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Kennt sich jemand mit privater BU Versicherung aus?

steelrose
Ich habe schon ein wenig gesucht, aber nichts passendes gefunden, nun hoffe ich, dass das Thema hier in der richtigen Kategorie ist.

Ich habe eine private BU-Versicherung die eigentlich per Entgeltumwandlung läuft. Da ich ja aber Arbeitsunfähigkeit bin, passiert das zur Zeit nicht und die Versicherung hat ein Schreiben geschickt, dass ich entweder privat zahle oder die Leistung gekürzt wird. Soweit auch klar. Nun habe ich gestern mit meine Ansprechpartner telefoniert und auch kurz gefragt, ob die Nachzahlung im Versicherungsfall auch sinnvoll wäre, worauf hin er nur meinte, ja, denn sonst sind sie ja nicht versichert. Leider lagen mir da die Versicherungsbedingungen nicht vor, die hat er mir zugeschickt. Denn, ich bin sehr bald bereits 6 Monate nicht arbeitsfähig, und so wie ich das verstehe, liegt damit ein Versicherungsfall vor, den ich geltend machen kann (und wohl auch sollte). Auch wenn ich sehr sehr wenig Nerv auf den Papierkram und darauf den Ärzten hinterher zu laufen, denke ich, ich sollte das auch tun, den genau für diesen Fall zahle ich diese Versicherung doch seit Jahren. Trotzdem würde ich lieber Vogel Strauß spielen.

Nun aber zu meinen Fragen:

Weiß jemand ob es sinnvoll ist, die ausstehenden Beträge der letzten Monate zu zahlen, auch wenn ich den Versicherungsfall demnächst anzeigen will?

Hat das schon jemand gemacht und ne Erfahrung wieviel Unterlagen die typischerweise so haben wollen? Meine Hausärztin ist kein großer Freund von Papierkram, sammelt dafür aber sorgfältig alle Befunde der anderen Behandler, die dann aber ggf. auch so weitergegeben werden. Und da steht ja doch ziemlich persönliches drin. Therapeut habe ich gerade gewechselt, der kann vmtl. noch gar nicht so viel beitragen und Psychiaterin habe ich erst im Mai wieder Termin.

Gibt es etwas, auf das man im Kontakt mit der Versicherung achten sollte?

Vielen Dank schon mal!
-steelrose-

17.02.2023 13:35 • #1


Catalie
Ich kenne mich leider gar nicht aus, aber da das Thema grundsätzlich sehr komplex ist, behaupte ich, hier kann dir niemand eine wirklich fundierte Antwort geben. Dafür wäre sicher ein Blick in deinen Vertrag nötig. Um nichts falsch zu machen oder deinen Anspruch zu verlieren (und gerade BU-Versicherungen sind m.E. tricky...) Würde ich dir eine unabhängige Beratung empfehlen und nicht selbst versuchen das zu klären. Vermutlich könnte der VDK ein guter Ansprechpartner sein. Müsstest einfach mal schauen, welcher Ortsverband da in deiner Nähe ist und fragen, ob die sich damit auskennen...

17.02.2023 15:01 • x 1 #2


A


Hallo steelrose,

Kennt sich jemand mit privater BU Versicherung aus?

x 3#3


Dys
Zitat von steelrose:
Trotzdem würde ich lieber Vogel Strauß spielen.

Das könnte fatal sein, also bitte nicht.
Ich weiß nicht ob es so ist, aber es liest sich so, dass diese Beiträge im Rahmen von VWL an deinen Versicherer gezahlt werden. Also vom Arbeitgeber direkt. Das tut dieser aber nicht mehr, wenn die Lohnfortzahlung wegfällt und Du Krankengeld beziehst. Daher wäre es nötig, dass Du die Beiträge selbst weiter überweist. Mir ging das mal mit einer privaten Unfallversicherung so. Hätte ich nicht weiter selbst bezahlt, hätte ich auch keinen Versicherungsschutz mehr gehabt.

17.02.2023 15:27 • #3


hlena
Verbraucherberatung fällt mir da spontan ein.

17.02.2023 15:31 • #4


Albarracin
Experte

17.02.2023 16:06 • x 1 #5


Dys
Achso, eines noch. Es wird wohl so kommen, dass die Versicherung natürlich die Befunde, beziehungsweise Schweigepflicht Entbindungen verlangen wird, wenn Du die Zahlungen aus dem Vertrag beanspruchen willst. Normalerweise sollte ein Gutachter der Versicherung aber nur sein Ergebnis an die Versicherung übermitteln und nicht die Inhalte der Befunde. Wenn Du also den Anspruch anmeldest, wird die Versicherung Dir schreiben, was sie von Dir alles wollen. Du kannst dann aber natürlich auch bei einer Verbraucherzentrale mal nachfragen, ob das so richtig und rechtens ist. Kommt natürlich auch auf die Vertragsbedingungen an, die Du ja kennen solltest. Der VDK ist da meines Wissens nicht so der Ansprechpartner bei privaten Versicherungen, sondern mehr bei den gesetzlichen. Aber auch da kann man ja mal fragen, wenn man Mitglied ist.

17.02.2023 16:16 • x 1 #6


Catalie
Zitat von Albarracin:
ist nun wirklich grottenfalsch. Der VdK berät in sozialrechtlichen Fragen - und das nicht immer in guter Qualität. Sozialrecht hat aber mit einer privaten BU-Versicherung so rein gar nichts zu tun.


