Krankengeld - wann kann der Arbeitgeber einem kündigen

S
Hallo,

ich habe gleich mal 2 Fragen:

Ich wurde dieses Jahr schon 4 Wochen wegen Depressionen krankgeschrieben, dann habe ich 4 Wochen gearbeitet und bin jetzt wieder für 2 Wochen krankgeschrieben....vermutlich aber noch länger. Mich würde interessieren wie lange die Krankenkasse (DAK), wenn ich jetzt noch über 6 Wochen krank wäre, Krankengeld zahlt?

Und:In welchen Zeitraum kann der Arbeitgeber mir kündigen, weil er dann aus Personalmangel meinen Arbeitsplatz besetzen muss?

Kann mir da vlt. jemand Auskunft geben?

Lg
sunbeam

01.06.2011 23:06 • #1


S
Hallo sunbeam,

schau mal hier: https://www.depression-diskussion.de/ar . t1679.html

Zitat:
5. Krankengeld (KG)
Wichtig: 400Euro-Jobber haben keinen Anspruch auf KG
Krankengeld wird nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den AG von der Krankenkasse bis zur 78. Krankheitswoche bezahlt. Besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wird KG ab dem ersten Krankheitstag bezahlt.
Mehrere AU-Perioden können von der Krankenkasse bei gleicher oder ähnlicher Diagnose u. U. zusammengezählt werden gem. § 48 Abs. 1 SGB V

Wichtig: Auch wenn ihr Krankengeld bezieht, müßt ihr weiterhin eurem AG eure Arbeitsunfähigkeit nachweisen da ihr sonst eure arbeitsrechtlichen Pflichten nicht erfüllt. Es gibt aber keine gesetzlichen Vorschriften, in welcher Form das zu geschehen hat. klärt das bitte mit Eurem AG ab. Vielen AG reicht eine Kopie des Auszahlungsscheines für Krankengeld. Ärzte dürfen aber auch bis auf weiteres Arbeitsunfähigkeit schreiben.
weitere Infos zum KG findet Ihr hier unter 3. und 4.:


Dort findest Du einige Informationen, die Dir weiter helfen können.

01.06.2011 23:10 • #2

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