Krankenkasse sendet Entbindung zur Schweigepflicht

A
Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Ich habe ohne Aufforderung der Krankenkasse eine Reha bei der DRV beantragt die auch für April genehmigt wurde.

Jetzt flattert ein Brief meiner Krankenkasse ins Haus mit der Bitte eine Entbindung von der Schweigepflicht zu unterschreiben, damit der Entlassungsbericht an den MDK und Blatt 1 des Entlassungsberichts an die Krankenkasse gesandt werden kann.

Kann ich das bedenkenlos unterschreiben oder gibt es da irgendwelche Hakenfüße von denen ich nichts ahne?

Wahrscheinlich bin ich schon ein wenig paranoid, weil ich bei allem gleich irgend einen Hinterhalt vermute, aber ich habe ein komisches Gefühl bei diesem Brief.

Viele Grüße
Adde

18.02.2009 22:28 • #1


S
Hallo adde,

diese Erlaubnis mußte ich auch unterschreiben. Ich habe keine Nachteile erfahren und bin der Meinung, dass die Unterlagen für kommende Rehaaufenthalte notwendig sind. Sie gehörten einfach mit in deine Akte. Allerdings würde ich mich erkundigen, ob eine Ablehnung möglich ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten.

M.M. verbirgt sich dahinter nur die Bürokratie.

Serafina

19.02.2009 01:44 • #2


A


Hallo adde,

Krankenkasse sendet Entbindung zur Schweigepflicht

x 3#3


A
Zitat von Serafina:
Allerdings würde ich mich erkundigen, ob eine Ablehnung möglich ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten.

Serafina


eine Ablehnung?
Kann die Krankenkasse die DRV dazu bringen die bereits genehmigte Reha bis zum Beginn im April wieder zurüchzuziehen?

Adde

19.02.2009 11:34 • #3


S
Nein, ich meine deine Ablehnung die Akten einzusehen etc. Ablehnen können die Reha nach Bewilligung nicht mehr.

Serafina

19.02.2009 12:50 • #4


A
Hallo serafina,

ablehnen geht schon, ich brauche ja einfach nur die Einverständniserklärung nicht zu unterschreiben.

Aber was sind die konsequenzen, bzw. was kann passieren wenn ich unterschreibe? Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen damit gemacht.

Leider wurde duch das technische Problem eine Antwort gelöscht in der dem Antworter von Psychiater geraten wurde nicht zu unterscheiben,hat noch jemand diesen Rat bekommen und wenn ja warum?

Viele Grüße adde

21.02.2009 21:40 • #5


Albarracin
Experte

22.02.2009 02:12 • #6


A
Hallo Wolfgang,

vielen Dank, werde es so machen.

Viele Grüße
Adde

22.02.2009 12:23 • #7


B
Hallo Wolfgang,

leider habe ich das gleiche Problem und ich habe Angst vor negativen Konsequenzen, wenn ich das Schreiben einfach links liegen lasse.

Denn folgendes steht noch in dem Schreiben:

Ist aufgrund fehlender Unterlagen eine Prüfung Ihrer Leistungsansprüche nicht möglich, kann die Krankenkasse ohne weitere Ermittlungen Leistungen entziehen oder versagen. Die Abgabe der beigefügten Einwilligungserklärung liegt damit auch in Ihrem eigenen Interesse.

Gruß

Blue Angel

28.02.2009 13:11 • #8


Albarracin
Experte

28.02.2009 14:03 • #9


A


Hallo adde,

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A
Zitat von BlueAngel:
Ist aufgrund fehlender Unterlagen eine Prüfung Ihrer Leistungsansprüche nicht möglich, kann die Krankenkasse ohne weitere Ermittlungen Leistungen entziehen oder versagen. Die Abgabe der beigefügten Einwilligungserklärung liegt damit auch in Ihrem eigenen Interesse.



Hallo BlueAngel

dieser oder ein ähnlicher Satz steht in meinem Schreiben nicht, ist bestimmt wie Wolfgang schon vermutet nicht so ganz rechtens.

Gruß Adde

28.02.2009 16:08 • #10

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