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Krankengeld / Minijob erlaubt?

Greta
Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr arbeitsunfähig und bekomme Krankengeld.
Mein Arbeitsvertrag existiert nach wie vor.
Da mir gelegentlich die Decke auf den Kopf fällt, habe ich schon desöfteren überlegt, ob ich mir nicht eine stundenweise Beschäftigung suche. Die Idee war eigentlich eher so etwas Richtung Ehrenamt o.ä.

Aber nun sucht ein Verein hier in der Nähe jemanden, der beim Inventarisieren von Materialien hilft. Zum Zweck des Vereins möchte ich hier jetzt nichts schreiben . wer weiß, wer hier alles so mitliest. Aber der Verein beschäftigt sich mit einem total interessanten Thema, das mir sicher Freude machen würde. Zudem kann ich mir die Zeit flexibel einteilen und zum Teil sogar von zuhause aus arbeiten.

Nun die Frage: Dieser Job ist auf geringfügiger Basis, d.h. ich würde dafür bezahlt werden.
Ist das überhaupt erlaubt, wenn man sich im Krankengeld befindet?

Wer kann mir raten?

Liebe Grüße
Greta

18.11.2021 16:55 • #1


S
Zitat von Greta:
Hallo zusammen, ich bin seit einem Jahr arbeitsunfähig und bekomme Krankengeld. Mein Arbeitsvertrag existiert nach wie vor. Da mir gelegentlich die Decke auf den Kopf fällt, habe ich schon desöfteren überlegt, ob ich mir nicht eine stundenweise Beschäftigung suche. Die Idee war eigentlich eher so etwas Richtung ...


Also, ich würde dir auf keinen Fall dazu raten
Das kommt mit Sicherheit nicht gut an ,Krankgeschrieben und Arbeiten ,bitte nein

18.11.2021 17:59 • x 1 #2


A


Hallo Greta,

Krankengeld / Minijob erlaubt?

x 3#3


Greta
Hallo @Silbermond64,

Danke für deine Rückmeldung.

Vielleicht habe ich da ja einen Denkfehler, aber krankgeschrieben bin ich doch im Hinblick auf meinen Vollzeitjob. Das heißt, ich kann diesen derzeit aufgrund meiner Depression nicht ausüben.
Aber so ein Minijob, in dem es nur um wenige Stunden geht?
Viele Vollzeitarbeiter haben doch so einen Job noch nebenbei und geben den sicher nicht gleich auf, wenn sie für den Hauptjob zu krank sind.
Und was ist dann mit einem Ehrenamt z.B.?

Mich würde die Rechtslage dazu interessieren.

Liebe Grüße
Greta

18.11.2021 18:55 • x 1 #3


michi2879
Hi,

vielleicht hilft Dir das weiter:

https://www.nebenjob.de/ratgeber/3392-t...rf-ich-das

gruß michi

18.11.2021 19:06 • x 1 #4


S
Zitat von Greta:
Hallo @Silbermond64, Danke für deine Rückmeldung. Vielleicht habe ich da ja einen Denkfehler, aber krankgeschrieben bin ich doch im Hinblick auf meinen Vollzeitjob. Das heißt, ich kann diesen derzeit aufgrund meiner Depression nicht ausüben. Aber so ein Minijob, in dem es nur um wenige Stunden geht? Viele ...


Nein ,du bist krankgeschrieben ,weil du eben Arbeitsunfähig bist , jedenfalls zur Zeit noch

18.11.2021 19:10 • #5


S
Arbeitsunfähig erkrankt ,wo du arbeitest ist dabei völlig egal

18.11.2021 19:12 • #6


Greta
Achjeh, ich sehe schon, das ist schwierig.
Danke @michi2879 für den Link. Demnach kommt es wirklich auf den Einzelfall an.
Alles, was die Genesung nicht gefährdet, scheint erlaubt. Aber wer bewertet das?
Ich müsste also bei der Krankenkasse nachfragen, und wer weiß, wie mir das dann ausgelegt wird.
Das ist ja die Krux, dass Depressiven ein bisschen Beschäftigung oft ganz gut tun würde, auch wenns für den Vollzeitjob derzeit nicht reicht, es aber keine Teil-Krankschreibung gibt. Also entweder ganz oder gar nicht.
Also kein Mini-Job.
Schade!
Weiß jemand, wie das mit Ehrenämtern während des Krankengeldbezugs aussieht?

18.11.2021 19:31 • #7


michi2879
@Greta Was keiner weiß macht niemanden heiß ..... ? Oder.

