist jetzt mit deinem Zeugnis? Was konntest du da erreichen?

Gruß
Eini

11.06.2009 23:04 • #19


A
Hey, Sylvana - das klingt doch mal toll!

Glückwunsch, dass Du das so gut gepackt hast

Damit, dass Du so ruhig bleibst hat Deine EX-Chefin bestimmt nicht gerechnet

Zitat:
Naja,nun hat Sylvana Ihren letzten Willen eben bekommen.

Hä ??? Du bist doch nicht verstorben

Egal.

Für DEINEN neuen Arbeitsplatz wünsche ich Dir viele nette Kunden, Geduld -
dann kriegst Du das sicher gut hin!

Ich freu mich mit Dir - zeigt es doch, dass sich wehren wichtig ist!

Alles Liebe, Angie

12.06.2009 08:05 • #20


C
Danke Ihr Lieben...

Meine EX-Chefin wurde vom Richter aufgefordert,mir ein Zeugnis auszustellen...welches nicht die Schwierigkeiten der letzten Wochen darlegt,sondern meine Arbeitsweise der vergangenen 6 Jahre...
Ich bin echt erstaunt,daß ich dort so ruhig und gelassen war...wenn ich überlege,daß ich erst gar nicht hinwollte...
Im neuen Salon läuft es jetzt richtig klasse an...
Letzte Woche war ich noch total traurig und down,weil ich so viele Leerzeiten hatte...dabei hat es gerade mal 1 Woche gebraucht und der Plan füllt sich.
Gestern war der Fotograf von der Zeitung dort.Am Sonntag bin ich zusammen mit meiner Kollegin in der Zeitung und werde offiziell als neue Mitarbeiterin im Salon vorgestellt,dazu gibt es gleich noch einen 5 Euro Gutschein...
Ich bin echt total begeistert von meiner neuen Chefin,sie kümmert sich,knüppelt voll mit,bietet Lehrgänge an...selbst das Arbeiten mit Ihr machtig richtig Spaß.Humor ist Ihr kein Fremdwort...
Jetzt bin ich echt froh,diesen Schritt gegangen zu sein...


ganz liebe Grüße von Sylvana

12.06.2009 08:08 • #21


A
Druck Dir das aus, Sylvana und häng es Dir an die Stirn, damit es laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange so bleibt

12.06.2009 08:11 • #22


A


Hallo cassys37,

x 4#23


C
Ja Angie,das sollte ich wirklich tun...

Ich habe mich lange nicht mehr sooooooooo zufrieden gefühlt.
Es ist natürlich ein Unterschied,daß ich jetzt 8 h arbeiten gehe...früher waren es täglich 5 Stunden.Dafür habe ich aber immer Mo/ Di frei...ist auch ne coole Lösung. Ich hoffe auch sehr,daß ich lange so zufrieden und gelassen bleibe...

Danke

Sylvana

12.06.2009 08:40 • #23

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