Die Qualität ist leider je nach Ortsverband unterschiedlich, dafür kann ich nichts. Zumindest in unserem Ortsverband gibt es aber fähige Menschen! UND dort gibt es zumindest laut Internetpräsent auch die Möglichkeit für die Einbeziehung der PRIVATEN BU in die Beratung.

Und mit Verlaub, finde ich den Ton deiner Antwort mir gegenüber nicht angemessen.


Ich habe geschrieben, dass ich mich nicht auskenne, und deshalb eine unabhängige Beratung empfehle, weil es ohnehin schwierig ist, hier ohne Kenntnis des Vertrags einen Rat zu geben, wenn du das kannst, um so besser.

17.02.2023 17:12 • x 1 #7


Albarracin
Experte

17.02.2023 17:18 • #8


Kate
Zitat von Albarracin:
wenn jemand so kenntnisfrei wie Du schreibt.

Das ist hart, findest Du nicht? Auch Du solltest einen wohlwollenden Ton anschlagen, das tun wir alle hier!
Außerdem war ihr Beitrag auch sinnvoll, Du pickst immer nur einen Satz raus der vielleicht unwissend ist.

Kate

17.02.2023 17:24 • x 1 #9


Catalie
Zitat von Albarracin:
Sorry Catalie, aber damit kann ich ganz gut leben, wenn jemand so kenntnisfrei wie Du schreibt. ich bin nun mal für klare Aussagen.


Dann bin ich lieber kenntnisfrei als fies... Das hat auch nichts mit sorry zu tun, sondern mit Respekt.

@steelrose ich möchte nochmal empfehlen, dich unabhängig beraten zu lassen. Nicht von einem Mitarbeiter der Versicherung.

17.02.2023 17:29 • #10


Oliver74
Also ich habe eine selbst abgeschlossene BU Rente vor 3 Jahren beantragt und auch bekommen.
Man muss den Versicherungsfall nach 6 monaten Berufunfähigkeit melden, dann bekommt man einen Fragebogen, desweiteren muss man eine Tätigkeitsbeschreibung erstellen, was sehr aufwendig ist. Ärztliche Befunde und Klinikberichte und einen Fragebogen deines behandelten Arztes am besten der Psychiater. Sorry wenn ich das nicht mehr so detailiert wiedergeben kann. Die Gesundheitsfragen, die man bei Vetragsabschluss beantwortet hat, können in vielen Fällen ein Stolperstein sein. Mein Vetrag war schon über 10 Jahre alt und somit die Gesundheitsfragen verjährt sollte ich da eine falsche Angabe gemacht haben. Nach einem positiven Bescheid, wird alle 2 Jahre geprüft ob noch eine Versicherungsleistung besteht. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Ob deine Versicherung überhaupt noch in der Leistungspflicht ist, nachdem du die Beiträge nicht mehr bezahlt hast, steht normalerweise in den Versicherungbedingungen.

20.02.2023 11:48 • x 1 #11


steelrose
Habt noch einmal vielen Dank für eure Ratschläge und Tipps. Ich habe nun erst einmal die ausstehenden Beträge gezahlt und erteile morgen noch ein SEPA Mandat für evtl. folgende Beträge. Damit hoffe ich, dass mein Versicherungsschutz weiterhin besteht.

Mit den Versicherungsunterlagen muss ich mich nochmal auseinandersetzen um die Frage des Versicherungsnehmers zu klären, aber ich glaube, dass ich das schon selber bin. Müsste ich sonst die Firma bitten, den Versicherungsfall anzumelden? Aber eins nach dem anderen.

Meine Hausärztin werde ich diese Woche schon mal vorwarnen, dass ich da vmtl. etwas brauchen werde. Zwei Wochen sind es ja noch, bis die 6 Monate rum sind. Ich hoffe nur wirklich, dass ich durch die fehlenden Zahlungen nicht den Schutz verloren habe, dass wäre sehr ärgerlich. Nur habe ich daran mit keiner Silbe gedacht. Also neue Hausaufgabe: Versicherungskleingedrucktes lesen und verstehen.

Danke für Deinen Erfahrungsbericht @Oliver74! Stimmt, die Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss. Hm, keine Ahnung was ich da angegeben habe, war eigentlich nie krank.
Wobei nun auch klar wurde, dass ich bereits vor über 20 Jahren und 30 Jahren welche hatte - aber nie diagnostiziert. Aber das steht auch in den Befunden. Naja, das werde ich wohl nur auf mich zukommen lassen können.

20.02.2023 23:54 • #12


A


Hallo steelrose,

x 4#13


Dys
Zitat von steelrose:
Mit den Versicherungsunterlagen muss ich mich nochmal auseinandersetzen um die Frage des Versicherungsnehmers zu klären, aber ich glaube, dass ich das schon selber bin. Müsste ich sonst die Firma bitten, den Versicherungsfall anzumelden? Aber eins nach dem anderen.

Hallo steelrose,
das solltest Du tatsächlich mal klären. Bei einer Bekannten von mir, war tatsächlich der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eingetragen und Sie hatte da echte Probleme weil der AG da nicht so wirklich dahinter her war, dass Sie Ihre BU Rente bekam. Sie musste tatsächlich einen Anwalt einschalten, weil man Ihr auch zwischenzeitlich gekündigt hatte. Am Ende bekam sie aber Ihre Rente.

VG Dys

21.02.2023 06:44 • x 1 #13

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