Bei ALG 1 war es mal so das man ab 20 Stunden (Woche oder Monat weiß ich grad nicht mehr) Ehrenamt als beschäftigt angesehen wird. Aber mal im Ernst. Die Gefahr ist doch, z.B.ein Unfall während des Ehrenamtes, oder ein Wegeunfall. Spätestens dann muss man sich erklären.

Aber um mal rauszukommen, unter Leute, was soll daran falsch sein ?

gruß michi

19.11.2021 09:32 • x 1 #8


Greta
@michi2879 Was keiner weiß... Stimmt! Aber so cool bin ich leider nicht.

20 Stunden pro Woche, wenn ich die schaffen würde, könnte ich tatsächlich auch arbeiten gehen.
Zuletzt musste ich in der Wiedereingliederung schon bei 16-Wochenstunden passen. Obwohl mein Job natürlich nochmal eine ganz andere Nummer ist, als das bisschen Sortieren und Tippen in dem in Aussicht gestellten Minijob.

Ich habe gestern noch eine Weile im Internet recherchiert und bin dabei immer wieder auf folgende Aussage gestoßen:
Wer einen Nebenjob machen kann, der kann auch arbeiten bzw. soll dann doch in die Wiedereingliederung gehen.
Nur, was ist mit den psychisch Kranken, die ihren alten Stressjob nicht mehr schaffen und deshalb dazu verdonnert sind, Monate oder gar Jahre daheim herumzudümpeln und dadurch eher noch kränker zu werden? Ich finde wirklich, dafür müsste es Lösungen geben, wie eben z.B. eine Teilzeitkrankschreibung oder das Recht auf Teilzeit überhaupt, gekoppelt mit einem finanziellen Ausgleich, damit man nicht zum Sozialfall wird. Was ja die Teil-EM-Rente zwar ist, aber die muss man ja auch erstmal durchbekommen.

Wer ein Ehrenamt ausübt, ist gleichzeitig über die Organisation unfallversichert. Das wäre also kein Problem.

Heute Nachmittag habe ich einen Telefontermin mit dem zuständigen Mitarbeiter des Vereins.
Ich werde ihm meine Situation offen und ehrlich schildern und ihm anbieten, die Aufgabe ehrenamtlich zu übernehmen.
Der Verein zahlt den Ehrenamtlern eine Aufwandsentschädigung von 840 Euro pro Jahr, die sogenannte Ehrenamtspauschale, welche steuer- und sozialabgabenfrei ist und bei den Sozialversicherungen nicht erfasst wird.
Mir geht es ja nicht um das Geld, sondern lediglich darum, ein bisschen Beschäftigung zu haben und auch, um mich ein wenig auszuprobieren. Nach 36 Jahren im alten Job weiß ich nämlich gar nicht, ob ich überhaupt noch was anderes kann. Außerdem ist das Thema total schön. Und ein bisschen Freude ist ja auch für die Gesundheit förderlich.

Mal sehen, wie es ausgeht.

19.11.2021 10:28 • #9


Albarracin
Experte

19.11.2021 10:46 • x 1 #10


Greta
Danke @Albarracin
Habe vorhin bei der unabhängigen Patientenberatung angerufen und die beurteilen das ähnlich.
Da es sich bei dem angestrebten Minijob um eine völlig andere Tätigkeit als die in meinem Hauptjob handelt und diese die Genesung nicht gefährtet (ärztlich attestieren lassen!), ist das möglich, sofern die Krankenkasse zustimmt.

Auch dürfen die Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das Krankengeld angerechnet werden.
Das versuchen die Krankenkassen wohl gerne mal, ist aber nicht rechtens.

Ein Anruf soeben bei meiner Sachbearbeiterin der Krankenkasse ergab jedoch, dass die Krankenkasse einem Minijob nicht zustimmt!
Damit ist dieser Punkt für mich schon mal erledigt. Schade!
Bleibt zu hoffen, dass sich der Verein auf eine ehrenamtliche Mitarbeit einlässt.
Und wenn nicht, dann soll es halt nicht sein.

Meine Sachbearbeiterin der Krankenkasse war übrigens sehr freundlich und zugewandt. Sie zeigte viel Verständnis für meine Situation; ich finde das erwähnenswert, weil man ja oft viel Negatives hört im Zusammenhang mit der Krankenkasse.
Dass meine EM-Rente abgelehnt wurde und im Widerspruch ist, wußte sie übrigens auch schon. Interessant. Woher?

Und die unabhängige Patientenberatung kann ich wirklich empfehlen. Dort erhält man ausführliche Beratung zu allen Themen rund um Krankheit, Sozialrecht etc., und es stehen sogar Therapeuten zur Verfügung, die in psychischen Krisen telefonisch beraten. Das alles ist kostenfrei. Gut zu wissen, denke ich.

19.11.2021 12:24 • x 1 #11


Albarracin
Experte

19.11.2021 14:05 • x 1 #12


Greta
Zitat von Albarracin:
auf welcher rechtlichen Grundlage die Krankenkasse abgelehnt hat

Stimmt, die Frage stellt sich natürlich.
Leider hat meine Sachbearbeiterin gleich so abgeblockt, dass ich gar nicht auf die Idee gekommen bin, nach der rechtlichen Grundlage zu fragen.
Tja, ich habe allerdings auch nicht die Nerven, mich mit der Krankenkasse rumzustreiten, und ich denke, ganz genau Das wissen die auch.

19.11.2021 14:18 • #13


S
Gar nicht erst auffallen bei der Krankenkasse , sonst hagelt es nur wieder Gutachter
Sorry , nur meine Meinung

19.11.2021 15:49 • #14


Anneklatsche
Ich musste Angaben machen an meine Krankenkasse und u.a. auch bestätigen Ich versichere, dass ich während des Bezuges von Geldleistungen keine Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben werde bzw. ausgeübt habe..

19.11.2021 16:42 • #15


Greta
Zitat von Silbermond64:
Gar nicht erst auffallen bei der Krankenkasse , sonst hagelt es nur wieder Gutachter

Hast du diesbezüglich schon persönliche Erfahrungen gemacht?
Man hört und liest ja viel
Zitat von Anneklatsche:
bestätigen Ich versichere, dass ich während des Bezuges von Geldleistungen keine Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben werde bzw. ausgeübt habe..

Hmm... ich kann mich gar nicht mehr erinnern, ob das bei mir auch so war.
Aber wenn dieser Passus der Gesetzeslage widerspricht, ist er ja ohnehin ungültig, oder?

20.11.2021 11:35 • #16


Anneklatsche
Zitat von Greta:
Aber wenn dieser Passus der Gesetzeslage widerspricht, ist er ja ohnehin ungültig, oder?

Welcher Gesetzeslage denn? Hast du da einen Link? Habe jetzt nicht nachgeschaut, wo und was genau überhaupt im Gesetz stehen soll zu diesem Thema.

20.11.2021 11:55 • #17


Anneklatsche
Hab was gefunden:

Grundsätzlich richtet sich gemäß § 45 Absatz 3 SGB V (ist jetzt wohl § 44 SGB V) der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seiner zuletzt ausgeübten oder gleichgearteten Erwerbstätigkeit wegen Krankheit überhaupt nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, seinen Zustand zu verschlimmern. Maßgebend für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitnehmern ist somit die letzte Beschäftigung vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Andere Tätigkeiten sind während dieser Zeit zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings auch nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen, dass hierdurch der Genesungsprozess beeinträchtigt wird. Diesbezüglich trägt der Erkrankte die Beweislast, d.h. es ist im Hinblick auf die geplante Nebentätigkeit auf jeden Fall eine medizinische Unbedenklichkeitserklärung erforderlich, denn in der Regel wird mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert, dass ein Arbeitnehmer eine Arbeitstätigkeit aus Krankheitsgründen generell nicht ausführen kann.

In diesem Zusammenhang hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 20.08.2008 (Az.: Sa 197/08 entschieden:

der Arbeitnehmer verpflichtet sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Zudem hat er hat alles zu unterlassen, was einer Genesung im Wege stehen könnte. Arbeitet der Kranke während der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, so kann dadurch die ärztliche Bescheinigung entkräftet werden.

Aus diesen Gründen kann ich nur raten, sich in Bezug auf die geplante Tätigkeit sowohl an Ihren Arzt, als auch an Ihre Krankenkasse zu wenden, damit vor Aufnahme der Tätigkeit die Unbedenklichkeit abgeklärt werden kann.

In dem angegebenen Paragraphen steht allerdings nichts darüber, ob man darf oder nicht. Hab diesbezüglich auch nichts gefunden, also wenn du da was hast, dann immer her damit.. Ansonsten bin ich der Meinung, wenn ich meiner Krankenkasse gegenüber versichere, dass ich während des Bezuges von Geldleistungen keine Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben werde bzw. ausgeübt habe., dann darf ich das nicht und mache ich auch nicht..

20.11.2021 12:21 • x 1 #18


Greta
Danke @Anneklatsche für die interessante Info
Das kann man sicher irgendwann nochmal gebrauchen.

Für mich hat sich das Thema Minijob jetzt erstmal erledigt, nachdem die Krankenkasse gleich so abgeblockt hat.
Sicher hätte ich nach der rechtlichen Grundlage fragen können, hätte mir eine ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit besorgen können, hätte Widerspruch einlegen können .... usw.
Ausgeschlossen ist ein Minijob während Krankengeldbezug nämlich nicht.
In dem angegeben Paragraphen steht:
Zitat von Anneklatsche:
Andere Tätigkeiten sind während dieser Zeit zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen

Zitat von Anneklatsche:
Aus diesen Gründen kann ich nur raten, sich in Bezug auf die geplante Tätigkeit sowohl an Ihren Arzt, als auch an Ihre Krankenkasse zu wenden, damit vor Aufnahme der Tätigkeit die Unbedenklichkeit abgeklärt werden kann.

Also möglich, wenn die Unbedenklichkeit erklärt wurde und alle Beteiligten zustimmen.

Eine kleine Beschäftigung kann ja, gerade bei psychischen Erkrankungen, auch durchaus förderlich für die Genesung sein. Im Gegenzug macht tatenloses Rumsitzen zu Hause selbst so manchen Gesunden depressiv.

Ich denke, ein Minijob während der Krankschreibung ist nicht generell verboten und auch nicht generell erlaubt (darf oder nicht) sondern es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

Zitat von Anneklatsche:
dann darf ich das nicht und mache ich auch nicht.

Musst du ja auch nicht
Aber dürfen dürftest du ggfs. schon.

20.11.2021 13:15 • #19


Anneklatsche
ich bin da ganz bei dir.. aber leider alles schwierig, wirklich umzusetzen, gerade wenn die Krankenkasse da hinter ist, die einem alles kaputt machen kann.. sehr ärgerlich..

20.11.2021 13:55 • x 1 #20


I
Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Da ich so Angst vor der Wiedereingliederung in meinem Job hatte, wollte ich einen kleinen Mini-Job mit 4 Stunden in der Woche in einer anderen Branche ausprobieren, aber auch mir wurde von der Therapeutin, dem Arzt und allen Freunden abgeraten. Erst stünde die Wiedereingliederung an. Ich wollte mich ja durch den Mini-Job eigentlich gerne erstmal selbst testen, denn da kann man sofort kündigen (Probezeit), wenn es Horror geworden wäre..... oder es wäre geglückt und man hätte mit einem anderen Gefühl in die Wiedereingliederung gehen.... ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Liebe!

21.11.2021 10:07 • x 1 #21


S
Zitat von Greta:
Hast du diesbezüglich schon persönliche Erfahrungen gemacht? Man hört und liest ja viel Hmm... ich kann mich gar nicht mehr erinnern, ob das bei mir auch so war. Aber wenn dieser Passus der Gesetzeslage widerspricht, ist er ja ohnehin ungültig, oder?




Liebe Greta ,ich wollte dich nur, vor einem eventuellen Fehler beschützen

Es ist nicht so ohne, wenn man Krankengeld ,oder auch befristete Rente bezieht

Schnell ist die Krankenkasse dabei ,dir alles zu streichen

Das selbe gilt für eine Reha , geht es dir dort besser ,kann es ganz schnell gehen ,und du bist aus allem raus ,deshalb bitte Vorsicht

21.11.2021 13:32 • x 1 #22


I
Zitat von Greta:
Danke @Albarracin Habe vorhin bei der unabhängigen Patientenberatung angerufen und die beurteilen das ähnlich. Da es sich bei dem angestrebten Minijob um eine völlig andere Tätigkeit als die in meinem Hauptjob handelt und diese die Genesung nicht gefährtet (ärztlich attestieren lassen!), ist das möglich, sofern ...

Darf ich mal nach der Telefonnummer der unabhängigen Patitenberatung fragen? Ich habe noch nie davon gehört.

21.11.2021 13:44 • #23


Greta
@Ichdarffaulsein

Hier der Link zur unabhängigen Patientenberatung:

https://www.patientenberatung.de/de

Gruß
Greta

21.11.2021 19:32 • #24


I
Zitat von Greta:
@Ichdarffaulsein Hier der Link zur unabhängigen Patientenberatung: Gruß Greta

Danke

22.11.2021 16:46 • #25


Silvikem
Hallo, ich habe mich gestern erst hier angemeldet, ich habe Eure Beiträge gelesen und stelle fest, dass es genau meiner Situation entspricht.
Ich weiß im Moment nicht wie es weitergehen soll. Ich habe noch eine Beschäftigung, war erst wegen Tagesklinik 10 Wochen krank geschrieben, dann als arbeitsfähig entlassen. Nach 4 Wochen Wiedereingliederung, eine Woche Spätschicht in Vollzeit. Ich arbeite in einem handwerklichen Beruf, der viel Körperkraft erfordert und viel Kopfarbeit. Im Spätdienst sind wir unterbesetzt, so dass ich an 3 Arbeitsplätzen arbeiten muss. Ich war am Freitag, der besagten Woche dermaßen überanstrengt(schweres Heben von Balkontüren), dass ich am Samstag und seit dem bis heute starke Rückenschmerzen habe. Es wurde eine ISG Arthrose festgestellt. Ich war bereits beim MRT, habe zwischenzeitlich meinen Jahresurlaub in Anspruch genommen und muss mich ab nächste Woche wieder krankschreiben lassen, da ich nicht in der Lage bin diesen Job weiter auszuüben. Einen Termin zur nächsten Psychotherapie stationär habe ich auch in Aussicht. Ich bin schon wegen diesem gesundheitlichen Umstand in einer erneute Depressive Phase gestolpert. In meinem Kopf kreist alles durcheinander, wie es denn weitergeht. Ob ich operiert werden muss, ob ich in Berufsunfähikeit gehe , wie geht es finanziell weiter...
Meine eigentlichen Probleme weshalb ich schon in Therapie war werden nun verdrängt und die Prioritäten verschieben sich, wo fang ich an? Ich war bis zur Wiedereingliederung optimistisch und war froh wieder alles in gewohnte Bahnen zu lenken, dann muss mir sowas passieren. Alle die mich kennen machen mir Mut, oder versuchen es. Ich bin schon stolz, dass ich heute das erste mal wieder allein draussen war, schäme mich ein bisschen, weil ich nun einen Rollator benutzen muss, weil ich nicht weit laufen kann. Ich muss mich öfter hinsetzen. Denke ich muss mich bei anderen erklären, weil dass gar nicht zu meinem Alter passt. Aber wiederum, wen geht das was an.

26.11.2021 11:39 • x 2 #26


Kate
Hallo @Silvikem und herzlich willkommen im Forum,
da hat’s Dich aber auch hart getroffen. Zumal eine Balkontür doch im Grunde für jeden zu schwer wäre.
Ich denke, Deine Gesundheit geht absolut vor.
LG Kate

26.11.2021 12:27 • x 2 #27


Greta
Hallo @Silvikem
Auch von mir eine herzliches Willkommen.

Zwei Baustellen gleichzeitig; das ist wirklich nicht leicht.

Haben sich die Ärzte schon konkret zur Behandlung deiner ISG-Arthrose geäußert?
Vielleicht hilft dir ja auch schon eine konservative Therapie ... Schmerzbehandlung, Krankengymnastik etc.
Ich selbst habe auf diese Weise meinen riesigen Bandscheibenvorfall in den Griff bekommen, obwohl mir eine Operation angeraten wurde.
Du musst dich allerdings darauf einstellen, dass sowas Zeit braucht und eine so schwere körperliche Tätigkeit, wie du sie bisher ausübst, wohl auf die Dauer nicht mehr machbar ist.

Parallel dazu könntest du deine aktuelle depressive Phase vielleicht zunächst mit Hilfe einer ambulanten Therapie angehen?

Verstehe ich es richtig, dass du nun wegen deiner Rückenprobleme krankgeschrieben wirst?
Dann hast du erstmal Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend auf 72 Wochen Krankengeld.

Zitat von Kate:
Deine Gesundheit geht absolut vor

Dem kann ich nur zustimmen!
Über eine Berufsunfähigkeit, was ja dann die EM-Rente wäre, solltest du im Moment noch nicht allzuviel grübeln. Im Laufe der Behandlung wird sich zeigen, was noch geht und was nicht.
Allerdings würde jetzt schon mal ein Antrag auf Schwerbehinderung Sinn machen, sofern du den bisher noch nicht gestellt hast.
Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband? Die beraten und unterstützen dich bei den Formalitäten und bei allem, was im Zusammenhang mit Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsrecht noch auf dich zukommen könnte.

Liebe Grüße
Greta

26.11.2021 13:29 • #28


A


Hallo Greta,

x 4#29


S
Zitat von Silvikem:
Hallo, ich habe mich gestern erst hier angemeldet, ich habe Eure Beiträge gelesen und stelle fest, dass es genau meiner Situation entspricht. Ich weiß im Moment nicht wie es weitergehen soll. Ich habe noch eine Beschäftigung, war erst wegen Tagesklinik 10 Wochen krank geschrieben, dann als arbeitsfähig entlassen. ...


Schämen, musst du dich nicht

26.11.2021 15:32 • x 1 #29

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